Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Auftragnehmer (AN) hat zur Teilnahme am Wettbewerb die Qualifikation seines Unternehmens zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung sowie Qualitätssicherungsmaßnahmen bezüglich der Herstellungs-, Produkt- und Organisationsqualität seines Unternehmens nachzuweisen. Neben den Bestimmungen der DIN sowie der DVGW und AGFW Regelwerke und die sich daraus ergebenen Qualifikationsmerkmale sind weitere Qualifikationen und Ausstattungen im Zuge dieser Qualifikationsabfrage nachzuweisen.
Zur Teilnahme am Wettbewerb hat der Bewerber die geforderten Nachweise einzureichen. Hierzu zählen:
- Mindestens drei Referenzen für das angebotene Leistungsspektrum (eine Referenz kann sich auch auf mehrere Leistungsbereiche beziehen).
- Die in der Anlage "Qualifikationsnachweise" geführten Qualifikationskriterien. Die Eignung wird anhand der Qualifikationsnachweise festgestellt.
Zur technischen und fachlichen Eignungsfeststellung gemäß Anlage "Qualifikationsnachweise" sind folgende Regelungen zu beachten:
a) Bei der Vorlage von übergeordneten Nachweisen, z. B. RAL GZ 962/2 für den Kabelleitungstiefbau, sind die zugeordneten Einzelnachweise /-kriterien nicht separat vorzuweisen. Die Zuordnung der Einzelnachweise sind ebenfalls der technischen Anlage
"Qualifikationsnachweise" zu entnehmen.
b) Im Rahmen der Konformitätsbewertung werden auch solche Teilnehmer berücksichtigt, die nicht alle Anforderungen nach der technischen Anlage "Qualifikationsnachweise" selbst, sondern nur mithilfe von Nachunternehmern erfüllen können. In diesen Fällen sind die geforderten Nachweise der Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Mindestanforderungen für den Leitungstiefbau
Die Bescheinigungen der Gütezeichen nach
- RAL-GZ-962/1 ? oder
- RAL-GZ-962/2 ?
oder Qualifikationsnachweise/Zertifikate nach
- VDE-AR-N 4220 ? oder
- DVGW GW 381 ? oder
- AGFW FW 600 ? (zu beachten, hier nicht AGFW FW 601) liegen vor. Entsprechende Nachweise sind als Anlage beizufügen.
Diesen Unterlagen ist ein Organigramm zu Funktionsbereichen und Funktionsträgern beizufügen.
Gültige Zertifikate nach FW 601 bitte ankreuzen.
Die entsprechend vorhandenen Nachweise sind beizufügen.
FW 1 Werkstoff Stahl Nachweis
Fachperson(en) Schweißpersonal nach DIN EN ISO 9606-1 (111/ 141)
FW 603 Fachperson(en): Nachweis
FW 605 Nachweis
DVS 2212-4 Nachweis