Beschreibung der Beschaffung
2 Bestandssituation
Das Baufeld hat eine Größe von ca. 2.665 m2.
Der östliche Bereich wird aktuell als Baustelleneinrichtung für die tätigen Gewerke genutzt.
Diese bestehende Belagsfläche ist ca. 1.000 m2 groß. Sie besteht aus Granit-Mosaikpflaster, Basaltpflaster und einer Asphaltfläche.
Entlang der Südfassade sind in Teilbereichen Terrassenflächen vorhanden, die ebenfalls aus Granit-Mosaikpflaster bestehen.
Die restliche, mittig gelegene Fläche ist offene Bodenfläche.
Auf der Südseite des Schulhofes befindet sich der Schulgarten, der im Bestand erhalten bleibt.
Bis zur Ausführung der Außenanlage, kann es in Teilbereichen, zu hochbaubedingten Veränderungen des Bestandsgeländes kommen.
In 3 Bereichen wird das anfallende Dachwasser in Sickerschächte (Bestand) geleitet. Ausgehend von den Schächten wird anfallender Niederschlag, der nicht mehr versickert werden kann, in die neu herzustellenden Rasenmulden geleitet.
Vor Baubeginn ist gemeinsam mit der Bauleitung eine Begehung durchzuführen und die Flächen zu dokumentieren.
Die bestehenden Bäume sind zwingend vor Beschädigungen zu schützen.
1.3 Leistungsbeschreibung
Die gesamte Außenanlage wird saniert. Durch die Sanierungsarbeiten im Gebäude sind Teile der Flächen stark beschädigt und werden deshalb, einschließlich der Einfassungen, komplett zurückgebaut.
Die gesamten Belagsflächen werden neu gepflastert.
Im Schulhof wird ein neues Spielgerät installiert. Dafür ist die Fallschutzfläche herzustellen.
Sitzstufen aus Sandstein sind als `Grünes Klassenzimmer` vorgesehen. Außerdem dienen Sandsteinreihen zur Überwindung von Höhenunterschieden und als Teileinfassung der Fallschutzfläche.
Entwässerung der Dachflächen
Durch das Entwässerungskonzept entsteht eine Art `Kaskadenentwässerung`, bei der die stärkeren Niederschlägen bis in die Versickerungsmulde geleitet werden. Die Mulde befindet sich im westlichen Bereich der zu gestaltenden Fläche. Die vom Gebäude kommenden Leitungen liegen im Mittel 80 cm unter OK Gelände und sind an den Sickerschächten angeschlossen. Durch den Überlauf der Sickerschächte wird das Wasser in 2 kleine Sammelbecken geleitet, die ebenfalls versickerungsfähig sind. Weiterführend wird das hier überschüssige Wasser einem Graben zugeführt, der sich im Muldenbereich befindet. Die Sammelbecken dienen gleichzeitig als Sitzgelegenheit und werden mit einem Holzrost abgedeckt. Die Holzroste sind nicht im Leistungsumfang enthalten.
Die Entwässerung vom Turnhallenvordach erfolgt in ein Baumquartier, und wird von dort in den versickerungsfähigen Untergrund abgeleitet. Das Baumquartier besteht aus 3 Bäumen, die jeweils mit einer Einfassung aus U-Steinen eingefasst sind, und als Sitzmauer dienen.
Entlang der Fassade, sind zum Schutz der Holzfenster und -türen, Gitterroste in verschiedenen Breiten vorgesehen.
Nach Beendigung aller Arbeiten erfolgt die Sanierung der Feuerwehrzufahrt, die aus Rasengittersteinen besteht.
Im Schulhofbereich werden 4 Laubbäume und 6 Obstgehölze, als Ersatz für gefällte Bäume gepflanzt.
Die Pflanzung erfolgt nachträglich ab Ende Oktober.
2. Angaben zur Ausführung
2.1 Bauzeit
Arbeitsbeginn ist voraussichtlich der 4. Juli 2022.
Arbeitsende, sofern ein durchgängiges Arbeiten gewehrleistet wird, 10.September 2022.
Die Ausführung der Außenanlagen erfolgt entsprechend Baufortschritt der einzelnen Gewerke und nach Absprache mit der Bauleitung. Die Arbeiten können in Teilabschnitten erfolgen. Nach Auftragserteilung sind die Bauabschnitte mit der Bauleitung und der Projektleitung abzustimmen.
2.2 Art und Umfang von Eignungs- und Gütenachweise/ Qualitätssicherung
Vor Beginn der Arbeiten erfolgt eine fachtechnische Einweisung für die ausführende Firma vor Ort. Die Verwendung oder Mitverwendung von Recyclingmaterialien und wiederaufbereiteten Stoffen ist nur gegen Vorlage eines aktuellen Prüfberichtes (max. 2 Monate alte Berichte können akzeptiert werden) und nur mit vorheriger Abstimmung mit der Bauleitung gestattet. Diese Prüfzeugnisse sind rechtzeitig vor Einbau vorzulegen.
2.3 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme
Die Benutzung der Fläche erfolgt nach Teilabnahme der Bauleistung.
3.0 Sicherheit / Pflichten
3.1 Arbeitsschutz und Unfallverhütung
Auf die Einhaltung der geltenden Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften wird besonders hingewiesen. Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen ist zu beachten.
Für die Baustelle ist ein externer Sicherheits- und Gesundheitskoordinator vom AG bestellt.
Neben den für spezielle Arbeiten bestehenden Bestimmungen sind insbesondere die folgenden einzuhalten:
- Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz
auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)
- Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
(BGR 201, sowie BRG und BGV in den aktuellen Fassungen)
- Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB in den aktuellen Fassungen)
- BGV C22 (VBG 37) Unfallverhütungsvorschrift "Bauarbeiten" Prävention Tiefbau
- DIN 4124 "Baugruben und Gräben - Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten
- Arbeitsstättenverordnung (AStV)
- Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
3.2 Baustelleneinrichtung
Das Abstellen eines Containers oder eines Bauwagens für die Mitarbeiter ist im Schulhofbereich möglich. Alle Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen sind mit Bauzäunen zu sichern und gegen unberechtigten Zugang zu schützen. Die Sicherung dieser Flächen ist in die Baustelleneinrichtungspauschale einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet.
Die Baustellenzufahrt ist entsprechend den Vorschriften der "Arbeitsstellensicherung an Straßen" zu sichern.
3.3 Baustellensicherung
Die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV SA), sowie die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) werden in Ihrer aktuell gültigen Fassung Vertragsbestandteil.
3.4 Sicherheitsmaßnahmen
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für Fahrzeuge, Materialien, Gerätschaften etc. die sich auf dem Gelände befinden, seitens des Auftraggebers keinerlei Haftung übernommen wird.
3.5 Informationspflicht
Es wird dringend empfohlen, die örtlichen Gegebenheiten vor Abgabe des Angebotes in Augenschein zu nehmen (z.B. Zugangs- und Transportmöglichkeiten, Sicherungsarbeiten).
Alle Maßangaben sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu überprüfen. Unstimmigkeiten oder Abweichungen sowie Bedenken sind gemäß VOB/B §3.3 vor der Bauausführung unverzüglich der Bauleitung mitzuteilen.
3.5 Art und Umfang von Eignungs- und Gütenachweisen/ Qualitätssicherung
Vor Beginn der Arbeiten erfolgt eine fachtechnische Einweisung für die ausführende Firma vor Ort.
Wenn nicht anders beschrieben ist ausschließlich ungebrauchtes Material zu verwenden.
Der AN ist an die von der BL angegebenen Materialgüten und Materialherkunftsstandorte gebunden. Änderungen oder Ersatz sind ohne Zustimmung des AG oder der BL ausgeschlossen. Die ausführende Firma haftet in jeder Beziehung allein für ihre Lieferungen und Leistungen. Alle Materialien werden auf Anforderung bemustert.
Andere Materialien müssen als mindestens gleichwertig nachgewiesen und bemustert werden - soweit nicht anders erwähnt.
3.6 Beweissicherung
Vor Beginn der Bauarbeiten sind vom AN alle in Anspruch zu nehmenden und angrenzenden Straßen, Wege und Gebäude gemeinsam mit dem AG, dem Träger der Straßenbaulast, und Gebäudebesitzer zu begehen. Der bestehende Zustand, auch außerhalb der Arbeitsflächen, ist festzustellen, fotografisch, festzuhalten, schriftlich niederzulegen und durch Unterschrift von allen Parteien anerkennen zu lassen (Protokollierung obliegt dem AN).
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HINWEISE ZUR AUSSCHREIBUNG:
Während der Zeit der Submission bis einen Tag vor dem Abgabetermin sind Rückfragen zur Ausschreibung nach vorheriger Terminabstimmung möglich bei:
Landscape Art
Kornelia Werle
Konrad-Adenauer-Ring 6
69214 Eppelheim
Telefon:06221/7677 72
Fax: 06221/7677-92
Mail:
k.werle@landscape-art.de
Baustellensicherung:
Die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV SA), sowie die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) werden in Ihrer aktuell gültigen Fassung Vertragsbestandteil.
Kalkulationshinweise:
Alle Maßnahmen sind vom AN eigenverantwortlich zu überprüfen. Unstimmigkeiten oder Abweichungen sowie Bedenken sind gemäß VOB/B §3.3 vor der Bauausführung unverzüglich der Bauleitung mitzuteilen. Es wird dringend empfohlen, die örtlichen Gegebenheiten vor Abgabe des Angebotes in Augenschein zu nehmen um Besonderheiten bzw. Schwierigkeiten bei der Durchführung der Arbeiten (z.B. Zugangs- und Transportmöglichkeiten, Sicherungsarbeiten) bei der Abgabe des Angebotes berücksichtigen zu können. Spätere Nach- oder Mehrforderungen können nicht vergütet werden.
Um eine zügige Abwicklung der Arbeiten zu gewährleisten, ist der Unternehmer dazu verpflichtet, ständig genügend und ausreichend geschultes Personal auf der Baustelle zu beschäftigen. Nicht selbst verschuldete Unterbrechungen und Verzögerungen sind umgehend der Bauleitung zu melden. Ein zügiges Abwickeln der Arbeiten wird vorausgesetzt.
Vorbemerkungen Umrechnungsfaktoren
Werden für die ausgeschriebenen Arbeiten im Zuge
anderer Untersuchungen Kontrollprüfungen für
Gütenachweise an neutralen Instituten auch Gewichte von
Schüttgütern ermittelt, treten die dort festgestellten
an die Stelle der hier festgelegten Werte. Die
Umrechnungstabelle hat nur abrechnungstechnische,
jedoch keine bodenmechanische Bedeutung.
Umrechnungsfaktoren Material verdichtet:
Rheinsand 0/8 1,95
Grubensand 08/ 1,50
Rheinkies 0/32 2,20
Neckarkies 2, 10
Vorsieb 1,75
Kalksteinschotter 1,90
Rüttelschotter 1,85
Bitu-Kies 2,38
Asphaltbinder 2,35
Asphaltfeinbeton 2,36
Mutterboden 1,70
Sonst. Boden/Aushub 1,80