Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vorausgesetzt, dass der Bewerber über Erfahrungen im Zusammenhang mit den hier ausgeschriebenen Leistungen verfügt. Diese gilt insbesondere in Bezug auf die Bildung eines Konsortiums zur Deckung Risiken vergleichbarer Art und Höhe. Anhand einer ausgewählten geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen des Bewerbers ist dies nachzuweisen. Die dargestellte Referenz muss die umfassenden Erfahrungen des Bewerbers in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d.h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahe kommen, insbesondere im Hinblick auf die Charakteristika der zu vergebenen Leistungen. Dabei spielt es keine Rolle, ob er diese Leistung als Makler, Versicherungsvertreter oder Assekuradeur erbracht hat.
Der Bewerber hat hierzu eine entsprechende Referenz in Bezug auf die nachfolgend genannten Leistungsbereiche aus den letzten drei Jahren anzugeben. Diese müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
• Leistungsempfänger inklusive Kontaktdaten; falls diese publik gemacht werden dürfen
• Angaben zum Auftragszeitraum;
• aussagekräftige Angaben, welche konkreten Leistungen der Bewerber selbst erbracht hat,
• Auftragsvolumen (Auftragswert oder -umfang).
Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Erfahrungen mindestens eine Referenzen einzureichen. Die Referenz muss innerhalb der letzten fünf Jahren vor der Bekanntmachung (2017, 2018, 2019, 2020, 2021) für mindestens 3 Jahre Bestand gehabt haben; der Projekt-start/Aufbau der Deckung darf jedoch vor dem genannten Termin liegen. Der Bewerber hat seine Referenz auf max. drei (3) DIN A4-Seiten unter Verwendung von Anlage 13 Abschnitt "Unternehmensreferenzen" darzustellen.
Sanktion Russland (EK-05-A)
Am 08.04.2022 ist das 5. Sanktionspaket der Russland Sanktionen in Kraft getreten. Hierin enthalten sind folgende Punkte, die für öffentliche Auftraggeber und dessen Auftragnehmer zu beachten sind:
Damit ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen han-deln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lie-feranten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.