FFH-Monitoring LRT - Berichtsperiode 2019-2024

Landesamt für Umwelt

Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und Monitoring:
In der FFH-Richtlinie werden für die Europäische Union insgesamt 231 Lebensraumtypen (Anhang I, davon 92 in Deutschland vorkommend) und rund 1000 Arten und Unterarten (An-hang II, davon 138 in Deutschland vorkommend) von gemeinschaftlichem Interesse aufgelis-tet, für die ein System vernetzter Schutzgebiete eingerichtet werden muss. Gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet alle 6 Jahre der EU Kommission ei-nen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen (LRT) und Ar-ten zu bewerten. In Deutschland erfolgt die Erstellung des Berichtes überwiegend auf der Grundlage von Daten der Länder, die auf bundesweit einheitlichen Erhebungsmethoden ba-sieren (siehe Anlage LB 1). Auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedsstaaten erstellt die EU-Kommission einen Gemeinschaftsbericht. Der Artikel 11 der FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Überwachung des Erhaltungszustandes (Monitoring) der FFH-Schutzgüter (Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhänge II, IV und V)). In einem mehr-jährigen Abstimmungsprozess haben Bund und Länder sich auf ein bundesweites Vorgehen beim FFH-Monitoring geeinigt. Für das Monitoring werden auf Bundesebene die Anzahl der Stichprobenflächen (SPF) je Schutzgut (Lebensraumtyp oder Art) auf die Bundesländer (Bundesstichprobe) verteilt. Je Schutzgut werden dabei max. 63 SPF je biogeografischer Region innerhalb und außerhalb von FFH-Gebieten verteilt, bei weniger Vorkommen eines Schutzgutes als 63 je biogeografischer Region werden alle Vorkommen in einem Totalzensus (TZ) überprüft.

FFH-Monitoring in Rheinland-Pfalz
Für 47 LRT und 86 FFH-Anhang II und IV-Arten erfüllt Rheinland-Pfalz (RLP) die Vorgaben des Bundes für das FFH-Monitoring. Seit 2020 wird in RLP die vom Bund vorgegebene SPF für einige Schutzgüter im Land erhöht, um Aussagen auf Landesebene über o. g. Schutzgüter treffen zu können. Mit Hilfe eines speziell für RLP entwickelten Prioritätenkonzeptes wurden die Schutzgüter in RLP bewertet. Ist ein Schutzgut im Sinne des Konzeptes in RLP als priori-tär eingestuft, wird die Stichprobenzahl analog zu den Bundesvorgaben bis auf 63 erhöht. Bei weniger Vorkommen als 63 wird das Schutzgut in einem Totalzensus (d. h. alle Vorkommen fallen in das FFH-Monitoring) erhoben.

Allgemein zu FFH-Monitoring Lebensraumtypen in Rheinland-Pfalz:
In RLP kommen nach aktuellem Wissensstand 47 FFH-LRT im Anhang I der FFH-Richtlinie vor, die dem FFH-Monitoring im Land unterliegen (Tabelle 1 der Leistungsbeschreibung).
Für das Monitoring der FFH-LRT in RLP ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig.
Zum Zweck der Durchführung des Monitorings, im Sinne der Berichtspflichten gegenüber der EU, möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringenden Leistungen bestehen aus folgenden Bestandteilen (vgl. auch Tabelle 2 auf Seite 3 de):
1. Überprüfung der SPF-Abgrenzungen und Durchführung des Monitoringprogrammes
2. Erstellung eines Endberichtes
Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich der Ziffer 3, die Ausführungsbestimmungen der Ziffer 5 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-01-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-12-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-12-09 Auftragsbekanntmachung
2023-03-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-12-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: LfU_13_30/2022
Kurze Beschreibung:
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und Monitoring: In der FFH-Richtlinie werden für die Europäische Union insgesamt 231 Lebensraumtypen (Anhang I, davon 92 in Deutschland vorkommend) und rund 1000 Arten und Unterarten (An-hang II, davon 138 in Deutschland vorkommend) von gemeinschaftlichem Interesse aufgelis-tet, für die ein System vernetzter Schutzgebiete eingerichtet werden muss. Gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet alle 6 Jahre der EU Kommission ei-nen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen (LRT) und Ar-ten zu bewerten. In Deutschland erfolgt die Erstellung des Berichtes überwiegend auf der Grundlage von Daten der Länder, die auf bundesweit einheitlichen Erhebungsmethoden ba-sieren (siehe Anlage LB 1). Auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedsstaaten erstellt die EU-Kommission einen Gemeinschaftsbericht. Der Artikel 11 der FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Überwachung des Erhaltungszustandes (Monitoring) der FFH-Schutzgüter (Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhänge II, IV und V)). In einem mehr-jährigen Abstimmungsprozess haben Bund und Länder sich auf ein bundesweites Vorgehen beim FFH-Monitoring geeinigt. Für das Monitoring werden auf Bundesebene die Anzahl der Stichprobenflächen (SPF) je Schutzgut (Lebensraumtyp oder Art) auf die Bundesländer (Bundesstichprobe) verteilt. Je Schutzgut werden dabei max. 63 SPF je biogeografischer Region innerhalb und außerhalb von FFH-Gebieten verteilt, bei weniger Vorkommen eines Schutzgutes als 63 je biogeografischer Region werden alle Vorkommen in einem Totalzensus (TZ) überprüft. FFH-Monitoring in Rheinland-Pfalz Für 47 LRT und 86 FFH-Anhang II und IV-Arten erfüllt Rheinland-Pfalz (RLP) die Vorgaben des Bundes für das FFH-Monitoring. Seit 2020 wird in RLP die vom Bund vorgegebene SPF für einige Schutzgüter im Land erhöht, um Aussagen auf Landesebene über o. g. Schutzgüter treffen zu können. Mit Hilfe eines speziell für RLP entwickelten Prioritätenkonzeptes wurden die Schutzgüter in RLP bewertet. Ist ein Schutzgut im Sinne des Konzeptes in RLP als priori-tär eingestuft, wird die Stichprobenzahl analog zu den Bundesvorgaben bis auf 63 erhöht. Bei weniger Vorkommen als 63 wird das Schutzgut in einem Totalzensus (d. h. alle Vorkommen fallen in das FFH-Monitoring) erhoben. Allgemein zu FFH-Monitoring Lebensraumtypen in Rheinland-Pfalz: In RLP kommen nach aktuellem Wissensstand 47 FFH-LRT im Anhang I der FFH-Richtlinie vor, die dem FFH-Monitoring im Land unterliegen (Tabelle 1 der Leistungsbeschreibung). Für das Monitoring der FFH-LRT in RLP ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings, im Sinne der Berichtspflichten gegenüber der EU, möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringenden Leistungen bestehen aus folgenden Bestandteilen (vgl. auch Tabelle 2 auf Seite 3 de): 1. Überprüfung der SPF-Abgrenzungen und Durchführung des Monitoringprogrammes 2. Erstellung eines Endberichtes Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich der Ziffer 3, die Ausführungsbestimmungen der Ziffer 5 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesamt für Umwelt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 7
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Kontakt
Internetadresse: http://www.lfu.rlp.de 🌏
E-Mail: haushalt@lfu.rlp.de 📧
URL der Dokumente: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYHYEY3/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYHYEY3 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-12-09 📅
Einreichungsfrist: 2023-01-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-12-14 📅
Datum des Endes: 2023-11-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 241-695716
ABl. S-Ausgabe: 241
Zusätzliche Informationen
(1) Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter erbracht werden. Das Anbieten einzelner Lose ist zugelassen. Die Angebotsabgabe je Los ist bindend. Die Vergabe der Lose an verschiedene Bieter ist möglich. (2) Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und -willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Rangfolge unter den Losen aufzustellen, auf die ein Angebot abgegeben wurde. Diese Rangfolge ist im Anschreiben aufzuführen. (3) Für den Fall, dass ein Bieter mehr Zuschläge erhält, als seine Leistungsfähigkeit hergibt, ist er von den die individuelle Leistungsfähigkeit überschreitenden Losen bei der Bezuschlagung auszuschließen. Die Entscheidung darüber, für welches Los der Bieter ausgeschlossen würde, richtet sich nach der vom Bieter festgelegten Rangfolge. (4) Mögliche Rabattgewährungen des Bieters, welche dem Auftraggeber im Falle einer Gesamtvergabe oder Vergabe mehrerer Lose gewährt werden, sind im Anschreiben nachvollziehbar und klar anzubieten. Die Rabattierungen können jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bieter, welcher die Rabattierung angeboten hat, in allen betroffenen Losen - unter Berücksichtigung der Rabattierung - das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Eine Gesamtbetrachtung erfolgt nicht. Es kommt also darauf an, dass die - ggf. rabattierten - Angebote des betreffenden Bieters in allen Einzellosen der Loskombination die jeweils günstigsten sind. Für jedes Los ist ein gesondertes Preisblatt abzugeben. Die Abgabe von nur einem Preisblatt für mehrere Lose ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und Monitoring:
In der FFH-Richtlinie werden für die Europäische Union insgesamt 231 Lebensraumtypen (Anhang I, davon 92 in Deutschland vorkommend) und rund 1000 Arten und Unterarten (An-hang II, davon 138 in Deutschland vorkommend) von gemeinschaftlichem Interesse aufgelis-tet, für die ein System vernetzter Schutzgebiete eingerichtet werden muss. Gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet alle 6 Jahre der EU Kommission ei-nen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen (LRT) und Ar-ten zu bewerten. In Deutschland erfolgt die Erstellung des Berichtes überwiegend auf der Grundlage von Daten der Länder, die auf bundesweit einheitlichen Erhebungsmethoden ba-sieren (siehe Anlage LB 1). Auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedsstaaten erstellt die EU-Kommission einen Gemeinschaftsbericht. Der Artikel 11 der FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Überwachung des Erhaltungszustandes (Monitoring) der FFH-Schutzgüter (Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhänge II, IV und V)). In einem mehr-jährigen Abstimmungsprozess haben Bund und Länder sich auf ein bundesweites Vorgehen beim FFH-Monitoring geeinigt. Für das Monitoring werden auf Bundesebene die Anzahl der Stichprobenflächen (SPF) je Schutzgut (Lebensraumtyp oder Art) auf die Bundesländer (Bundesstichprobe) verteilt. Je Schutzgut werden dabei max. 63 SPF je biogeografischer Region innerhalb und außerhalb von FFH-Gebieten verteilt, bei weniger Vorkommen eines Schutzgutes als 63 je biogeografischer Region werden alle Vorkommen in einem Totalzensus (TZ) überprüft.
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FFH-Monitoring in Rheinland-Pfalz
Für 47 LRT und 86 FFH-Anhang II und IV-Arten erfüllt Rheinland-Pfalz (RLP) die Vorgaben des Bundes für das FFH-Monitoring. Seit 2020 wird in RLP die vom Bund vorgegebene SPF für einige Schutzgüter im Land erhöht, um Aussagen auf Landesebene über o. g. Schutzgüter treffen zu können. Mit Hilfe eines speziell für RLP entwickelten Prioritätenkonzeptes wurden die Schutzgüter in RLP bewertet. Ist ein Schutzgut im Sinne des Konzeptes in RLP als priori-tär eingestuft, wird die Stichprobenzahl analog zu den Bundesvorgaben bis auf 63 erhöht. Bei weniger Vorkommen als 63 wird das Schutzgut in einem Totalzensus (d. h. alle Vorkommen fallen in das FFH-Monitoring) erhoben.
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Allgemein zu FFH-Monitoring Lebensraumtypen in Rheinland-Pfalz:
In RLP kommen nach aktuellem Wissensstand 47 FFH-LRT im Anhang I der FFH-Richtlinie vor, die dem FFH-Monitoring im Land unterliegen (Tabelle 1 der Leistungsbeschreibung).
Für das Monitoring der FFH-LRT in RLP ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig.
Zum Zweck der Durchführung des Monitorings, im Sinne der Berichtspflichten gegenüber der EU, möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringenden Leistungen bestehen aus folgenden Bestandteilen (vgl. auch Tabelle 2 auf Seite 3 de):
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1. Überprüfung der SPF-Abgrenzungen und Durchführung des Monitoringprogrammes
2. Erstellung eines Endberichtes
Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich der Ziffer 3, die Ausführungsbestimmungen der Ziffer 5 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Bezeichnung des Loses: Offen- und Grünland N
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
In RLP kommen nach aktuellem Wissensstand 47 FFH-LRT im Anhang I der FFH-Richtlinie vor, die dem FFH-Monitoring im Land unterliegen.
Los 1 betrifft FFH-LRT Offen- und Grünland die Landkreise bzw. Kreisfreien Städte Altenkirchen, Westerwaldkreis, Neuwied, Ahrweiler, Mayen-Koblenz, Koblenz, Rhein-Lahn-Kreis betreffend.
Die durch den AN zu erbringenden Leistungen bestehen aus folgenden Bestandteilen:
Zusätzliche Informationen:
(1) Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter erbracht werden.
Das Anbieten einzelner Lose ist zugelassen. Die Angebotsabgabe je Los ist bindend.
Die Vergabe der Lose an verschiedene Bieter ist möglich.
(2) Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und -willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Rangfolge unter den Losen aufzustellen, auf die ein Angebot abgegeben wurde. Diese Rangfolge ist im Anschreiben aufzuführen.
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(3) Für den Fall, dass ein Bieter mehr Zuschläge erhält, als seine Leistungsfähigkeit hergibt, ist er von den die individuelle Leistungsfähigkeit überschreitenden Losen bei der Bezuschlagung auszuschließen. Die Entscheidung darüber, für welches Los der Bieter ausgeschlossen würde, richtet sich nach der vom Bieter festgelegten Rangfolge.
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(4) Mögliche Rabattgewährungen des Bieters, welche dem Auftraggeber im Falle einer Gesamtvergabe oder Vergabe mehrerer Lose gewährt werden, sind im Anschreiben nachvollziehbar und klar anzubieten.
Die Rabattierungen können jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bieter, welcher die Rabattierung angeboten hat, in allen betroffenen Losen - unter Berücksichtigung der Rabattierung - das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Eine Gesamtbetrachtung erfolgt nicht.
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Es kommt also darauf an, dass die - ggf. rabattierten - Angebote des betreffenden Bieters in allen Einzellosen der Loskombination die jeweils günstigsten sind.
Für jedes Los ist ein gesondertes Preisblatt abzugeben.
Die Abgabe von nur einem Preisblatt für mehrere Lose ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.
Bezeichnung des Loses: Offen- und Grünland W
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los 2 betrifft FFH-LRT Offen- und Grünland die Landkreise bzw. Kreisfreien Städte Vulkaneifel, Cochem-Zell, Bernkastel-Wittlich, Trier-Saarburg, Trier, Eifelkreis Bitburg-Prüm betreffend.
Bezeichnung des Loses: Offen- und Grünland M
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Los 3 betrifft FFH-LRT Offen- und Grünland die Landkreise bzw. Kreisfreien Städte Rhein-Hunsrück-Kreis, Birkenfeld, Bad Kreuznach, Mainz-Bingen, Mainz, Alzey-Worms, Worms, Donnersbergkreis, Kusel betreffend.
Bezeichnung des Loses: Offen- und Grünland S
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Los 4 betrifft FFH-LRT Offen- und Grünland die Landkreise bzw. Kreisfreien Städte Rhein-Pfalz-Kreis, Frankenthal, Ludwigshafen am Rhein, Speyer, Bad Dürkheim, Südwest-Pfalz, Zweibrücken, Kaiserslautern, Pirmasens, Landau in der Pfalz, Südliche Weinstraße, Neustadt an der Weinstraße, Germersheim betreffend.
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Bezeichnung des Loses: Gewässer
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung: Los 5 betrifft FFH-LRT Gewässer ganz Rheinland-Pfalz betreffend.
Bezeichnung des Loses: Wald, Moore, Halden, Felsen, Höhlen N
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Los 6 betrifft FFH-LRT Wald, Moore, Halden, Felsen, Höhlen die Landkreise bzw. Kreisfreien Städte Altenkirchen, Westerwaldkreis, Neuwied, Ahrweiler, Mayen-Koblenz, Koblenz, Rhein-Lahn-Kreis betreffend.
Bezeichnung des Loses: Wald, Moore, Halden, Felsen, Höhlen W
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Los 7 betrifft FFH-LRT Wald, Moore, Halden, Felsen, Höhlen die Landkreise bzw. Kreisfreien Städte Vulkaneifel, Cochem-Zell, Bernkastel-Wittlich, Trier-Saarburg, Trier, Eifelkreis Bitburg-Prüm betreffend.
Bezeichnung des Loses: Wald, Moore, Halden, Felsen, Höhlen M
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung:
Los 8 betrifft FFH-LRT Wald, Moore, Halden, Felsen, Höhlen die Landkreise bzw. Kreisfreien Städte Rhein-Hunsrück-Kreis, Birkenfeld, Bad Kreuznach, Mainz-Bingen, Mainz, Alzey-Worms, Worms, Donnersbergkreis, Kusel betreffend.
Bezeichnung des Loses: Wald, Moore, Halden, Felsen, Höhlen S
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung:
Los 9 betrifft FFH-LRT Wald, Moore, Halden, Felsen, Höhlen die Landkreise bzw. Kreisfreien Städte Rhein-Pfalz-Kreis, Frankenthal, Ludwigshafen am Rhein, Speyer, Bad Dürkheim, Südwest-Pfalz, Zweibrücken, Kaiserslautern, Pirmasens, Landau in der Pfalz, Südliche Weinstraße, Neustadt an der Weinstraße, Germersheim betreffend.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte/Erfüllungsort:
- Sitz des Auftragnehmers
- Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
- Vor Ort im Gelände
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Alle Lose:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass:
Er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens 2.000.000,00 EUR für Personen- und mindestens 1.000.000,00 EUR für Sachschäden je Schadensfall sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme von mindestens 100.000,00 EUR) verfügt oder bereit ist, im Auftragsfall eine solche abzuschließen.
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Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
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Die vorstehende Anforderung ist mittels des Formulars 310 zu belegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Los 1 bis 4:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass:
Er drei vergleichbare abgeschlossene Referenzen seit dem Jahr 2013 nachweisen kann.
Vergleichbar sind solche Referenzen, deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2013 liegt, die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen des FFH-Monitorings für die in den jeweiligen Losen enthaltenen LRT in Art und Umfang vergleichbar sind und einen direkten Bezug zum jeweils ausgeschriebenen Los haben:
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- Kartierung und/oder Monitoring von Offenlandbiotopen oder -LRT
Referenzen, in denen der Bezug zum LRT-Monitoring nur eine Teilleistung des Projektes darstellt (z.B. bei Kartierungen und Gutachten für Bauvorhaben, Eingriffe o.ä.) sind nur dann zulässig, wenn der Anteil der Leistung des Projektes bezogen auf die LRT ersichtlich in Art und Umfang vergleichbar mit den hier ausgeschriebenen Leistungen ist.
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Bei einer Bietergemeinschaft zählt für das Erreichen der Anzahl der geforderten Referenzen die Gesamtheit der Mitglieder.
Die Referenznachweise die Lose 1 bis 4 betreffend sind mittels des Formulars 311 darzustellen.
Los 5:
- Kartierung und/oder Monitoring von Gewässerbiotopen oder -LRT
Die Referenznachweise das Los 5 betreffend sind mittels des Formulars 311 darzustellen.
Los 6 bis 9:
- Kartierung und/oder Monitoring von Wald-/Moor- oder Felsbiotopen oder -LRT
Die Referenznachweise die Lose 6 bis 9 betreffend sind mittels des Formulars 311 darzustellen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Vorlage der entsprechend ausgefüllten Eigenerklärung Zuverlässigkeit gemäß Formular 303.
Vorlage der unterzeichneten Eigenerklärung gemäß Formular 305a oder 305b nach dem rheinland-pfälzischen Landesgesetzes
zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt
geändert durch das Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl. S. 334).
Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-02-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-01-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen:
An der Angebotsöffnung sind Bieter und Ihre Vertreter nicht zugelassen.
Die Angebotsöffnung erfolgt durch mindestens zwei Mitarbeiter der Vergabestelle.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat 13
Internetadresse: www.lfu.rlp.de 🌏
Dokumente URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYHYEY3/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Sämtliche Korrespondenz im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren ist nur online über die Vergabeplattform unter www.vergabe.rlp.de zu führen.
Die Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation mit den Unternehmen wird über die vollständig webbasierteE-Vergabeplattform (Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz) unter der URL www.vergabe.rlp.de im Internetbereitgestellt bzw. durchgeführt.
Der Zugriff auf die Vergabeunterlagen setzt keine Anmeldung oder Registrierung voraus. Den Bewerbern /Bietern wird jedoch empfohlen sich zu registrieren. Registrierte Unternehmen werden per E-Mail informiert, sobald Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf der o.g. Vergabeplattform abrufbar sind.
Mehr anzeigen
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis zum 06.01.2023; 23:59 Uhr ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform www.vergabe.rlp.de an den Auftraggeber zu richten. Die Unternehmen sind gehalten, von jedweder anderen Form der Kontaktaufnahme abzusehen. Der Auftraggeber wird jeden Versuch der Kontaktaufnahme, der nicht über die Vergabeplattform an den Auftraggeber gerichtet wird, umgehend zurückweisen. Fragen, die nicht über die elektronische Vergabeplattform an den Auftraggeber gerichtet werden, wird der Auftraggeber nicht beantworten.
Mehr anzeigen
Der Auftraggeber wird die gestellten Fragen möglichst kurzfristig beantworten, wobei allen Bietern die gleichen Informationen zeitgleich zur Verfügung gestellt werden. Soweit dies möglich ist, werden auch noch später eingehende Fragen beantwortet werden. Die Unternehmen haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist beantwortet werden.
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Nebenangebot:
Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Kaufmännische Nebenangebote in Form von SKONTO-Gewährungen im Preisblatt (302) und Rabattgewährung gemäß Anschreiben (301b) sind zulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHYEY3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131-162234 📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
Quelle: OJS 2022/S 241-695716 (2022-12-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-03-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: https://www.lfu.rlp.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-03-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 060-174156
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 241-695716
ABl. S-Ausgabe: 60

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-02-10 📅
Name: Planungsbüro Hilgers
Postanschrift: Kaufmannstraße 9
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53115
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 1725804125 📞
E-Mail: joerg.hilgers@gmx.de 📧
Land: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: Bvl
Postanschrift: Benediktinerstr. 22
Postort: Worms
Postleitzahl: 67549
Telefon: +49 6241594684 📞
E-Mail: udo_christiansen@online.de 📧
Land: Worms, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name: Thomas & Kübler-Thomas
Postanschrift: Kirchstr. 8
Postort: Hatzenbühl
Postleitzahl: 76770
Telefon: +49 72753305 📞
E-Mail: thomas-hatzenbuehl@t-online.de 📧
Land: Germersheim 🏙️
Name: biodata GmbH
Postanschrift: Frauenlobstraße 93a
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55118
Telefon: +49 6131963990 📞
E-Mail: mail@biodata.gmbh 📧
Land: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: http://biodata.gmbh 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bei den Angaben zum Gesamtwert handelt es sich um Platzhalter.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHYE91
Quelle: OJS 2023/S 060-174156 (2023-03-21)