Filterelemente für Schienenfahrzeuge

Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)

Belieferung von verschiedenen Filtern für die plan.- und außerplanmäßige Instandhaltung von Schienenfahrzeugen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-08-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-07-20.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-07-20 Auftragsbekanntmachung
2022-11-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-07-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öl-, Benzin- und Luftansaugfilter
Referenznummer: 22FE60888
Kurze Beschreibung:
Belieferung von verschiedenen Filtern für die plan.- und außerplanmäßige Instandhaltung von Schienenfahrzeugen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öl-, Benzin- und Luftansaugfilter 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Öl-, Benzin- und Luftansaugfilter 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
Postanschrift: Potsdamer Platz 2
Postleitzahl: 10785
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: heiko.wolf@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 5713935209 📞
Fax: +49 6926549010 📠
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/9d1e331e-6e01-4e58-8c0d-d3984c533941 🌏
URL der Teilnahme: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/9d1e331e-6e01-4e58-8c0d-d3984c533941 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-07-20 📅
Einreichungsfrist: 2022-08-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-07-25 📅
Datum des Beginns: 2022-11-01 📅
Datum des Endes: 2026-10-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 141-404765
ABl. S-Ausgabe: 141

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Filterelemente für Schienenfahrzeuge
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Filterelemente für Schienenfahrzeuge
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschlandweit

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-08-26 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-12-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Wolf, Heiko
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/9d1e331e-6e01-4e58-8c0d-d3984c533941 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: FE.EF 13 Beschaffung Antrieb und Elektronik für Schienenfahrzeuge, Grundsätze und Standards
Postanschrift: Pionierstrasse 10
Postort: Minden
Postleitzahl: 32423
Land: Berlin 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2022/S 141-404765 (2022-07-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-11-03)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-11-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-11-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 215-618769
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 141-404765
ABl. S-Ausgabe: 215

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Lose
Kurze Beschreibung: Jedes Material ist ein Los

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-11-03 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2022/S 215-618769 (2022-11-03)