Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Gem. Eigenerklärung zur Eignung, Präqualifizierungszertifikat oder EEE
Der Bieter hat die nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben:
1. Referenzen der in den letzten drei Geschäftsjahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind (Angabe der Leistung, des Auftragswertes, des Lieferzeitpunktes und des
Auftraggebers). Falls das Angebot in die engere Wahl kommt werden auf Anforderung der Vergabestelle für
die angegebenen Referenzprojekte Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung mit folgenden
Angaben vorgelegt: Ausführungsort, Anschrift, Auftraggeber, Art der zu erbringenden Leistung, Datum
Auftragsbeginn, Ansprechpartner mit Telefonnummer (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 1).
2. Angaben über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei
Jahren(§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 8).
3. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben
beabsichtigt (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 10).
4. Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung
das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Der Auftraggeber behält sich vor die Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragsnehmer in schriftlicher
Form sowie die unter Ziffer III.1.1), III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Eignungsnachweise, für jeden einzelnen
Unterauftragnehmer anzufordern. Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für
diesen Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens,
dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen.
Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen, und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden
Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen des Unternehmens, sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch
genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§
47VgV Abs. 4).
Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und Bietergemeinschaften
gelten die unter III.1.1) genannten Bedingungen.