Auskünfte und Objektbesichtigungen: Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind in Schrift- oder Textformspätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Vergabestelle zu richten. Objektbesichtigungen sind ebenfalls nur bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist möglich.