Das Landratsamt Rastatt ist als untere Aufnahmebehörde nach § 7 Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen (Flüchtlingsaufnahmegesetz-FlüAG) verpflichtet, die ihm nach § 6 Abs. 4 FlüAG zugeteilten Personen aufzunehmen und in Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung unterzubringen. Zu diesen Personen gehören Asylbewerber und sonstige Flüchtlinge (nachfolgend „Flüchtlinge“ genannt), zu deren Aufnahme sich das Land verpflichtet hat.
Zur Vermeidung von Konflikten aller Art ist eine soziale Betreuung der unterzubringenden Personen erforderlich. Die Flüchtlingssozialarbeit soll den untergebrachten Personen durch eine psychosoziale Begleitung und Beratung ermöglichen, ein menschenwürdiges, selbstverantwortliches Leben in Deutschland zu führen und ihre Integrationsfähigkeit zu erhalten.
Das Landratsamt Rastatt beauftragt nach § 12 FlüAG für die Aufgaben der sozialen Betreuung geeignete nichtstaatliche Träger der Flüchtlingssozialarbeit. Die Übertragung erfolgt unter Berücksichtigung, der sich aus der aktuellen Fassung der „Anlage zu § 6 zur Verordnung des Integrationsministeriums über die Durchführung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (DVO FlüAG)“ ergebenden Ziele und inhaltlichen Schwerpunkte der Flüchtlingssozialarbeit sowie der darin für diese Tätigkeit beschriebenen notwendigen Qualifikationen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-04-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-03-01.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Flüchtlingssozialarbeit in der vorläufigen Unterbringung der Gemeinschaftsunterkünfte des Landkreises Rastatt”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Sozialwesens📦
Kurze Beschreibung:
“Das Landratsamt Rastatt ist als untere Aufnahmebehörde nach § 7 Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen (Flüchtlingsaufnahmegesetz-FlüAG) verpflichtet,...”
Kurze Beschreibung
Das Landratsamt Rastatt ist als untere Aufnahmebehörde nach § 7 Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen (Flüchtlingsaufnahmegesetz-FlüAG) verpflichtet, die ihm nach § 6 Abs. 4 FlüAG zugeteilten Personen aufzunehmen und in Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung unterzubringen. Zu diesen Personen gehören Asylbewerber und sonstige Flüchtlinge (nachfolgend „Flüchtlinge“ genannt), zu deren Aufnahme sich das Land verpflichtet hat.
Zur Vermeidung von Konflikten aller Art ist eine soziale Betreuung der unterzubringenden Personen erforderlich. Die Flüchtlingssozialarbeit soll den untergebrachten Personen durch eine psychosoziale Begleitung und Beratung ermöglichen, ein menschenwürdiges, selbstverantwortliches Leben in Deutschland zu führen und ihre Integrationsfähigkeit zu erhalten.
Das Landratsamt Rastatt beauftragt nach § 12 FlüAG für die Aufgaben der sozialen Betreuung geeignete nichtstaatliche Träger der Flüchtlingssozialarbeit. Die Übertragung erfolgt unter Berücksichtigung, der sich aus der aktuellen Fassung der „Anlage zu § 6 zur Verordnung des Integrationsministeriums über die Durchführung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (DVO FlüAG)“ ergebenden Ziele und inhaltlichen Schwerpunkte der Flüchtlingssozialarbeit sowie der darin für diese Tätigkeit beschriebenen notwendigen Qualifikationen.
1️⃣
Ort der Leistung: Rastatt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinschaftsunterkünfte des Landkreises Rastatt
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Landratsamt Rastatt ist als untere Aufnahmebehörde nach § 7 Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen (Flüchtlingsaufnahmegesetz-FlüAG) verpflichtet,...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Landratsamt Rastatt ist als untere Aufnahmebehörde nach § 7 Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen (Flüchtlingsaufnahmegesetz-FlüAG) verpflichtet, die ihm nach § 6 Abs. 4 FlüAG zugeteilten Personen aufzunehmen und in Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung unterzubringen. Zu diesen Personen gehören Asylbewerber und sonstige Flüchtlinge (nachfolgend „Flüchtlinge“ genannt), zu deren Aufnahme sich das Land verpflichtet hat.
Zur Vermeidung von Konflikten aller Art ist eine soziale Betreuung der unterzubringenden Personen erforderlich. Die Flüchtlingssozialarbeit soll den untergebrachten Personen durch eine psychosoziale Begleitung und Beratung ermöglichen, ein menschenwürdiges, selbstverantwortliches Leben in Deutschland zu führen und ihre Integrationsfähigkeit zu erhalten.
Das Landratsamt Rastatt beauftragt nach § 12 FlüAG für die Aufgaben der sozialen Betreuung geeignete nichtstaatliche Träger der Flüchtlingssozialarbeit. Die Übertragung erfolgt unter Berücksichtigung, der sich aus der aktuellen Fassung der „Anlage zu § 6 zur Verordnung des Integrationsministeriums über die Durchführung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (DVO FlüAG)“ ergebenden Ziele und inhaltlichen Schwerpunkte der Flüchtlingssozialarbeit sowie der darin für diese Tätigkeit beschriebenen notwendigen Qualifikationen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2022-07-01 📅
Datum des Endes: 2026-06-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-04-01
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-05-27 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-04-01
09:00 📅