Beschreibung der Beschaffung
Die aufsichtführenden Mitarbeitenden sollen das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) mit Aufsichtstätigkeiten unterstützen. Sie werden als Flur- und/oder Saalaufsichten während der schriftlichen Prüfungen mit unterschiedlicher Aufgabenstellung sowie als Unterstützung bei der Durchführung der mündlichen Prüfungen eingesetzt. Für die Dauer eines Prüfungsabschnittes sollen dieselben Mitarbeitenden in den Prüfungssälen Aufsicht führen, um ein homogenes Verfahren zu gewährleisten. Auch an den externen Prüfungsstandorten muss der Einsatz des gleichen Personals gewährleistet sein.
Die Aufgaben der Mitarbeitenden sind:
a) Fluraufsichten
• Beobachtung der Prüfungsteilnehmer/-innen während der Prüfungen auf den Fluren (Verhinderung der Kommunikation und/oder Austausch von Papieren der Prüflinge untereinander sowie mit Fremden/Dritten),
• Verhinderung, dass mehr als eine Person gleichzeitig die sanitären Anlagen aufsucht (damit begründet sich das Erfordernis von männlichem und weiblichem Sicherheitspersonal),
• Verhinderung, dass ein Prüfling den (ausgeschilderten) Prüfungsbereich verlässt,
• Unterbindung von Ruhestörungen, insbesondere lautes Sprechen auf den Fluren. Lärmquellen anderer Art sind dem Vorzimmer des Präsidenten des GJPA zu melden.
b) Saalaufsichten
• Beobachtung der Prüfungsteilnehmer/-innen während der Prüfungen in den Sälen (Verhinderung der Kommunikation und/oder Austausch von Papieren der Prüflinge untereinander sowie mit Fremden/Dritten),
• Bei allen außergewöhnlichen Vorfällen oder Fragen ist umgehend das Vorzimmer des Präsidenten des GJPA zu informieren, um das weitere Vorgehen abzustimmen. In Betracht kommen zum Beispiel: Täuschungsversuche, Lärmstörungen, Fragen zur Klausur, Erste-Hilfe-Fälle.
• Aufgabentexte nach Anweisung austeilen und bei Bedarf wieder einsammeln,
• Protokollierungstätigkeiten nach vorgegebenen Anweisungen,
• zurückgebliebenes Schreibpapier ordnen und überprüfen, ob sich darunter beschriebene Seiten befinden, die zu entsorgen sind
• Fenster nach Beendigung schließen
• Einhalten der aktuellen Abstands- und Hygieneregeln.
An einigen Einsatzorten können beispielsweise noch folgende Tätigkeiten für die Flur- und Saalaufsichten in Betracht kommen:
• Saalschlüssel holen und Saal aufschließen sowie Saal nach Beendigung wieder abschließen und Schlüssel abgeben,
• Mikrofonanlage und Licht ein- und wieder ausschalten,
• Fenster zum Lüften öffnen und nach Beendigung wieder schließen,
• Schreibpapier und Mantelbögen (Deckblätter der Klausuren) zurechtlegen,
• Ausweiskontrolle der Prüflinge anhand einer Sitzliste (Anzahl pro Tag nach eigenem Ermessen). Bis zum letzten Klausurtag sollte jeder Prüfling einmal kontrolliert worden sein.
• Aufsicht über die Prüfungsteilnehmer/-innen beim Verlassen des Prüfungsortes (auf Sauberkeit und Ordnung achten; Verhindern, dass der Zugang zum Gebäude blockiert wird),
• Am Einsatzort in Schöneberg ist bei den schriftlichen Prüfungen eine Eingangskontrolle durchzuführen. Hierbei sind die Personalausweise der Prüfungsteilnehmer/-innen sowie die Ladungen zur Prüfung mit einer Teilnahmeliste abzugleichen. Taschenkontrollen o. ä. erfolgen nicht.
• Am Einsatzort in Schöneberg ist das Freihalten der äußeren Eingangstreppe (Fluchtweg) sowie das ordnende Einwirken auf die Prüfungsteilnehmer/-innen sowie deren Abholer/-innen erforderlich
Im Falle der mündlichen Prüfungen kommen neben Aufsichts- und Protokollierungstätigkeiten ebenfalls die Überprüfung von Personalien sowie das fristgemäße Geleiten von Prüflingen in die jeweiligen Prüfungsräume in Betracht.