Die Universität Bielefeld betreibt ein campusweites Datennetz das primär auf dem Ethernet und dem Internet Protokoll (IPv4, IPv6) basiert. Sie ist eine Campus Universität ohne relevante Außenstellen. Daraus ergibt sich die Konzentration des Datennetzes auf den Campus und die daraus resultierenden, typischen Konfigurationen von Geräten mit hoher Portdichte. Im Datennetz wird eine äußere Firewall (Outer Firewall, Perimeter Firewall) betrieben. Es ist eine Firewall der Firma Forcepoint. Sie ist als Cluster, bestehend aus 2 Appliances, aufgesetzt. Diese Firewall ist alt, verschlissen und kann nicht mehr sicher betrieben werden. Sie soll durch ein neues Firewall Cluster eins zu eins ersetzt werden. Die Umsetzung soll mit externer Unterstützung erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-09-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-08-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Netzwerkinfrastruktur
Referenznummer: 701-2022-11
Kurze Beschreibung:
Die Universität Bielefeld betreibt ein campusweites Datennetz das primär auf dem Ethernet und dem Internet Protokoll (IPv4, IPv6) basiert. Sie ist eine Campus Universität ohne relevante Außenstellen. Daraus ergibt sich die Konzentration des Datennetzes auf den Campus und die daraus resultierenden, typischen Konfigurationen von Geräten mit hoher Portdichte.
Im Datennetz wird eine äußere Firewall (Outer Firewall, Perimeter Firewall) betrieben. Es ist eine Firewall der Firma Forcepoint. Sie ist als Cluster, bestehend aus 2 Appliances, aufgesetzt. Diese Firewall ist alt, verschlissen und kann nicht mehr sicher betrieben werden. Sie soll durch ein neues Firewall Cluster eins zu eins ersetzt werden. Die Umsetzung soll mit externer Unterstützung erfolgen.
Die Universität Bielefeld betreibt ein campusweites Datennetz das primär auf dem Ethernet und dem Internet Protokoll (IPv4, IPv6) basiert. Sie ist eine Campus Universität ohne relevante Außenstellen. Daraus ergibt sich die Konzentration des Datennetzes auf den Campus und die daraus resultierenden, typischen Konfigurationen von Geräten mit hoher Portdichte.
Im Datennetz wird eine äußere Firewall (Outer Firewall, Perimeter Firewall) betrieben. Es ist eine Firewall der Firma Forcepoint. Sie ist als Cluster, bestehend aus 2 Appliances, aufgesetzt. Diese Firewall ist alt, verschlissen und kann nicht mehr sicher betrieben werden. Sie soll durch ein neues Firewall Cluster eins zu eins ersetzt werden. Die Umsetzung soll mit externer Unterstützung erfolgen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Netzwerkinfrastruktur📦
Zusätzlicher CPV-Code: Netzkomponenten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bielefeld, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4RYYL3
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4RYYL3
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Universität Bielefeld betreibt ein campusweites Datennetz das primär auf dem Ethernet und dem Internet Protokoll (IPv4, IPv6) basiert. Sie ist eine Campus Universität ohne relevante Außenstellen. Daraus ergibt sich die Konzentration des Datennetzes auf den Campus und die daraus resultierenden, typischen Konfigurationen von Geräten mit hoher Portdichte.
Die Universität Bielefeld betreibt ein campusweites Datennetz das primär auf dem Ethernet und dem Internet Protokoll (IPv4, IPv6) basiert. Sie ist eine Campus Universität ohne relevante Außenstellen. Daraus ergibt sich die Konzentration des Datennetzes auf den Campus und die daraus resultierenden, typischen Konfigurationen von Geräten mit hoher Portdichte.
Im Datennetz wird eine äußere Firewall (Outer Firewall, Perimeter Firewall) betrieben. Es ist eine Firewall der Firma Forcepoint. Sie ist als Cluster, bestehend aus 2 Appliances, aufgesetzt. Diese Firewall ist alt, verschlissen und kann nicht mehr sicher betrieben werden. Sie soll durch ein neues Firewall Cluster eins zu eins ersetzt werden. Die Umsetzung soll mit externer Unterstützung erfolgen.
Im Datennetz wird eine äußere Firewall (Outer Firewall, Perimeter Firewall) betrieben. Es ist eine Firewall der Firma Forcepoint. Sie ist als Cluster, bestehend aus 2 Appliances, aufgesetzt. Diese Firewall ist alt, verschlissen und kann nicht mehr sicher betrieben werden. Sie soll durch ein neues Firewall Cluster eins zu eins ersetzt werden. Die Umsetzung soll mit externer Unterstützung erfolgen.
Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis.
Dauer: 3 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Universität Bielefeld Universitätsstraße 25 33615 Bielefeld
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB: Eigenerklärung Ausschlussgründe. Das Formular im Anhang 521 EU ist zu verwenden
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Nachweis über den Partnerstatus "Forcepoint Titanium Partner"
- Nachweis über die Zertifizierung von mindestens zwei Mitarbeitenden als "Certified Forcepoint NGFW Administrator"
- Bei Bietergemeinschaften: unterschriebene Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531,
Bei Unteraufträgen/Eignungsleihe:
-Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 532 und
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-11-25 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-09-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4RYYL3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 167-473336 (2022-08-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-11-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge