Pflege und Weiterentwicklung der Anwendung „Forstliches Rechnungswesen und Informationssystem – Waldflächeninformationssystem und Förderung des Privat- und Körperschaftswaldes (FORIS-WPK)“ Abnahmemenge: Folgende Abnahmemengen gelten für das Jahr 2022 und 2023 sowie optionale Vertragsverlängerung für jeweils 1 Jahr in den Jahren 2024 und 2025: • Startphase bei neuem Technischen Ansprechpartner und bei Wechsel des Technischen Ansprechpartners: 20 Personentage • Voraussichtliche Abnahmemenge 2022: mindestens 35 bis 70 Personentage pro Jahr • Voraussichtliche Abnahmemenge 2023: mindestens 50 bis 100 Personentage pro Jahr • Voraussichtliche Abnahmemenge 2024: mindestens 50 bis 100 Personentage pro Jahr • Voraussichtliche Abnahmemenge 2025: mindestens 50 bis 100 Personentage pro Jahr Die kalkulierten Personentage werden voraussichtlich nicht in zusammenhängenden Blöcken abgerufen. Die laufende Betreuung und Weiterentwicklung verteilt sich ganzjährig auf einzelne Arbeitsabschnitte, die je nach Anfall in Absprache beauftragt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-02-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-02-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwareprogrammierung und -beratung
Referenznummer: 2021RF000001
Kurze Beschreibung:
Pflege und Weiterentwicklung der Anwendung „Forstliches Rechnungswesen und Informationssystem – Waldflächeninformationssystem und Förderung des Privat- und Körperschaftswaldes (FORIS-WPK)“
Abnahmemenge:
Folgende Abnahmemengen gelten für das Jahr 2022 und 2023 sowie optionale Vertragsverlängerung für jeweils 1 Jahr in den Jahren 2024 und 2025:
• Startphase bei neuem Technischen Ansprechpartner und bei Wechsel des Technischen Ansprechpartners: 20 Personentage
• Voraussichtliche Abnahmemenge 2022: mindestens 35 bis 70 Personentage pro Jahr
• Voraussichtliche Abnahmemenge 2023: mindestens 50 bis 100 Personentage pro Jahr
• Voraussichtliche Abnahmemenge 2024: mindestens 50 bis 100 Personentage pro Jahr
• Voraussichtliche Abnahmemenge 2025: mindestens 50 bis 100 Personentage pro Jahr
Die kalkulierten Personentage werden voraussichtlich nicht in zusammenhängenden Blöcken abgerufen. Die laufende Betreuung und Weiterentwicklung verteilt sich ganzjährig auf einzelne Arbeitsabschnitte, die je nach Anfall in Absprache beauftragt werden.
Pflege und Weiterentwicklung der Anwendung „Forstliches Rechnungswesen und Informationssystem – Waldflächeninformationssystem und Förderung des Privat- und Körperschaftswaldes (FORIS-WPK)“
Abnahmemenge:
Folgende Abnahmemengen gelten für das Jahr 2022 und 2023 sowie optionale Vertragsverlängerung für jeweils 1 Jahr in den Jahren 2024 und 2025:
• Startphase bei neuem Technischen Ansprechpartner und bei Wechsel des Technischen Ansprechpartners: 20 Personentage
• Voraussichtliche Abnahmemenge 2022: mindestens 35 bis 70 Personentage pro Jahr
• Voraussichtliche Abnahmemenge 2023: mindestens 50 bis 100 Personentage pro Jahr
• Voraussichtliche Abnahmemenge 2024: mindestens 50 bis 100 Personentage pro Jahr
• Voraussichtliche Abnahmemenge 2025: mindestens 50 bis 100 Personentage pro Jahr
Die kalkulierten Personentage werden voraussichtlich nicht in zusammenhängenden Blöcken abgerufen. Die laufende Betreuung und Weiterentwicklung verteilt sich ganzjährig auf einzelne Arbeitsabschnitte, die je nach Anfall in Absprache beauftragt werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwareprogrammierung und -beratung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Softwareprogrammierung und -beratung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-02-15 📅
Einreichungsfrist: 2022-03-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-18 📅
Datum des Beginns: 2022-05-15 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 035-089513
ABl. S-Ausgabe: 35
Zusätzliche Informationen
Für Bietergemeinschaften je Mitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe sind in einer gesonderten Anlage anzugeben, das keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124GWB vorliegen.
- ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen bei Eignungsleihe und Unterauftragnehmern.
- ggf. Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Für Bietergemeinschaften je Mitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe sind in einer gesonderten Anlage anzugeben, das keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124GWB vorliegen.
- ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen bei Eignungsleihe und Unterauftragnehmern.
- ggf. Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Pflege und Weiterentwicklung der Anwendung „Forstliches Rechnungswesen und Informationssystem – Waldflächeninformationssystem und Förderung des Privat- und Körperschaftswaldes (FORIS-WPK)“
Abnahmemenge:
Folgende Abnahmemengen gelten für das Jahr 2022 und 2023 sowie optionale Vertragsverlängerung für jeweils 1 Jahr in den Jahren 2024 und 2025:
• Startphase bei neuem Technischen Ansprechpartner und bei Wechsel des Technischen Ansprechpartners: 20 Personentage
• Voraussichtliche Abnahmemenge 2022: mindestens 35 bis 70 Personentage pro Jahr
• Voraussichtliche Abnahmemenge 2023: mindestens 50 bis 100 Personentage pro Jahr
• Voraussichtliche Abnahmemenge 2024: mindestens 50 bis 100 Personentage pro Jahr
• Voraussichtliche Abnahmemenge 2025: mindestens 50 bis 100 Personentage pro Jahr
Die kalkulierten Personentage werden voraussichtlich nicht in zusammenhängenden Blöcken abgerufen. Die laufende Betreuung und Weiterentwicklung verteilt sich ganzjährig auf einzelne Arbeitsabschnitte, die je nach Anfall in Absprache beauftragt werden.
Die kalkulierten Personentage werden voraussichtlich nicht in zusammenhängenden Blöcken abgerufen. Die laufende Betreuung und Weiterentwicklung verteilt sich ganzjährig auf einzelne Arbeitsabschnitte, die je nach Anfall in Absprache beauftragt werden.
Pflege und Weiterentwicklung der Anwendung „Forstliches Rechnungswe-sen und Informationssystem – Waldflächeninformationssystem und Förde-rung des Privat- und Körperschaftswaldes (FORIS-WPK)“
• Startphase bei neuem Technischen Ansprechpartner und bei Wechsel des Technischen Ansprechpartners: 20 Personentage
• Voraussichtliche Abnahmemenge 2022: mindestens 35 bis 70 Personentage pro Jahr
• Voraussichtliche Abnahmemenge 2023: mindestens 50 bis 100 Personentage pro Jahr
• Voraussichtliche Abnahmemenge 2024: mindestens 50 bis 100 Personentage pro Jahr
• Voraussichtliche Abnahmemenge 2025: mindestens 50 bis 100 Personentage pro Jahr
In der Startphase wird das Projekt durch den Auftraggeber vorgestellt und der Auftragnehmer macht sich im Zuge der Erfüllung erster Einzelaufträge mit den Komponenten des Projekts vertraut. Dazu ist an bis zu 5 Personentagen die Leistungserbringung am StMELF in München erforderlich. Aufgrund der reduzierten Bearbeitungsgeschwindigkeit wird diese Phase mit einem separaten Stundensatz vergütet.
In der Startphase wird das Projekt durch den Auftraggeber vorgestellt und der Auftragnehmer macht sich im Zuge der Erfüllung erster Einzelaufträge mit den Komponenten des Projekts vertraut. Dazu ist an bis zu 5 Personentagen die Leistungserbringung am StMELF in München erforderlich. Aufgrund der reduzierten Bearbeitungsgeschwindigkeit wird diese Phase mit einem separaten Stundensatz vergütet.
Ort der Leistungserbringung:
Der Auftragnehmer ist grundsätzlich frei in der Wahl des Orts der Leistungserbringung, es sei denn es sind ihm Einzelaufträge bzw. Aufgabenpakete übertragen worden, die insbesondere den Zugriff auf das Produktivsystem erfordern bzw. bei denen der Datenschutz gewährleistet sein muss. Diese können nur am StMELF in München erledigt werden. Darüber hinaus ist die Anwesenheit in München in der Startphase (bis zu 5 Personentagen) sowie zu 1-2 Besprechungen pro Jahr erforderlich.
Der Auftragnehmer ist grundsätzlich frei in der Wahl des Orts der Leistungserbringung, es sei denn es sind ihm Einzelaufträge bzw. Aufgabenpakete übertragen worden, die insbesondere den Zugriff auf das Produktivsystem erfordern bzw. bei denen der Datenschutz gewährleistet sein muss. Diese können nur am StMELF in München erledigt werden. Darüber hinaus ist die Anwesenheit in München in der Startphase (bis zu 5 Personentagen) sowie zu 1-2 Besprechungen pro Jahr erforderlich.
Ziele:
Ziel ist eine laufende und zeitnahe Anpassung der bestehenden Anwendung FORIS-WPK an neue Richtlinien oder an teilweise kurzfristig zu ändernde bzw. zu erweiternde Richtlinieninhalte. Damit ist die technische Umsetzung neuer bzw. geänderter Fördermaßnahmen / Geschäftsvorfälle auf der SAP-Plattform unter Verwendung der derzeit eingesetzten Module einschließlich der Einbindung in die vorhandene Anwendung „bpo-engine“ verbunden.
Ziel ist eine laufende und zeitnahe Anpassung der bestehenden Anwendung FORIS-WPK an neue Richtlinien oder an teilweise kurzfristig zu ändernde bzw. zu erweiternde Richtlinieninhalte. Damit ist die technische Umsetzung neuer bzw. geänderter Fördermaßnahmen / Geschäftsvorfälle auf der SAP-Plattform unter Verwendung der derzeit eingesetzten Module einschließlich der Einbindung in die vorhandene Anwendung „bpo-engine“ verbunden.
Im Einzelnen sind dies insbesondere folgende Positionen:
• Einbindung neuer oder geänderter Geschäftsprozesse in bestehende bpo-Anwendungen
• Entwicklung und Anpassung von ABAP-Programmen
• Entwicklung bzw. Anpassung von Kundentabellen und Datenbankstrukturen
• Einbindung neuer oder geänderter PSP-Elemente (Budgets) in die Prozessbearbeitung
• Anpassungen der bestehenden Kassen-Schnittstellenanbindung Forst. Die automatische Abrechnung der Finanzierungsanteile in FORIS-WPK und die Verbuchungen aller Auszahlungen auf die entsprechenden Buchungsstellen für GAK- und Landesmittel ist Voraussetzung für die Übernahme der Daten in das ZAP (vgl. Anwendungen im Bereich landwirtschaftlicher Auszahlungen) aufgrund neuer bzw. geänderter Geschäftsvorfälle
• Anpassungen der bestehenden Kassen-Schnittstellenanbindung Forst. Die automatische Abrechnung der Finanzierungsanteile in FORIS-WPK und die Verbuchungen aller Auszahlungen auf die entsprechenden Buchungsstellen für GAK- und Landesmittel ist Voraussetzung für die Übernahme der Daten in das ZAP (vgl. Anwendungen im Bereich landwirtschaftlicher Auszahlungen) aufgrund neuer bzw. geänderter Geschäftsvorfälle
• Anpassung der bestehenden Schnittstelle zu BayWIS.
• Entwicklung weiterer Schnittstellen in SAP
• Anpassung und Ausbau des bestehenden Berichtswesens (SAP-Standard-berichte, ReportPainter, ReportWriter sowie Eigenentwicklungen)
• Einbindung neuer / geänderter Geschäftsvorfälle in das Berichtswesen
• Anpassung bestehender SAP-Script bzw. Smart Forms-Formulare
• Anpassung bestehender und Erstellung neuer Formulare mit Adobe Interactive Forms (Adobe LiveCycle Designer 11.0) inklusive JAVA-Programmierungen
• Archivierung und Historisierung der erstellten Formulare
• Optimierung von Systemlaufzeiten (Schwerpunkt: Berichtswesen)
• Qualitätssicherung und Dokumentation
• Beginn der Fehlerbehebung spätestens nach 4 Stunden innerhalb der Servicezeiten (z.B. bei akuten Fehlern im Produktivsystem P3F oder zu den jährlichen
Kassenschlussterminen)
• Reguläre Anpassungen müssen im Lauf einer Woche begonnen werden.
• Die Beauftragung der Leistungserbringung erfolgt durch den Auftraggeber mittels Einzelauftrag. Vom Auftraggeber erstellte Fachfeinkonzepte sind in FORIS-WPK zu entwickeln und
umzusetzen. Vom Auftraggeber erstellte Grobkonzepte sind vom Auftragnehmer zu analysieren, auf technische und effiziente Realisierbarkeit zu prüfen und mögliche
Umsetzungsvarianten vorzuschlagen. Diese Lösungsvorschläge sind mit Aufwandsschätzung an den Auftraggeber zu übermitteln.
• Wissenstransfer (keine Schulungen)
Hervorzuheben ist als weitere Anforderung, dass alle Änderungen im Beleg-fluss des SAP-Systems lückenlos und dauerhaft dokumentiert sein müssen („Antragshistorie“).
JIRA soll auch künftig für das Workflow-Management verwendet und vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden. Nach Vertragsende müssen die JIRA-Daten dem Auftraggeber in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden.
Präsentationsgespräch:
Von den Bietern mit den wirtschaftlichsten Angeboten (nach der Wertung von Preis und vorstehenden Leistungskriterien) wird erwartet, dass der vorgesehene technische Ansprechpartner an einem ca. 1 - 2 stündigen Präsentationsgespräch (voraussichtlich KW 16; in Worten 19.04. - 22.04.2022) teilnehmen kann. Unter Umständen kann sich dieser Termin des Präsentationsgespräches auf einen Termin in KW 17 verschieben.
Von den Bietern mit den wirtschaftlichsten Angeboten (nach der Wertung von Preis und vorstehenden Leistungskriterien) wird erwartet, dass der vorgesehene technische Ansprechpartner an einem ca. 1 - 2 stündigen Präsentationsgespräch (voraussichtlich KW 16; in Worten 19.04. - 22.04.2022) teilnehmen kann. Unter Umständen kann sich dieser Termin des Präsentationsgespräches auf einen Termin in KW 17 verschieben.
Hierfür erfolgt eine separate Einladung - voraussichtlich spätestens am Freitag, 08.04.2022.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, bis maximal 31.12.2025, wenn er nicht spätestens drei Monate vorher vom Auftraggeber gekündigt wird. Zum 31.12.2025 endet der Vertrag automatisch ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, bis maximal 31.12.2025, wenn er nicht spätestens drei Monate vorher vom Auftraggeber gekündigt wird. Zum 31.12.2025 endet der Vertrag automatisch ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Teleservice und München
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Ist Ihr Unternehmen in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen oder können Sie uns auf andere Weise die Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU nachweisen?
Ein Nachweis ist im Arbeitsschritt 'Eigene Anlagen' - Mitglieder einer Bietergemeinschaft getrennt für jedes Mitglied - hochzuladen. Der Nachweis muss aktuell sein, d.h. nicht älter als 6 Monate ab Datum der Auftragsbekanntmachung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung
Können Sie eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens - 3.000.000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen nachweisen?
Dabei muss die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen.
Bitte laden Sie den Versicherungsnachweis als Anlage zum Angebot im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ des Bieterassistenten hoch.
Im Falle von geringeren Deckungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung ist zusätzlich eine EIGENERKLÄRUNG einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an die Anforderungen angepasst werden wird. Diese Eigenerklärung ist als Anlage zum Angebot im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ des Bieterassistenten hochzuladen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Im Falle von geringeren Deckungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung ist zusätzlich eine EIGENERKLÄRUNG einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an die Anforderungen angepasst werden wird. Diese Eigenerklärung ist als Anlage zum Angebot im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ des Bieterassistenten hochzuladen.
- Erklärung des Bieters über den Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Für Bietergemeinschaften sind die geforderten Umsätze je Bietermitglied in einer gesonderten Anlage anzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Erklärung des Bieters über den Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Für Bietergemeinschaften sind die geforderten Umsätze je Bietermitglied in einer gesonderten Anlage anzugeben.
Sofern entsprechende Angaben zum Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags nicht oder nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter in dem entsprechenden Feld eine Null einzutragen und ebenfalls in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen, warum die Angaben nicht oder nicht in dem geforderten Umfang
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sofern entsprechende Angaben zum Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags nicht oder nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter in dem entsprechenden Feld eine Null einzutragen und ebenfalls in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen, warum die Angaben nicht oder nicht in dem geforderten Umfang
vorliegen.
Die Anlagen sind im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen.
Mindeststandards:
Forderung einer Deckungssumme von mindestens 3.000.000,00 EUR der Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Datei "technische Fachkräfte oder technische Stellen"
Bitte erstellen Sie eine Datei „technischen Fachkräfte oder technischen Stellen“, aus der die für die Leistungserbringung eingesetzten technischen Fachkräfte oder technischen Stellen hervorgehen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
Bitte erstellen Sie eine Datei „technischen Fachkräfte oder technischen Stellen“, aus der die für die Leistungserbringung eingesetzten technischen Fachkräfte oder technischen Stellen hervorgehen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
Die Datei ist als Anlage zum Angebot im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ hochzuladen.
- Mitarbeiterprofil
Bitte erstellen Sie eine Datei „Mitarbeiterprofil“, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.
Bitte erstellen Sie eine Datei „Mitarbeiterprofil“, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.
Die Datei ist als Anlage zum Angebot im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ hochzuladen
- Verzeichnis der Unterauftragnehmer
Beabsichtigt ein Bieter, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er zusammen mit seinem Angebot Art und Umfang der durch diese Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen nachfolgend angeben.
Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers innerhalb der vom Auftraggeber hierfür gesetzten Frist ein vom jeweiligen Unterauftragnehmer ausgefülltes und unterzeichnetes Formblatt „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ und Formblatt "Eigenerklärung" aus den Vertragsbedingungen/Formularen vorzulegen.
Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers innerhalb der vom Auftraggeber hierfür gesetzten Frist ein vom jeweiligen Unterauftragnehmer ausgefülltes und unterzeichnetes Formblatt „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ und Formblatt "Eigenerklärung" aus den Vertragsbedingungen/Formularen vorzulegen.
Mindeststandards:
Vorlage von:
- Datei "technische Fachkräfte oder technische Stellen"
- Mitarbeiterprofil
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
- Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, wegen eines der in § 123 GWB genannten Tatbestände oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist.
- Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, wegen eines der in § 123 GWB genannten Tatbestände oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist.
- Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu umwelt-, sozial oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen.
- Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz.
- Eigenerklärung bzgl. schwerer Verfehlungen.
- Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbsbezwecken oder bewirken.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-03-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskriterien (25% Beschreibung der Kenntnisse / Erfahrungen des technischen Ansprechpartners); 25% Wertung des Präsentationsgespräches _ Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot . Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der Erweiterten Richtwertmethode nach UfAB 2018. Das Entscheidungskriterium ist die Leistung mit einem Schwankungsbereich von 10%. - Weitere Informationen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 50
Für Bietergemeinschaften je Mitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe sind in einer gesonderten Anlage anzugeben, das keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124GWB vorliegen.
- ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen bei Eignungsleihe und Unterauftragnehmern.
- ggf. Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
oder
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2022/S 035-089513 (2022-02-15)
Ergänzende Angaben (2022-03-10) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
In einer Bieterfrage stellte sich folgende Frage zum RV_Dienstvertrag, Ziffer 1.1.2 Gehen wir Recht in der Annahme, dass es im folgenden Satz "Auftragnehmer" anstatt "Auftraggeber" an den hervorgehobenen Stellen heißten müsste?"Wird der --Auftraggeber-- mit der Erarbeitung von Lösungsvorschlägen (Grobkonzept) beauftragt, wird diese Leistung vergütet, unabhängig, ob es zur Umsetzung des Konzeptes kommt. …Der Auftraggeber kann jederzeit ein neues oder überarbeitetes Fachfeinkonzept vorlegen und die Fortführung des Einzelauftrags nach diesem verlangen; für die Fortführung ist vom Auftragnehmer eine neue Aufwandsschätzung vorzulegen, falls der --Auftraggeber-- nicht auf eine solche verzichtet." Diese Frage wird in der Bieterkommunikation wie folgt beantwortet: Nur an der ersten Stelle muss es Auftragnehmer heißen, an der zweiten ist Auftraggeber korrekt. Es wird diesbezüglich der Korrekturzyklus durchgeführt und der korrigierte Dienstvertrag eingestellt.
In einer Bieterfrage stellte sich folgende Frage zum RV_Dienstvertrag, Ziffer 1.1.2 Gehen wir Recht in der Annahme, dass es im folgenden Satz "Auftragnehmer" anstatt "Auftraggeber" an den hervorgehobenen Stellen heißten müsste?"Wird der --Auftraggeber-- mit der Erarbeitung von Lösungsvorschlägen (Grobkonzept) beauftragt, wird diese Leistung vergütet, unabhängig, ob es zur Umsetzung des Konzeptes kommt. …Der Auftraggeber kann jederzeit ein neues oder überarbeitetes Fachfeinkonzept vorlegen und die Fortführung des Einzelauftrags nach diesem verlangen; für die Fortführung ist vom Auftragnehmer eine neue Aufwandsschätzung vorzulegen, falls der --Auftraggeber-- nicht auf eine solche verzichtet." Diese Frage wird in der Bieterkommunikation wie folgt beantwortet: Nur an der ersten Stelle muss es Auftragnehmer heißen, an der zweiten ist Auftraggeber korrekt. Es wird diesbezüglich der Korrekturzyklus durchgeführt und der korrigierte Dienstvertrag eingestellt.
Quelle: OJS 2022/S 052-136115 (2022-03-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-05-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge