Die Bundesregierung ist durch Beschluss des Bundestages aufgefordert, regelmäßig in der Mitte einer Legislaturperiode einen Armuts- und Reichtumsbericht (ARB) als Instrument zur Überprüfung politischer Maßnahmen und zur Anregung neuer Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Armut vorzulegen. In Vorbereitung auf den anstehenden 7. ARB wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verschiedene Einzelstudien u. a. zur Nichtinanspruchnahme von Sozialleistungen in Auftrag geben. Für die Armuts- und Reichtumsberichterstattung spielt die Nichtinanspruchnahme von Sozialleistungen eine wichtige Rolle. Das BMAS beabsichtigt für den 7. ARB das Forschungsprojekt „Nichtinanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen - Motive und Hintergründe“ durchführen zu lassen. Im Rahmen dieses Forschungsprojekts sollen Personen befragt werden, die grundsätzlich einen Anspruch auf Sozialleistungen (insbesondere Grundsicherungsleistungen oder vorgelagerter Leistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag) haben, diese jedoch nicht beziehen.
Zu den Ursachen hierfür gibt es zahlreiche Annahmen, jedoch nur wenige systematische Analysen zu den subjektiven Gründen und den wahrgenommenen Hürden bei deren Beantragung. Das Projekt soll hier grundlegende Erkenntnisse generieren. Im Rahmen eines wissenschaftlichen Workshops zu möglichen „Forschungsfragen für die Armuts- und Reichtumsforschung der Bundesregierung“ wurde deutlich, dass weiterhin Erkenntnislücken bestehen. Diese betreffen insbesondere die subjektiven Gründe, die dazu führen, dass Sozialleistungen nicht in Anspruch genommen werden. Vor diesem Hintergrund soll eine qualitative Studie lebens- und praxisnähere Erkenntnisse zu Entscheidungen, Verhaltensweisen und Motiven der Zielpersonen erbringen.
Dabei sollen Personen befragt werden, die als „verdeckt arm“ gelten, d. h. deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um das soziokulturelle Existenzminimum zu decken und bei denen davon auszugehen ist, dass ein Anspruch auf Mindestsicherungsleistungen des SGB II oder SGB XII bzw. vorgelagerter Leistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag besteht. Die Nichtinanspruchnahme von Leistungen kann auch in der Vergangenheit vorgelegen haben. Es soll herausgearbeitet werden, welche subjektiven Gründe für die Nichtinanspruchnahme von besonderer Bedeutung sind und welche Faktoren und/oder Maßnahmen aus Sicht der Anspruchsberechtigten den Zugang zu Sozialleistungen (v. a. Grundsicherungsleistungen) erleichtern könnten. Auch die Sicht von Experten, beispielsweise bei einem örtlichen Träger beschäftigte Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, kann einfließen.
Ein wesentlicher Teil des Forschungsprojekts besteht darin, leistungsberechtigte Personen ohne tatsächlichen Leistungsbezug zu identifizieren und für die Teilnahme an der Studie zu gewinnen. Es wird erwartet, dass mindestens 70 Befragungspersonen, je Haushalt nicht mehr als eine Person, in die qualitative Studie einbezogen werden. Dabei wird eine sorgfältige Auswahl der Befragungspersonen als zentral angesehen, um ein umfassendes und differenziertes Bild zu erhalten. Die subjektiven Gründe könnten sich unter anderem zwischen Altersgruppen, Personen mit unterschiedlicher Erwerbsfähigkeit, Haushaltszusammensetzungen (mit/ohne Kinder) sowie zwischen urbanen und ländlichen Gebieten deutlich unterscheiden.
Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-09-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Forschungsprojekt "Nichtinanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen - Motive und Hintergründe"
ZVS-04812-1/71”
Produkte/Dienstleistungen: Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse📦
Kurze Beschreibung:
“Die Bundesregierung ist durch Beschluss des Bundestages aufgefordert, regelmäßig in der Mitte einer Legislaturperiode einen Armuts- und Reichtumsbericht...”
Kurze Beschreibung
Die Bundesregierung ist durch Beschluss des Bundestages aufgefordert, regelmäßig in der Mitte einer Legislaturperiode einen Armuts- und Reichtumsbericht (ARB) als Instrument zur Überprüfung politischer Maßnahmen und zur Anregung neuer Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Armut vorzulegen. In Vorbereitung auf den anstehenden 7. ARB wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verschiedene Einzelstudien u. a. zur Nichtinanspruchnahme von Sozialleistungen in Auftrag geben. Für die Armuts- und Reichtumsberichterstattung spielt die Nichtinanspruchnahme von Sozialleistungen eine wichtige Rolle. Das BMAS beabsichtigt für den 7. ARB das Forschungsprojekt „Nichtinanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen - Motive und Hintergründe“ durchführen zu lassen. Im Rahmen dieses Forschungsprojekts sollen Personen befragt werden, die grundsätzlich einen Anspruch auf Sozialleistungen (insbesondere Grundsicherungsleistungen oder vorgelagerter Leistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag) haben, diese jedoch nicht beziehen.
Zu den Ursachen hierfür gibt es zahlreiche Annahmen, jedoch nur wenige systematische Analysen zu den subjektiven Gründen und den wahrgenommenen Hürden bei deren Beantragung. Das Projekt soll hier grundlegende Erkenntnisse generieren. Im Rahmen eines wissenschaftlichen Workshops zu möglichen „Forschungsfragen für die Armuts- und Reichtumsforschung der Bundesregierung“ wurde deutlich, dass weiterhin Erkenntnislücken bestehen. Diese betreffen insbesondere die subjektiven Gründe, die dazu führen, dass Sozialleistungen nicht in Anspruch genommen werden. Vor diesem Hintergrund soll eine qualitative Studie lebens- und praxisnähere Erkenntnisse zu Entscheidungen, Verhaltensweisen und Motiven der Zielpersonen erbringen.
Dabei sollen Personen befragt werden, die als „verdeckt arm“ gelten, d. h. deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um das soziokulturelle Existenzminimum zu decken und bei denen davon auszugehen ist, dass ein Anspruch auf Mindestsicherungsleistungen des SGB II oder SGB XII bzw. vorgelagerter Leistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag besteht. Die Nichtinanspruchnahme von Leistungen kann auch in der Vergangenheit vorgelegen haben. Es soll herausgearbeitet werden, welche subjektiven Gründe für die Nichtinanspruchnahme von besonderer Bedeutung sind und welche Faktoren und/oder Maßnahmen aus Sicht der Anspruchsberechtigten den Zugang zu Sozialleistungen (v. a. Grundsicherungsleistungen) erleichtern könnten. Auch die Sicht von Experten, beispielsweise bei einem örtlichen Träger beschäftigte Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, kann einfließen.
Ein wesentlicher Teil des Forschungsprojekts besteht darin, leistungsberechtigte Personen ohne tatsächlichen Leistungsbezug zu identifizieren und für die Teilnahme an der Studie zu gewinnen. Es wird erwartet, dass mindestens 70 Befragungspersonen, je Haushalt nicht mehr als eine Person, in die qualitative Studie einbezogen werden. Dabei wird eine sorgfältige Auswahl der Befragungspersonen als zentral angesehen, um ein umfassendes und differenziertes Bild zu erhalten. Die subjektiven Gründe könnten sich unter anderem zwischen Altersgruppen, Personen mit unterschiedlicher Erwerbsfähigkeit, Haushaltszusammensetzungen (mit/ohne Kinder) sowie zwischen urbanen und ländlichen Gebieten deutlich unterscheiden.
Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung: siehe hierzu die beigefügten Teilnahmeunterlagen P1 02
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 14
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (max. 3 DIN A 4 Seiten) zu der in der Leistungsbeschreibung umrissenen...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (max. 3 DIN A 4 Seiten) zu der in der Leistungsbeschreibung umrissenen Leistung vorzulegen. Anhand der eingereichten Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbungen diejenigen ausgesucht, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und Problemorientierung der Projektskizze sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser Skizze eine Nachfrist analog zu § 56 VgV nicht eingeräumt wird, ohne dass hierzu eine weitere Prüfung erfolgt. Das Fehlen dieser Skizze führt in jedem Fall zum Ausschluss des Teilnehmers vom weiteren Vergabeverfahren.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: siehe hierzu die beigefügten Teilnahmeunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: siehe hierzu die beigefügten Teilnahmeunterlagen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=472493&criteriaId=25302 Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-09-12
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-01-30 📅
“Bitte beachten Sie, dass im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs keine weiteren Unterlagen über die beigefügten Dokumente hinaus versandt werden. Maßgeblich...”
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs keine weiteren Unterlagen über die beigefügten Dokumente hinaus versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die beigefügten Teilnahmeunterlagen. Die Erteilung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote sind in deutscher Sprache zu verfassen
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2022/S 155-443362 (2022-08-10)
Ergänzende Angaben (2023-01-17)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2022/S 155-443362
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Das Angebot muss gültig bleiben bis
Alter Wert
Datum: 2023-01-30 📅
Neuer Wert
Datum: 2023-02-28 📅
Quelle: OJS 2023/S 015-036448 (2023-01-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-02-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 218 883 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zweckmäßigkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 30
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 155-443362
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: ZVS-04812-1/71
Titel:
“Forschungsprojekt "Nichtinanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen - Motive und Hintergründe"”
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-02-13 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH
Postort: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 218 883 💰
Quelle: OJS 2023/S 035-103315 (2023-02-13)