Forschungsprojekt "Nichtinanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen - Motive und Hintergründe"

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Die Bundesregierung ist durch Beschluss des Bundestages aufgefordert, regelmäßig in der Mitte einer Legislaturperiode einen Armuts- und Reichtumsbericht (ARB) als Instrument zur Überprüfung politischer Maßnahmen und zur Anregung neuer Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Armut vorzulegen. In Vorbereitung auf den anstehenden 7. ARB wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verschiedene Einzelstudien u. a. zur Nichtinanspruchnahme von Sozialleistungen in Auftrag geben. Für die Armuts- und Reichtumsberichterstattung spielt die Nichtinanspruchnahme von Sozialleistungen eine wichtige Rolle. Das BMAS beabsichtigt für den 7. ARB das Forschungsprojekt „Nichtinanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen - Motive und Hintergründe“ durchführen zu lassen. Im Rahmen dieses Forschungsprojekts sollen Personen befragt werden, die grundsätzlich einen Anspruch auf Sozialleistungen (insbesondere Grundsicherungsleistungen oder vorgelagerter Leistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag) haben, diese jedoch nicht beziehen.
Zu den Ursachen hierfür gibt es zahlreiche Annahmen, jedoch nur wenige systematische Analysen zu den subjektiven Gründen und den wahrgenommenen Hürden bei deren Beantragung. Das Projekt soll hier grundlegende Erkenntnisse generieren. Im Rahmen eines wissenschaftlichen Workshops zu möglichen „Forschungsfragen für die Armuts- und Reichtumsforschung der Bundesregierung“ wurde deutlich, dass weiterhin Erkenntnislücken bestehen. Diese betreffen insbesondere die subjektiven Gründe, die dazu führen, dass Sozialleistungen nicht in Anspruch genommen werden. Vor diesem Hintergrund soll eine qualitative Studie lebens- und praxisnähere Erkenntnisse zu Entscheidungen, Verhaltensweisen und Motiven der Zielpersonen erbringen.
Dabei sollen Personen befragt werden, die als „verdeckt arm“ gelten, d. h. deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um das soziokulturelle Existenzminimum zu decken und bei denen davon auszugehen ist, dass ein Anspruch auf Mindestsicherungsleistungen des SGB II oder SGB XII bzw. vorgelagerter Leistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag besteht. Die Nichtinanspruchnahme von Leistungen kann auch in der Vergangenheit vorgelegen haben. Es soll herausgearbeitet werden, welche subjektiven Gründe für die Nichtinanspruchnahme von besonderer Bedeutung sind und welche Faktoren und/oder Maßnahmen aus Sicht der Anspruchsberechtigten den Zugang zu Sozialleistungen (v. a. Grundsicherungsleistungen) erleichtern könnten. Auch die Sicht von Experten, beispielsweise bei einem örtlichen Träger beschäftigte Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, kann einfließen.
Ein wesentlicher Teil des Forschungsprojekts besteht darin, leistungsberechtigte Personen ohne tatsächlichen Leistungsbezug zu identifizieren und für die Teilnahme an der Studie zu gewinnen. Es wird erwartet, dass mindestens 70 Befragungspersonen, je Haushalt nicht mehr als eine Person, in die qualitative Studie einbezogen werden. Dabei wird eine sorgfältige Auswahl der Befragungspersonen als zentral angesehen, um ein umfassendes und differenziertes Bild zu erhalten. Die subjektiven Gründe könnten sich unter anderem zwischen Altersgruppen, Personen mit unterschiedlicher Erwerbsfähigkeit, Haushaltszusammensetzungen (mit/ohne Kinder) sowie zwischen urbanen und ländlichen Gebieten deutlich unterscheiden.
Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-09-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-08-10 Auftragsbekanntmachung
2023-01-17 Ergänzende Angaben
2023-02-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-08-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
Referenznummer: ZVS-04812-1/71
Kurze Beschreibung:
Die Bundesregierung ist durch Beschluss des Bundestages aufgefordert, regelmäßig in der Mitte einer Legislaturperiode einen Armuts- und Reichtumsbericht (ARB) als Instrument zur Überprüfung politischer Maßnahmen und zur Anregung neuer Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Armut vorzulegen. In Vorbereitung auf den anstehenden 7. ARB wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verschiedene Einzelstudien u. a. zur Nichtinanspruchnahme von Sozialleistungen in Auftrag geben. Für die Armuts- und Reichtumsberichterstattung spielt die Nichtinanspruchnahme von Sozialleistungen eine wichtige Rolle. Das BMAS beabsichtigt für den 7. ARB das Forschungsprojekt „Nichtinanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen - Motive und Hintergründe“ durchführen zu lassen. Im Rahmen dieses Forschungsprojekts sollen Personen befragt werden, die grundsätzlich einen Anspruch auf Sozialleistungen (insbesondere Grundsicherungsleistungen oder vorgelagerter Leistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag) haben, diese jedoch nicht beziehen. Zu den Ursachen hierfür gibt es zahlreiche Annahmen, jedoch nur wenige systematische Analysen zu den subjektiven Gründen und den wahrgenommenen Hürden bei deren Beantragung. Das Projekt soll hier grundlegende Erkenntnisse generieren. Im Rahmen eines wissenschaftlichen Workshops zu möglichen „Forschungsfragen für die Armuts- und Reichtumsforschung der Bundesregierung“ wurde deutlich, dass weiterhin Erkenntnislücken bestehen. Diese betreffen insbesondere die subjektiven Gründe, die dazu führen, dass Sozialleistungen nicht in Anspruch genommen werden. Vor diesem Hintergrund soll eine qualitative Studie lebens- und praxisnähere Erkenntnisse zu Entscheidungen, Verhaltensweisen und Motiven der Zielpersonen erbringen. Dabei sollen Personen befragt werden, die als „verdeckt arm“ gelten, d. h. deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um das soziokulturelle Existenzminimum zu decken und bei denen davon auszugehen ist, dass ein Anspruch auf Mindestsicherungsleistungen des SGB II oder SGB XII bzw. vorgelagerter Leistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag besteht. Die Nichtinanspruchnahme von Leistungen kann auch in der Vergangenheit vorgelegen haben. Es soll herausgearbeitet werden, welche subjektiven Gründe für die Nichtinanspruchnahme von besonderer Bedeutung sind und welche Faktoren und/oder Maßnahmen aus Sicht der Anspruchsberechtigten den Zugang zu Sozialleistungen (v. a. Grundsicherungsleistungen) erleichtern könnten. Auch die Sicht von Experten, beispielsweise bei einem örtlichen Träger beschäftigte Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, kann einfließen. Ein wesentlicher Teil des Forschungsprojekts besteht darin, leistungsberechtigte Personen ohne tatsächlichen Leistungsbezug zu identifizieren und für die Teilnahme an der Studie zu gewinnen. Es wird erwartet, dass mindestens 70 Befragungspersonen, je Haushalt nicht mehr als eine Person, in die qualitative Studie einbezogen werden. Dabei wird eine sorgfältige Auswahl der Befragungspersonen als zentral angesehen, um ein umfassendes und differenziertes Bild zu erhalten. Die subjektiven Gründe könnten sich unter anderem zwischen Altersgruppen, Personen mit unterschiedlicher Erwerbsfähigkeit, Haushaltszusammensetzungen (mit/ohne Kinder) sowie zwischen urbanen und ländlichen Gebieten deutlich unterscheiden. Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Postanschrift: Rochusstr. 1
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmas.bund.de 🌏
E-Mail: zentrale-vergabestelle@bmas.bund.de 📧
Telefon: +49 228-995272812 📞
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=472493 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=472493 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-08-10 📅
Einreichungsfrist: 2022-09-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-08-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 155-443362
ABl. S-Ausgabe: 155
Zusätzliche Informationen
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs keine weiteren Unterlagen über die beigefügten Dokumente hinaus versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die beigefügten Teilnahmeunterlagen. Die Erteilung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote sind in deutscher Sprache zu verfassen
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bundesregierung ist durch Beschluss des Bundestages aufgefordert, regelmäßig in der Mitte einer Legislaturperiode einen Armuts- und Reichtumsbericht (ARB) als Instrument zur Überprüfung politischer Maßnahmen und zur Anregung neuer Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Armut vorzulegen. In Vorbereitung auf den anstehenden 7. ARB wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verschiedene Einzelstudien u. a. zur Nichtinanspruchnahme von Sozialleistungen in Auftrag geben. Für die Armuts- und Reichtumsberichterstattung spielt die Nichtinanspruchnahme von Sozialleistungen eine wichtige Rolle. Das BMAS beabsichtigt für den 7. ARB das Forschungsprojekt „Nichtinanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen - Motive und Hintergründe“ durchführen zu lassen. Im Rahmen dieses Forschungsprojekts sollen Personen befragt werden, die grundsätzlich einen Anspruch auf Sozialleistungen (insbesondere Grundsicherungsleistungen oder vorgelagerter Leistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag) haben, diese jedoch nicht beziehen.
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Zu den Ursachen hierfür gibt es zahlreiche Annahmen, jedoch nur wenige systematische Analysen zu den subjektiven Gründen und den wahrgenommenen Hürden bei deren Beantragung. Das Projekt soll hier grundlegende Erkenntnisse generieren. Im Rahmen eines wissenschaftlichen Workshops zu möglichen „Forschungsfragen für die Armuts- und Reichtumsforschung der Bundesregierung“ wurde deutlich, dass weiterhin Erkenntnislücken bestehen. Diese betreffen insbesondere die subjektiven Gründe, die dazu führen, dass Sozialleistungen nicht in Anspruch genommen werden. Vor diesem Hintergrund soll eine qualitative Studie lebens- und praxisnähere Erkenntnisse zu Entscheidungen, Verhaltensweisen und Motiven der Zielpersonen erbringen.
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Dabei sollen Personen befragt werden, die als „verdeckt arm“ gelten, d. h. deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um das soziokulturelle Existenzminimum zu decken und bei denen davon auszugehen ist, dass ein Anspruch auf Mindestsicherungsleistungen des SGB II oder SGB XII bzw. vorgelagerter Leistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag besteht. Die Nichtinanspruchnahme von Leistungen kann auch in der Vergangenheit vorgelegen haben. Es soll herausgearbeitet werden, welche subjektiven Gründe für die Nichtinanspruchnahme von besonderer Bedeutung sind und welche Faktoren und/oder Maßnahmen aus Sicht der Anspruchsberechtigten den Zugang zu Sozialleistungen (v. a. Grundsicherungsleistungen) erleichtern könnten. Auch die Sicht von Experten, beispielsweise bei einem örtlichen Träger beschäftigte Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, kann einfließen.
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Ein wesentlicher Teil des Forschungsprojekts besteht darin, leistungsberechtigte Personen ohne tatsächlichen Leistungsbezug zu identifizieren und für die Teilnahme an der Studie zu gewinnen. Es wird erwartet, dass mindestens 70 Befragungspersonen, je Haushalt nicht mehr als eine Person, in die qualitative Studie einbezogen werden. Dabei wird eine sorgfältige Auswahl der Befragungspersonen als zentral angesehen, um ein umfassendes und differenziertes Bild zu erhalten. Die subjektiven Gründe könnten sich unter anderem zwischen Altersgruppen, Personen mit unterschiedlicher Erwerbsfähigkeit, Haushaltszusammensetzungen (mit/ohne Kinder) sowie zwischen urbanen und ländlichen Gebieten deutlich unterscheiden.
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Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.
siehe hierzu die beigefügten Teilnahmeunterlagen P1 02
Dauer: 14 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: siehe hierzu die beigefügten Teilnahmeunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: siehe hierzu die beigefügten Teilnahmeunterlagen
Technische und berufliche Fähigkeiten: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=472493&criteriaId=25302

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (max. 3 DIN A 4 Seiten) zu der in der Leistungsbeschreibung umrissenen Leistung vorzulegen. Anhand der eingereichten Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbungen diejenigen ausgesucht, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und Problemorientierung der Projektskizze sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser Skizze eine Nachfrist analog zu § 56 VgV nicht eingeräumt wird, ohne dass hierzu eine weitere Prüfung erfolgt. Das Fehlen dieser Skizze führt in jedem Fall zum Ausschluss des Teilnehmers vom weiteren Vergabeverfahren.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-01-30 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=472493 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2022/S 155-443362 (2022-08-10)
Ergänzende Angaben (2023-01-17)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-01-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-01-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 015-036448
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 155-443362
ABl. S-Ausgabe: 15
Quelle: OJS 2023/S 015-036448 (2023-01-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-02-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 218 883 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-02-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-02-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 035-103315
ABl. S-Ausgabe: 35

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zweckmäßigkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 30

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-02-13 📅
Name: ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH
Postort: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 218 883 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2023/S 035-103315 (2023-02-13)