Fortbetrieb des gemeinsamen Bayerischen Impfzentrums der Stadt Amberg und des Landkreises Amberg-Sulzbach vom ab 01.09.2022 mit Basisstation und mobilen Impfteams sowie anschließendem Abbau. Mit der Option auf Verlängerung bis 30.06.2023 und separat Option auf Erweiterung zur Kapazitätsaufstockung Aufgrund des sich weiterhin dynamisch entwickelnden Pandemiegeschehens mit immer noch hohen Infektionszahlen und der Notwendigkeit zu Auffrischungsimpfungen kann eine verbindliche Annahme für die Anzahl der erforderlichen Impfungen und die notwendige Länge der Vertragslaufzeit nicht getroffen werden. Der Auftraggeber behält sich daher vor, den Vertragsumfang im Hinblick auf die Anzahl der notwendigen Impfungen und im Hinblick auf die Vertragslaufzeit zu modifizieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-08-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-07-19.
Auftragsbekanntmachung (2022-07-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Referenznummer: VgV004-31
Kurze Beschreibung:
Fortbetrieb des gemeinsamen Bayerischen Impfzentrums der Stadt Amberg und des Landkreises Amberg-Sulzbach vom ab 01.09.2022 mit Basisstation und mobilen Impfteams sowie anschließendem Abbau.
Mit der Option auf Verlängerung bis 30.06.2023 und separat Option auf Erweiterung zur Kapazitätsaufstockung
Aufgrund des sich weiterhin dynamisch entwickelnden Pandemiegeschehens mit immer
noch hohen Infektionszahlen und der Notwendigkeit zu Auffrischungsimpfungen
kann eine verbindliche Annahme für die Anzahl der erforderlichen Impfungen und die
notwendige Länge der Vertragslaufzeit nicht getroffen werden. Der Auftraggeber behält
sich daher vor, den Vertragsumfang im Hinblick auf die Anzahl der notwendigen
Impfungen und im Hinblick auf die Vertragslaufzeit zu modifizieren.
Fortbetrieb des gemeinsamen Bayerischen Impfzentrums der Stadt Amberg und des Landkreises Amberg-Sulzbach vom ab 01.09.2022 mit Basisstation und mobilen Impfteams sowie anschließendem Abbau.
Mit der Option auf Verlängerung bis 30.06.2023 und separat Option auf Erweiterung zur Kapazitätsaufstockung
Aufgrund des sich weiterhin dynamisch entwickelnden Pandemiegeschehens mit immer
noch hohen Infektionszahlen und der Notwendigkeit zu Auffrischungsimpfungen
kann eine verbindliche Annahme für die Anzahl der erforderlichen Impfungen und die
notwendige Länge der Vertragslaufzeit nicht getroffen werden. Der Auftraggeber behält
sich daher vor, den Vertragsumfang im Hinblick auf die Anzahl der notwendigen
Impfungen und im Hinblick auf die Vertragslaufzeit zu modifizieren.
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-07-19 📅
Einreichungsfrist: 2022-08-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-07-22 📅
Datum des Beginns: 2022-09-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 140-399766
ABl. S-Ausgabe: 140
Zusätzliche Informationen
Nur Vertreter des Auftraggebers
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Fortbetrieb des gemeinsamen Bayerischen Impfzentrums der Stadt Amberg und des Landkreises Amberg-Sulzbach vom ab 01.09.2022 mit Basisstation und mobilen Impfteams sowie anschließendem Abbau.
Mit der Option auf Verlängerung bis 30.06.2023 und separat Option auf Erweiterung zur Kapazitätsaufstockung
Aufgrund des sich weiterhin dynamisch entwickelnden Pandemiegeschehens mit immer
noch hohen Infektionszahlen und der Notwendigkeit zu Auffrischungsimpfungen
kann eine verbindliche Annahme für die Anzahl der erforderlichen Impfungen und die
notwendige Länge der Vertragslaufzeit nicht getroffen werden. Der Auftraggeber behält
sich daher vor, den Vertragsumfang im Hinblick auf die Anzahl der notwendigen
Impfungen und im Hinblick auf die Vertragslaufzeit zu modifizieren.
Fortbetrieb des gemeinsamen Bayerischen Impfzentrums der Stadt Amberg und des Landkreises Amberg-Sulzbach von 01.09.2022 bis 31.12.2022 mit stationärem und mobilem Impfangebot sowie anschließendem Abbau, Option auf Verlängerung bis längstens 30.06.2023 und separat Option auf Erweiterung zur Kapazitätsaufstockung
Fortbetrieb des gemeinsamen Bayerischen Impfzentrums der Stadt Amberg und des Landkreises Amberg-Sulzbach von 01.09.2022 bis 31.12.2022 mit stationärem und mobilem Impfangebot sowie anschließendem Abbau, Option auf Verlängerung bis längstens 30.06.2023 und separat Option auf Erweiterung zur Kapazitätsaufstockung
Beschreibung der Verlängerungen:
Option auf stufenweise Verlängerung bis 30.06.2023
Option auf Erweiterung mit stufenweiser Kapazitätsaufstockung bei Auftrag bis 31.12.2022 sowie bei Auftrag bis 30.06.2023
Aus den in Nr. 8.1. genannten Gründen kann unbeschadet der Optionsausübung zur
Erhöhung der Impfkapazitäten eine Option zur Verlängerung des Vertragszeitraums
monatsweise bis längstens 30.06.2023 ausgeübt werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bewerber müssen die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem sie niedergelassen sind und/oder der Handwerksrolle ihres Sitzes, nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Aufragnehmer hat mit Vertragsschluss, spätestens jedoch mit Aufnahme der Impftätigkeiten, für die Dauer des Vertragsverhältnisses eine Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen abzuschließen:
Personenschäden 2.000.000 EURO
Sachschäden 100.000 EURO
Vermögensschäden 50.000 EURO
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Auftragnehmer hat bereits Erfahrung mit der Planung, Verwaltung, Organisation
und dem Betrieb eines Impfzentrums mit stationärem Impfstandort (z.B. einer Basisstation
sowie weiterer stationärer Standorte) und dem Einsatz mobiler Impfteams.
Der Auftragnehmer hat dabei für einen Auftraggeber sowohl den stationären als auch
den mobilen Impfbetrieb eines Einsatzgebietes betrieben und hierbei die übergeordnete
Koordinierung der stationären und mobilen Betriebsabläufe und Einsätze übernommen.
Der Auftragnehmer hat bei vorausgehenden Aufträgen nicht nur den eigentlichen
Impfbetrieb sichergestellt, sondern auch die übergeordnete Planung, Verwaltung und
Organisation des gesamten Impfzentrums eigenverantwortlich erledigt.
Der Auftragnehmer hat daher nachweislich Erfahrung zu mindestens folgenden Aufgabenbereichen:
Umsetzung der bayerischen Impfstrategie, Beobachtung und Reaktion auf die Pandemielage
vor Ort, Entwicklung und Organisation von Impfaktionen, Korrespondenz
mit Einrichtungen, Schulen und sonstigen Stellen für etwaige Impfaktionen, Personalgewinnung,
-buchhaltung und -abrechnung, Dienstplanmanagement (soweit nicht in
Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer auf die Kassenärztlichen
Vereinigung Bayern übertragen), Beschaffung von notwendigen und angemessenen
Betriebsmitteln einschließlich Impfstoffbestellung, Beauftragung von Drittanbietern
z.B. Securitydiensten, Bearbeitung und Meldung der regelmäßigen Sachstandsberichte
an die zuständige Regierung bzw. das BayStMGP, Beschwerdemanagement,
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit einschließlich Werbung für das Impfzentrum (über
den eigenen Internetauftritt des Auftragnehmers hinaus).
Der Auftragnehmer hat die jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben und Handlungsanweisungen
des Bundes bzw. des Freistaates Bayern sowie die konkreten Abläufe
der bayerischen Impfstrategie zu kennen und umzusetzen. Die bisher kommunizierten
Informationen des BayStMGP über den Katastrophenschutz der Regierung der
Oberpfalz werden nach Auftragserteilung in einer Cloud gesammelt zur Verfügung
gestellt.
Die vorgenannten Eignungskriterien hat der Auftragnehmer nachzuweisen. Hierzu ist
eine Bestätigung der vorliegenden Aufträge durch vorherige Auftraggeber mit Angabe
der jeweils übertragenen Aufgaben mit dem Angebot einzureichen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-10-19 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-08-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden bei der Vergabestelle elektronisch über die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.deanzuzeigen.
Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen. Die Kommunikation während des gesamten Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de.
Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen. Die Kommunikation während des gesamten Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de.
Fragen sind zwingend über die Frage-Funktion auf der Vergabeplattform zum frühestmöglichen Zeitpunkt - wenn möglich - bis 12.08.2022, 09:00 Uhr einzureichen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 3 GWB)
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 3 GWB)
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind. (§134 Abs. 2 GWB)
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartefrist missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB)
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartefrist missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB)
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Amberg
Postanschrift: Marktplatz 11
Postort: Amberg
Postleitzahl: 92224
Telefon: +49 9621100📞
Fax: +49 96211203 📠
Quelle: OJS 2022/S 140-399766 (2022-07-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-10-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Fortbetrieb des gemeinsamen Bayerischen Impfzentrums der Stadt Amberg und des Landkreises Amberg-Sulzbach vom ab 01.09.2022 mit Basisstation und mobilen Impfteams sowie anschließendem Abbau.
Mit der Option auf Verlängerung bis 30.06.2023 und separat Option auf Erweiterung zur Kapazitätsaufstockung aufgrund des sich weiterhin dynamisch entwickelnden Pandemiegeschehens mit immer
noch hohen Infektionszahlen und der Notwendigkeit zu Auffrischungsimpfungen
kann eine verbindliche Annahme für die Anzahl der erforderlichen Impfungen und die
notwendige Länge der Vertragslaufzeit nicht getroffen werden. Der Auftraggeber behält
sich daher vor, den Vertragsumfang im Hinblick auf die Anzahl der notwendigen
Impfungen und im Hinblick auf die Vertragslaufzeit zu modifizieren.
Fortbetrieb des gemeinsamen Bayerischen Impfzentrums der Stadt Amberg und des Landkreises Amberg-Sulzbach vom ab 01.09.2022 mit Basisstation und mobilen Impfteams sowie anschließendem Abbau.
Mit der Option auf Verlängerung bis 30.06.2023 und separat Option auf Erweiterung zur Kapazitätsaufstockung aufgrund des sich weiterhin dynamisch entwickelnden Pandemiegeschehens mit immer
noch hohen Infektionszahlen und der Notwendigkeit zu Auffrischungsimpfungen
kann eine verbindliche Annahme für die Anzahl der erforderlichen Impfungen und die
notwendige Länge der Vertragslaufzeit nicht getroffen werden. Der Auftraggeber behält
sich daher vor, den Vertragsumfang im Hinblick auf die Anzahl der notwendigen
Impfungen und im Hinblick auf die Vertragslaufzeit zu modifizieren.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Mit der Option auf Verlängerung bis 30.06.2023 und separat Option auf Erweiterung zur Kapazitätsaufstockung aufgrund des sich weiterhin dynamisch entwickelnden Pandemiegeschehens mit immer
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Telefon: +49 981531277📞
Fax: +49 981531837 📠
Quelle: OJS 2022/S 204-581970 (2022-10-18)