Beschreibung der Beschaffung
Aufgaben und Leistungen der Agentur
Gesucht wird eine Full-Service-Agentur, die unter Berücksichtigung der oben beschriebenen Ausführungen und der unter III. der Leistungsbeschreibung formulierten Ziele sowie des zur Verfügung stehenden Budgets in der Lage ist, folgende Aufgaben und Leistungen zu erbringen. Dazu gehören zum einen vollständig neue (A.) sowie behutsam und ambitoniert weiterzuführende (B.) Aufgaben. Ergänzende Vorschläge zu den erwarteten Leistungen sind ausdrücklich erwünscht.
A. Neue Aufgaben
Zum 10-jähriges Jubiläum des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ im Jahr 2023
- Konzeption und Umsetzung eines speziellen Jubiläums-Events im Jahr 2023 (in Absprache mit dem Bundesfamilienministerium)
- Konzeption und Umsetzung einer besonderen Jubiläumsbroschüre, die gleichzeitig auch die Jahrestatistik/den Jahresbericht 2022 enthält. Die Broschüre richtet sich in erster Linie an Partner/-innen und Stakeholder/-innen. Sie soll 2023 veröffentlicht werden.
- Entwicklung eines neuen Kampagnenspots (TV, Online, Kino etc.)
- Konzeption eines vollständig neuen Internettauftritts unter Berücksichtigung der Suchmaschinenoptimierung und der EU-Richtlinien für einen barrierefreien Zugang zu Angeboten öffentlicher Stellen. Geplanter Relaunch: 2023
Hinweis:
Die Internetseite
www.hilfetelefon.de ist beim Bundesamt gehostet. Die Programmierung und Pflege können aus Datenschutzgründen nur durch das Bundesamt erfolgen. Das Aufsetzen einer neuen Seite bedarf einer äußerst engen Planung und Abstimmung zwischen der Agentur und der IT des BAFzA.
B. Weiterzuführende Aufgaben
1. Corporate Design/aktuelle Kampagnen
- Das aktuelle Corporate-Design bleibt bestehen (CD-Manual vorhanden).
- Die 2021 veröffentlichte Involvement-Kampagne „Aktiv werden: Nummer wählen!“ mit einem Key visual, einem Plakat ohne und fünf Plakaten mit Frauenporträts sowie verschiedenen daraus abgeleiteten Materialien bleibt weiter im Einsatz.
- Die 2018 entwickelte Awareness-Kampagne „Aber jetzt rede ich“ mit 8 Plakaten, Hörfunk- und Kampagnen-Spot sowie die daraus abgeleiteten Materialien bleiben parallel dazu noch bis November 2023 im Einsatz (einzig die Rechte an dem Kampagnen-Spot laufen bereits im November 2022 aus). Eine Folgekampagne muss 2023 entwickelt werden.
2. PR-Aktion/Highlight
Weiterentwicklung und Umsetzung der jährlich stattfindenden, groß angelegten sog. Mitmachaktion unter dem Dach der Marke „Wir brechen das Schweigen“ (#schweigenbrechen) zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November (2022 und 2023).
Mit der Aktion werden seit 2014 jedes Jahr rund um den 25. November bundesweit Menschen dazu aufgerufen, ein deutliches Zeichen gegen Gewalt an Frauen zu setzen, sich solidarisch mit betroffenen Frauen zu zeigen und auf das Beratungsangebot des Hilfetelefons hinzuweisen, z.B. mit Selfies mit der Rufnummer des Hilfetelefons und Sharepics in den Sozialen Medien und eigenen Aktionen vor Ort (Infomaterial verteilen, Plakataktionen, Fahnen hissen, Brückenbanner, Infostände, Busbeklebungen, etc.).
Von Jahr zu Jahr nehmen mehr Prominente, Influencer/-innen, Politiker/-innen, Kommunen, Frauenberatungsstellen und viele weitere Engagierte in ganz Deutschland teil, die mit ihrer Reichweite dafür sorgen, das Hilfetelefon noch bekannter zu machen.
Ein neuer konzeptioneller Ansatz ist ausdrücklich erwünscht.
3. Werbung/Vertrieb
Erstellung eines Konzepts für eine ausgewogene, zielgruppenspezifische On- und Offline-Werbung (Frauen aller Altersgruppen, in Städten und auf dem Land, etc.). Dazu zählen:
- Planung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen im Rahmen eines kanalübergreifenden „Omnichannel“-Ansatzes, um die aktuelle Kampagnen weiter in die Öffentlichkeit zu tragen
- Weiterführung und Optimierung der bestehenden Mediamaßnahmen im Bereich Digitales Marketing (Google Ads, Social Ads, Online Banner etc.)
- Planung, Management und Umsetzung sämtlicher Medienschaltungen (Kosten für Mediaschaltungen sind dabei mit zu berücksichtigen)
- Beratung und konkrete Vorschläge zu Innovationen im Bereich branchenadäquate zum Hilfetelefon passende Mediakanäle
- Mittelfristig: Akquise von Veranstaltungen (z. B. Fachkongresse im Gesundheitsbereich) zur Verteilung von Informations- und Werbematerialien
Hinweis:
Der Versand der Informationsmaterialien wird i. d. R. über das BAFzA abgewickelt (Bestellungen können online auf
www.hilfetelefon.de getätigt werden). Logistische Unterstützung durch die Agentur bei der Konfektionierung und dem Versand von Materialien kann bei größeren Aktionen erforderlich sein.
4. Kooperationen
Kooperationen haben einen hohen Stellenwert in der Öffentlichkeitsarbeit des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“. Insbesondere sind die originären Partner/-innen des Hilfetelefons mit ihren vielfältigen Potentialen und Möglichkeiten sinnvoll einzubeziehen. Dazu zählen in erster Linie der Bund, die Länder und die Kommunen (im Besonderen die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten), Fach- und Berufsverbände z. B. aus dem Gesundheitsbereich (Bundesverband der Frauenärzt/-innen) sowie Dachverbände und Einrichtungen des bundesweiten Frauenunterstützungssystems für von Gewalt betroffene Frauen vor Ort. Angesichts relativ knapper Mittel ist das Hilfetelefon darüber hinaus in besonderer Weise auf Partner/-innen und Multiplikator/-innen angewiesen, die die Bekanntmachung des Hilfetelefons mit eigenen Aktionen, Werbe- und Sponsoringmaßnahmen unterstützen. Kooperationen mit großer Breitenwirkung und Reichweite sind hierbei besonders interessant.
- Entwicklung und Umsetzung eines Kooperationspartnerkonzepts zwecks Partnerbindung und -gewinnung. Dazu gehören:
- Die Pflege des bestehenden Partnerverteilers mit rund 400 Kontakten
- Die regelmäßige Aktivierung und Einbindung der Kooperationspartner/-innen in die Kampagne
- Der Ausbau des bestehenden Kooperationspartnernetzwerks (Von Premium- bis Bronze-Partner/-innen)
- Die Akquise und der Aufbau neuer Kooperationen mit Premium-Partner/-innen wie Unternehmen und Verbänden, die eine breite öffentliche Werbewirkung erzielen
- Die Beantwortung von Kooperationsanfragen aller Art und Größenordnung
- Die Entwicklung und Umsetzung von Sponsoringmaßnahmen. Dazu gehören:
- Die Pflege bestehender Sponsoringpartner/-innen
- Der Ausbau der Sponsoringleistungen
Hinweis:
Als Bundesbehörde ist das BAFzA an die Sponsoring-Richtlinien des Bundes gebunden. Diese besagt u. a., dass Sponsoring grundsätzlich genehmigungspflichtig ist, Leistungen sind transparent zu machen. Es dürfen nur geldwerte Unterstützungen ohne Gegenleistungen angenommen werden (Keine Einnahmen im Sinne einer Spende!).
5. Online-Kommunikation
- Betreuung und Optimierung der bestehenden Social Media-Kanäle (Facebook, Twitter, Instagram, Youtube): Erstellen von Redaktionsplänen, Text- und Bildredaktion, Community Management
- Betreuung und Fortführung des Hostings über Drittanbieter der Webseite
www.hintertueren.de
6. Kreation
- Grafische Leistungen unterschiedlichster Art: Erstellung/Anpassung von Online-Medien und Print-Erzeugnissen wie Anzeigen, GIFs, Sharepics, Adaptation von Materialien für Partner/-innen etc.
Informations- und Werbematerialien
- Forlaufende (Nach-)Produktion bestehender sowie neuer Informations- und Werbematerialien
- Jährliche Überprüfung des Status Quo und ggf. Updating der Materialien
- Beratung bezüglich neuer Formate: konkrete Vorschläge zu Innovationen im Bereich Informationsmaterialien und Werbemittel/Give aways
Hinweis:
Bei der Produktion müssen die Kriterien des Bundes zur Nachhaltigkeit sowie zur Klimafreundlichkeit eingehalten werden. Die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften wird vorausgesetzt.
7. Redaktion
- Erstellung einer Content-Strategie und Festlegung von Themenschwerpunkten pro Quartal
- Die zielgruppenadäquate und kanalspezifische Redaktion von Texten, Print und Online (Webseite, Social Media, Jahresbericht, Beiträge in externen Veröffentlichungen, etc.)
- Unterstützung bei der Erstellung des Newsletters (Themenrecherche, Textredaktion, Bild, etc.)
- Bildredaktion (Fotorecherche und -ankauf)
- Anfertigung von Übersetzungen in Fremdsprachen und in Leichter Sprache
- Erstellung von barrierefreien Dokumenten für die digitale Verwendung. (Das Bundesamt ist verpflichtet eine durchgängige Barrierefreiheit gemäß der BITV 2.0 zu gewährleisten.)
Hinweis:
Da sich das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ insbesondere auch an geflüchtete Frauen und an Frauen mit Migrationshintergrund sowie an Frauen mit Beeinträchtigung oder Behinderung richtet, ist in der Kampagnenkonzeption durchgängig ein inklusiver Ansatz sowie Mehrsprachigkeit, wo erforderlich, zu gewährleisten.
8. Pressearbeit
- Aktive Ansprache der Presse zu ggb. Anlässen, PR-Aktionen, etc.
- Verfassen (und Versenden) von Pressemeldungen, Pressetexten, Interviewvorlagen etc.
- Pflege und kontinuierlicher Ausbau des Medienverteilers
9. Berichtspflichten
- Erstellung von Besprechungsprotokollen, die als rechtsverbindliche Arbeitsgrundlage für die weitere Bearbeitung von Projekten bindend sind.
- Erstellung und Vorlage 14-tägiger Status-Berichte über den Stand der Planung und Umsetzung (unter Einbeziehung von KPIs)
- Anfertigung von vierteljährlichen Statusberichten über die Finanzmittel
- Anfertigung von vierteljährlichen Sponsoringberichten über die erbrachten Sponsoringleistungen
- Erstellung eines Abschlussberichts für die Gesamtlaufzeit zwecks Auswertung der durchgeführten Maßnahmen (quantitativ wie qualitativ)
10. Monitoring
- Im Rahmen der Kampagne ist eine entsprechende Wirkungskontrolle der Maßnahmen kontinuierlich durchzuführen und vierteljährlich an die Auftraggeberin zu berichten (KPIs pro Aufgabe anhand eines geeigneten Tools, z. B. eines Dashboard o. ä.).
11. Evaluation
- Erstellung und Umsetzung eines adäquaten Messinstrumentes zur Ermittlung des Bekanntheitsgrads des Hilfetelefons Gewalt gegen Frauen