Werbekampagne für den Berliner Justizvollzug (Justizvollzugsanstalten) im Sinne einer Arbeitgebermarke für den Zeitraum 1. November 2022 bis 31. Dezember 2025
(Durchführung); Feinkonzepterstellung und Erstellung des Werbematerials ab 14.
September 2022
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-08-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-07-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fortführung und Weiterentwicklung einer Werbekampagne für den Berliner Justizvollzug im Sinne einer Arbeitgebermarke
5400-E-4-2022”
Produkte/Dienstleistungen: Werbedienste📦
Kurze Beschreibung:
“Werbekampagne für den Berliner Justizvollzug (Justizvollzugsanstalten) im Sinne einer Arbeitgebermarke für den Zeitraum 1. November 2022 bis 31. Dezember...”
Kurze Beschreibung
Werbekampagne für den Berliner Justizvollzug (Justizvollzugsanstalten) im Sinne einer Arbeitgebermarke für den Zeitraum 1. November 2022 bis 31. Dezember 2025
(Durchführung); Feinkonzepterstellung und Erstellung des Werbematerials ab 14.
September 2022
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 722 689 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Werbekampagnen📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Aufgrund des hohen Ausbildungsbedarfs im Allgemeinen Justizvollzugsdienst (aVD) und des Personalbedarfes in gleicher Höhe für die anderen Berufe im Berliner...”
Beschreibung der Beschaffung
Aufgrund des hohen Ausbildungsbedarfs im Allgemeinen Justizvollzugsdienst (aVD) und des Personalbedarfes in gleicher Höhe für die anderen Berufe im Berliner Justizvollzug wurde eine Agentur beauftragt, eine Werbekampagne durchzuführen. Diese Werbekampagne „Arbeiten im Justizvollzug #volldeins “ wurde zum 1. Juli 2021 gestartet und endete mit dem 31. Dezember 2021. Im Zuge der vorläufigen Haushaltsführung wird die Werbekampagne bis zum 30. Oktober 2022 in stark geminderter Form weitergeführt.
Um sich im Wettbewerb im hart umkämpften Markt der Personalakquise durchzusetzen, ist es unumgänglich den Bekanntheitsgrad zu steigern. Nur mit einer Werbekampagne im Sinne einer Arbeitgebermarke für den Berliner Justizvollzug kann die Neuakquise von Beschäftigten für die Aufgabenerledigung gesteigert und gehalten werden. Es bedarf der Fortführung und Weiterentwicklung der Personalgewinnungskampagne ARBEITEN IM JUSTIZVOLLZUG #volldeins für die Berliner Justizvollzugsanstalten.
Der schwerpunktmäßige Fokus soll auch künftig auf die größte Berufsgruppe des Justizvollzuges, den allgemeinen Justizvollzugsdienst (aVD), gelegt werden. In ihrer Gesamtheit soll die Werbekampagne jedoch im Rahmen einer Arbeitgebermarkenbildung nicht nur die Zielgruppe des aVDs, sondern auch die Zielgruppen der anderen dringend benötigten Berufsgruppen ansprechen und somit den diesbezüglichen Personalbedarf decken.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 722 689 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2022-09-14 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Erfahrung
Potentielle Auftragnehmer/innen müssen über spezifische Erfahrungen mit der Konzeptionierung und Umsetzung von Werbekampagnen im Bereich der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Erfahrung
Potentielle Auftragnehmer/innen müssen über spezifische Erfahrungen mit der Konzeptionierung und Umsetzung von Werbekampagnen im Bereich der Personalakquise, vor allem der Akquise von Nachwuchskräften für Ausbildungsberufe vorweisen können. Dabei ist es wünschenswert, dass spezifische Erfahrungen mit öffentlichen Auftraggebern vorhanden sind.
Nachweis (mit dem Angebot vorzulegen):
geeignete Referenzen über früher ausgeführte oder laufende Aufträge/Projekte in Form einer Liste der ab dem Jahr 2016 erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-08-11
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-09-14 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-08-11
10:30 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“1. Belege für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (mit dem Angebot einzureichen)
— Erklärung über Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB, § 21 Abs. 1...”
1. Belege für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (mit dem Angebot einzureichen)
— Erklärung über Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB, § 21 Abs. 1 AEntG, § 19 Abs. 1 MiLoG, § 98c Abs. 1 AufenthG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG (Wirt 124 EU)
2. Angaben zur Abfrage des Wettbewerbsregisters(mit dem Angebot einzureichen) (Wirt-3293)
3. Frauenförderung
Auf das vorliegende Vergabeverfahren finden die Vorschriften der Frauenförderverordnung (FFV) des Landes Berlin sowie § 13 des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) Anwendung. Mit dem Angebot ist demgemäß eine Eigenerklärung nach § 1 Abs. 2 FFV (Wirt-2141) einzureichen.
4. Zusatzinformation für Bietergemeinschaften
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften, die sich im Auftragsfall zu Arbeitsgemeinschaften
zusammenschließen wollen, sind im Angebot die Mitglieder der Gemeinschaft und die federführende Firma zu benennen. Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und insbesondere berechtigt ist, mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen, sowie dass jedes Gemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet (siehe Formular Wirt-238 Erklärung der Bieter-/ Bewerbergemeinschaft). Die Mitglieder der Bietergemeinschaft sind verpflichtet, die geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für die zur Verfügung gestellten Leistungen und Kapazitäten im Rahmen der Eignungsleihe zu erbringen. Die Belege für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
5. Zusatzinformation für Eignungsleihe
Bieter/Bietergemeinschaften die beabsichtigen, sich im Hinblick auf die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten von dritten Unternehmen zu berufen (Eignungsleihe), haben mit dem Angebot die nachstehenden Angaben zu machen und die nachstehenden Unterlagen einzureichen.
— Benennung der dritten Unternehmen und deren Zuordnung zu den mit dem Angebot benannten Teilen des Auftrages, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen,
— Erklärung jedes benannten dritten Unternehmens über Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB, § 21 Abs. 1 AEntG, § 19 Abs. 1 MiLoG, § 98c Abs. 1 AufenthG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG (Wirt 124 EU),
— Nachweis, dass den Bietern/Bietergemeinschaften die Kapazitäten jedes benannten dritten Unternehmens im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stünden, etwa entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser dritten Unternehmen (Wirt 236).
Darüber hinaus sind bezogen auf diese dritten Unternehmen diejenigen Eignungskriterien konkret zu benennen, für deren Erfüllung ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen. Des Weiteren ist die Erfüllung der benannten Eignungskriterien mit den jeweils unter III.1.3) festgelegten Nachweisen der dritten Unternehmen zu belegen, die mit Angebot einzureichen sind.
6. Weitere Einzelheiten zum Vergabeverfahren sind den ergänzenden Verfahrenshinweisen zu entnehmen. Mit dem Angebot sind demnach nachstehende weitere Unterlagen einzureichen.
- namentliche Benennung der im Auftragsfall verantwortlichen Person und persönliche Referenzliste
- Grobkonzept zur Auftragsausführung
- Preisblatt (vollständig bepreist)
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2022/S 135-385111 (2022-07-11)
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fortführung und Weiterentwicklung einer Werbekampagne für den Berliner Justizvollzug im Sinne einer Arbeitgebermarke”
Produkte/Dienstleistungen: Werbeberatung📦
Kurze Beschreibung:
“Werbekampagne für den Berliner Justizvollzug (Justizvollzugsanstalten) im Sinne einer Arbeitgebermarke für
den Zeitraum 1. November 2022 bis 31. Dezember...”
Kurze Beschreibung
Werbekampagne für den Berliner Justizvollzug (Justizvollzugsanstalten) im Sinne einer Arbeitgebermarke für
den Zeitraum 1. November 2022 bis 31. Dezember 2025
(Durchführung); Feinkonzepterstellung und Erstellung des Werbematerials ab 14. September 2022
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 695 584 💰
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Werbedienste📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Aufgrund des hohen Ausbildungsbedarfs im Allgemeinen Justizvollzugsdienst (aVD) und des Personalbedarfes
in gleicher Höhe für die anderen Berufe im Berliner...”
Beschreibung der Beschaffung
Aufgrund des hohen Ausbildungsbedarfs im Allgemeinen Justizvollzugsdienst (aVD) und des Personalbedarfes
in gleicher Höhe für die anderen Berufe im Berliner Justizvollzug wurde eine Agentur beauftragt, eine
Werbekampagne durchzuführen. Diese Werbekampagne „Arbeiten im Justizvollzug #volldeins “ wurde zum 1.
Juli 2021 gestartet und endete mit dem 31. Dezember 2021. Im Zuge der vorläufigen Haushaltsführung wird die
Werbekampagne bis zum 30. Oktober 2022 in stark geminderter Form weitergeführt.
Um sich im Wettbewerb im hart umkämpften Markt der Personalakquise durchzusetzen, ist es unumgänglich
den Bekanntheitsgrad zu steigern. Nur mit einer Werbekampagne im Sinne einer Arbeitgebermarke für den
Berliner Justizvollzug kann die Neuakquise von Beschäftigten für die Aufgabenerledigung gesteigert und
gehalten werden. Es bedarf der Fortführung und Weiterentwicklung der Personalgewinnungskampagne
ARBEITEN IM JUSTIZVOLLZUG #volldeins für die Berliner Justizvollzugsanstalten.
Der schwerpunktmäßige Fokus soll auch künftig auf die größte Berufsgruppe des Justizvollzuges, den
allgemeinen Justizvollzugsdienst (aVD), gelegt werden. In ihrer Gesamtheit soll die Werbekampagne jedoch
im Rahmen einer Arbeitgebermarkenbildung nicht nur die Zielgruppe des aVDs, sondern auch die Zielgruppen
der anderen dringend benötigten Berufsgruppen ansprechen und somit den diesbezüglichen Personalbedarf
decken.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität Grobkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrung der im Auftragsfall verantwortlichen Person
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 30
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 135-385111
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 5400/E/04/2022
Titel:
“Fortführung und Weiterentwicklung einer Werbekampagne für den Berliner Justizvollzug im Sinne einer Arbeitgebermarke”
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-09-13 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Strobinski Werbeagentur GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 695 584 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postleitzahl: 10825
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2022/S 184-521300 (2022-09-20)