Mit der ausgeschriebenen Leistung werden für ausgewählte FFH-Gebiete Ziele für Lebensraumtypen und Arten der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie konkretisiert und Maßnahmen zur Erreichung der Ziele festgelegt. Das LfU ist gemäß § 5 der Naturschutzzuständigkeitsverordnung für die Aufstellung von Bewirtschaftungsplänen nach § 32 Absatz 5 des BNatSchG (=Managementplan) zuständig. Im LfU gibt es nicht genügend personelle Ressourcen, um diese Pläne in Eigenleistung zu erstellen. Für die geplante Leistung gibt es keine Alterative. Das Land Brandenburg hat im Rahmen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens zur Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie [FFH-Richtlinie]) der EU zugesichert, Managementpläne für FFH-Gebiete fortzuschreiben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-02-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-02-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: VB-22-053
Kurze Beschreibung:
Mit der ausgeschriebenen Leistung werden für ausgewählte FFH-Gebiete Ziele für Lebensraumtypen und Arten der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie konkretisiert und Maßnahmen zur Erreichung der Ziele festgelegt.
Das LfU ist gemäß § 5 der Naturschutzzuständigkeitsverordnung für die Aufstellung von Bewirtschaftungsplänen nach § 32 Absatz 5 des BNatSchG (=Managementplan) zuständig. Im LfU gibt es nicht genügend personelle Ressourcen, um diese Pläne in Eigenleistung zu erstellen. Für die geplante Leistung gibt es keine Alterative.
Das Land Brandenburg hat im Rahmen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens zur Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie [FFH-Richtlinie]) der EU zugesichert, Managementpläne für FFH-Gebiete fortzuschreiben.
Mit der ausgeschriebenen Leistung werden für ausgewählte FFH-Gebiete Ziele für Lebensraumtypen und Arten der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie konkretisiert und Maßnahmen zur Erreichung der Ziele festgelegt.
Das LfU ist gemäß § 5 der Naturschutzzuständigkeitsverordnung für die Aufstellung von Bewirtschaftungsplänen nach § 32 Absatz 5 des BNatSchG (=Managementplan) zuständig. Im LfU gibt es nicht genügend personelle Ressourcen, um diese Pläne in Eigenleistung zu erstellen. Für die geplante Leistung gibt es keine Alterative.
Das Land Brandenburg hat im Rahmen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens zur Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie [FFH-Richtlinie]) der EU zugesichert, Managementpläne für FFH-Gebiete fortzuschreiben.
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-02-25 📅
Einreichungsfrist: 2022-03-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-03-02 📅
Datum des Beginns: 2022-06-07 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 043-112006
ABl. S-Ausgabe: 43
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
IV. Bestandteil des Vergabeverfahrens sind Bietergespräche, die in die Zuschlagsbewertung einfließen. Die Gespräche sind im Zeitraum 11.05.-13.05.2022 am Standort Potsdam (Groß-Glienicke), Seeburger Chaussee 2 geplant. Präzisierte Zeit- und Ortsangaben werden mit der Angebotsaufforderung bekanntgegeben; ebenso wie ggf. erforderliche Teilnehmerbeschränkung aufgrund aktuell geltender COVID-Maßnahmen.
Die Frist zur Überarbeitung der Angebote endet am 18.05.2022.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4RUYP
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
IV. Bestandteil des Vergabeverfahrens sind Bietergespräche, die in die Zuschlagsbewertung einfließen. Die Gespräche sind im Zeitraum 11.05.-13.05.2022 am Standort Potsdam (Groß-Glienicke), Seeburger Chaussee 2 geplant. Präzisierte Zeit- und Ortsangaben werden mit der Angebotsaufforderung bekanntgegeben; ebenso wie ggf. erforderliche Teilnehmerbeschränkung aufgrund aktuell geltender COVID-Maßnahmen.
Die Frist zur Überarbeitung der Angebote endet am 18.05.2022.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4RUYP
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit der ausgeschriebenen Leistung werden für ausgewählte FFH-Gebiete Ziele für Lebensraumtypen und Arten der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie konkretisiert und Maßnahmen zur Erreichung der Ziele festgelegt.
Das LfU ist gemäß § 5 der Naturschutzzuständigkeitsverordnung für die Aufstellung von Bewirtschaftungsplänen nach § 32 Absatz 5 des BNatSchG (=Managementplan) zuständig. Im LfU gibt es nicht genügend personelle Ressourcen, um diese Pläne in Eigenleistung zu erstellen. Für die geplante Leistung gibt es keine Alterative.
Das LfU ist gemäß § 5 der Naturschutzzuständigkeitsverordnung für die Aufstellung von Bewirtschaftungsplänen nach § 32 Absatz 5 des BNatSchG (=Managementplan) zuständig. Im LfU gibt es nicht genügend personelle Ressourcen, um diese Pläne in Eigenleistung zu erstellen. Für die geplante Leistung gibt es keine Alterative.
Das Land Brandenburg hat im Rahmen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens zur Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie [FFH-Richtlinie]) der EU zugesichert, Managementpläne für FFH-Gebiete fortzuschreiben.
Das Land Brandenburg hat im Rahmen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens zur Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie [FFH-Richtlinie]) der EU zugesichert, Managementpläne für FFH-Gebiete fortzuschreiben.
Geschätzter Gesamtwert: 1 492 927 EUR 💰
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Naturpark Barnim
Losnummer: 01
Kurze Beschreibung:
Gemäß Artikel 6 Abs. 1 der FFH-Richtlinie sind für FFH-Gebiete die nötigen Erhaltungsmaßnahmen festzulegen, die den ökologischen Erfordernissen der natürlichen Lebensraumtypen nach Anhang I und der Arten nach Anhang II entsprechen. Die FFH-Managementplanung übernimmt damit die Funktion von eigenständigen Bewirtschaftungsplänen im Sinne von § 32 Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes.
Gemäß Artikel 6 Abs. 1 der FFH-Richtlinie sind für FFH-Gebiete die nötigen Erhaltungsmaßnahmen festzulegen, die den ökologischen Erfordernissen der natürlichen Lebensraumtypen nach Anhang I und der Arten nach Anhang II entsprechen. Die FFH-Managementplanung übernimmt damit die Funktion von eigenständigen Bewirtschaftungsplänen im Sinne von § 32 Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes.
Für alle Bearbeitungsgebiete liegen Managementpläne vor, die im Rahmen des Pflege- und Entwicklungsplanes für den Naturpark Barnim in den Jahren 2008/ 2009 fertiggestellt wurden (siehe: https://www.barnim-naturpark.de/unser-auftrag/pflege-und-entwicklungsplan/). Diese vorhandenen Planungen sind auf Grundlage der methodischen und organisatorischen Vorgaben zu aktualisieren bzw. neu zu bearbeiten.
Für alle Bearbeitungsgebiete liegen Managementpläne vor, die im Rahmen des Pflege- und Entwicklungsplanes für den Naturpark Barnim in den Jahren 2008/ 2009 fertiggestellt wurden (siehe: https://www.barnim-naturpark.de/unser-auftrag/pflege-und-entwicklungsplan/). Diese vorhandenen Planungen sind auf Grundlage der methodischen und organisatorischen Vorgaben zu aktualisieren bzw. neu zu bearbeiten.
Im Rahmen der FFH-Managementplanung werden für Lebensraumtypen und Arten der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie und für weitere naturschutzfachlich besonders bedeutsame Bestandteile die in der 14. Erhaltungszielverordnung oder der NSG-Verordnungen festgelegten Erhaltungsziele untersetzt und Entwicklungsziele bzw. ergänzende Schutzziele sowie Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen geplant. Sofern nicht bereits ausreichende aktuelle Daten vorliegen, erfolgt eine Erfassung bzw. Datenaktualisierung und die Bewertung des Erhaltungsgrades der Lebensraumtypen und Arten (einschließlich deren Habitate) der Anhänge I und II der FFH-RL und für weitere naturschutzfachlich besonders bedeutsame Bestandteile (siehe Kap. 3.3.3 des Handbuches).
Im Rahmen der FFH-Managementplanung werden für Lebensraumtypen und Arten der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie und für weitere naturschutzfachlich besonders bedeutsame Bestandteile die in der 14. Erhaltungszielverordnung oder der NSG-Verordnungen festgelegten Erhaltungsziele untersetzt und Entwicklungsziele bzw. ergänzende Schutzziele sowie Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen geplant. Sofern nicht bereits ausreichende aktuelle Daten vorliegen, erfolgt eine Erfassung bzw. Datenaktualisierung und die Bewertung des Erhaltungsgrades der Lebensraumtypen und Arten (einschließlich deren Habitate) der Anhänge I und II der FFH-RL und für weitere naturschutzfachlich besonders bedeutsame Bestandteile (siehe Kap. 3.3.3 des Handbuches).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 945246.75 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Ergeben sich objektive, nicht vorhersehbare Verzögerungen (z.B. Einholung von Genehmigungen, witterungsbedingte Verzögerungen bei Kartierungen) kann der Auftrag verlängert werden.
Beschreibung der Optionen:
In der tabellarischen Leistungsübersicht/Leistungsverzeichnis sind die optional zu erbringenden Leistung kursiv abgebildet und grün hinterlegt.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Bewilligungsbescheid der ILB vom 11.11.2021 AZ: 203621000001 / 80259235
Bezeichnung des Loses: Naturpark Hoher Fläming
Losnummer: 02
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der FFH-Managementplanung werden für Lebensraumtypen und Arten der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie und für weitere naturschutzfachlich besonders bedeutsame Bestandteile die in der 21. Erhaltungszielverordnung oder der NSG-Verordnungen festgelegten Erhaltungsziele untersetzt und Entwicklungsziele bzw. ergänzende Schutzziele sowie Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen geplant. Sofern nicht bereits ausreichende aktuelle Daten vorliegen, erfolgt eine Erfassung bzw. Datenaktualisierung und die Bewertung des Erhaltungsgrades der Lebensraumtypen und Arten (einschließlich deren Habitate) der Anhänge I und II der FFH-RL und für weitere naturschutzfachlich besonders bedeutsame Bestandteile (siehe Kap. 3.3.3 des Handbuches).
Im Rahmen der FFH-Managementplanung werden für Lebensraumtypen und Arten der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie und für weitere naturschutzfachlich besonders bedeutsame Bestandteile die in der 21. Erhaltungszielverordnung oder der NSG-Verordnungen festgelegten Erhaltungsziele untersetzt und Entwicklungsziele bzw. ergänzende Schutzziele sowie Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen geplant. Sofern nicht bereits ausreichende aktuelle Daten vorliegen, erfolgt eine Erfassung bzw. Datenaktualisierung und die Bewertung des Erhaltungsgrades der Lebensraumtypen und Arten (einschließlich deren Habitate) der Anhänge I und II der FFH-RL und für weitere naturschutzfachlich besonders bedeutsame Bestandteile (siehe Kap. 3.3.3 des Handbuches).
Flächenabweichungen von +/- 10 % der Plangebietsgröße sind nicht vertragsrelevant. Darüberhinausgehende Flächenabweichungen müssen unverzüglich bei bekannt werden dem AG schriftlich mitgeteilt werden. Grundlage eines etwaigen Nachtragsangebots durch den Bieter sind die Angebotspreise in der entsprechenden Position.
Flächenabweichungen von +/- 10 % der Plangebietsgröße sind nicht vertragsrelevant. Darüberhinausgehende Flächenabweichungen müssen unverzüglich bei bekannt werden dem AG schriftlich mitgeteilt werden. Grundlage eines etwaigen Nachtragsangebots durch den Bieter sind die Angebotspreise in der entsprechenden Position.
Bearbeitung, Inhalt und Ablauf der Managementplanung erfolgen gemäß dem Handbuch zur Managementplanung im Land Brandenburg (Stand: 2016 mit Beiblatt vom 04.08.2020), sofern in der Leistungsbeschreibung nicht anders beschrieben. Das Handbuch mit dem Beiblatt sind die verbindlichen Grundlagen für die Erarbeitung der Managementpläne. Zulässige Abweichungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Wichtiger Hinweis: Das Handbuch wird aktuell grundlegend überarbeitet (z.B.: Begriffsänderungen, Mustertabellenanpassungen, neue Maßnahmenkategorien). Die wichtigsten Änderungen sind in dem Beiblatt enthalten.Eine differenzierte tabellarische Aufschlüsselung der Teilleistungen ist in der Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung (LB) enthalten.
Bearbeitung, Inhalt und Ablauf der Managementplanung erfolgen gemäß dem Handbuch zur Managementplanung im Land Brandenburg (Stand: 2016 mit Beiblatt vom 04.08.2020), sofern in der Leistungsbeschreibung nicht anders beschrieben. Das Handbuch mit dem Beiblatt sind die verbindlichen Grundlagen für die Erarbeitung der Managementpläne. Zulässige Abweichungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Wichtiger Hinweis: Das Handbuch wird aktuell grundlegend überarbeitet (z.B.: Begriffsänderungen, Mustertabellenanpassungen, neue Maßnahmenkategorien). Die wichtigsten Änderungen sind in dem Beiblatt enthalten.Eine differenzierte tabellarische Aufschlüsselung der Teilleistungen ist in der Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung (LB) enthalten.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 546 210 EUR 💰
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Bewilligungsbescheid der ILB vom 11.11.2021 AZ: 203621000002 / 80259231
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Naturparkverwaltung Barnim Breitscheidstr. 8-9 16348 Wandlitz Los 1 (8 Bearbeitungsgebiete):
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Hinweis: Der/die zuständige Bearbeiter/in muss im Besitz des Brandenburger Fischereischeines zur Ausübung des Fischfangs mit allen zugelassenen Fischfanggeräten sein und vor Durchführung der Befischung die Zustimmung des Fischereiberechtigten bzw. Fischereiausübungsberechtigten für das jeweilige Gewässer bzw. den betreffenden Gewässerabschnitt einholen. Diese Vorgaben richten sich nach den Regelungen der §§ 10 und 17 des Fischereigesetzes für das Land Brandenburg (BbgFischG). Die Genehmigungskosten können vom AG nicht erstattet werden und müssen schon mit im Angebot einkalkuliert werden.
Hinweis: Der/die zuständige Bearbeiter/in muss im Besitz des Brandenburger Fischereischeines zur Ausübung des Fischfangs mit allen zugelassenen Fischfanggeräten sein und vor Durchführung der Befischung die Zustimmung des Fischereiberechtigten bzw. Fischereiausübungsberechtigten für das jeweilige Gewässer bzw. den betreffenden Gewässerabschnitt einholen. Diese Vorgaben richten sich nach den Regelungen der §§ 10 und 17 des Fischereigesetzes für das Land Brandenburg (BbgFischG). Die Genehmigungskosten können vom AG nicht erstattet werden und müssen schon mit im Angebot einkalkuliert werden.
Die Erteilung des Fischereischeines ist daran gebunden, dass der Antragsteller eine fischereiberufliche oder fischereiwissenschaftliche Ausbildung nachweisen kann. Informationen zur Beantragung des Fischereischeines und zu den Fischereiberechtigungen erteilen die Fischereibehörden der Landkreise und kreisfreien Städte (Untere Fischereibehörden:
Die Erteilung des Fischereischeines ist daran gebunden, dass der Antragsteller eine fischereiberufliche oder fischereiwissenschaftliche Ausbildung nachweisen kann. Informationen zur Beantragung des Fischereischeines und zu den Fischereiberechtigungen erteilen die Fischereibehörden der Landkreise und kreisfreien Städte (Untere Fischereibehörden:
Alternativ kann zur Erfüllung der zuvor genannten Voraussetzungen auch eine Vereinbarung mit dem jeweiligen Fischereiausübungsberechtigten geschlossen werden. Der genannte Fischereischein ist nicht erforderlich für Personen, die einen Fischereiausübungsberechtigten bei der Ausübung des Fischfangs in dessen Gegenwart unterstützen.
Alternativ kann zur Erfüllung der zuvor genannten Voraussetzungen auch eine Vereinbarung mit dem jeweiligen Fischereiausübungsberechtigten geschlossen werden. Der genannte Fischereischein ist nicht erforderlich für Personen, die einen Fischereiausübungsberechtigten bei der Ausübung des Fischfangs in dessen Gegenwart unterstützen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind von den Bietern die folgenden Nachweise/ Angaben einzureichen:
A.1 Personalbestand in den letzten drei Jahren in Bezug auf fachlich für diese Leistungserbrin-gung geeignete MitarbeiterInnen
Bewertet werden für die Leistungserbringung fachlich qualifizierte Mitarbeiter mit einem Abschluss oder mit einer gleichwertigen Qualifikation/ Fähigkeit/ Erfahrung in einer der folgenden Studienrichtungen: Biologie, Landschaftsplanung, Landschaftspflege, Landschaftsnutzung und Naturschutz, Geoökologie, Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Gewässerkunde oder vergleichbare Studienrichtungen mit ökologischem/ biologischem/ landschaftsplanerischem Schwerpunkt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bewertet werden für die Leistungserbringung fachlich qualifizierte Mitarbeiter mit einem Abschluss oder mit einer gleichwertigen Qualifikation/ Fähigkeit/ Erfahrung in einer der folgenden Studienrichtungen: Biologie, Landschaftsplanung, Landschaftspflege, Landschaftsnutzung und Naturschutz, Geoökologie, Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Gewässerkunde oder vergleichbare Studienrichtungen mit ökologischem/ biologischem/ landschaftsplanerischem Schwerpunkt.
Die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister ist nicht erforderlich.
Auch Unterauftragnehmer werden aufgeführt, wenn diese im "Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistun-gen" angegeben und mittels "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmerleistung" gebunden sind.
Der Nachweis kann erbracht werden durch:
- Eigenerklärung
Die Bepunktung (0-3) erfolgt gestaffelt nach Anzahl (siehe Anlage 3_Bewertung_Eignung_Zuschlag)
A.2 Umsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leis-tungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträge
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
A.2 Umsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leis-tungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträge
Folgende Projekte gelten als vergleichbar:
- Erstellung von Managementplänen für Natura 2000 Gebiete
- Erstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen für Nationale Naturlandschaften
- Erstellung von naturschutzfachlichen Planungen für Schutzgebiete
Die Bepunktung (0-5) erfolgt gestaffelt nach Umsatzhöhe (siehe Anlage 3_Bewertung_Eignung_Zuschlag)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind von den Bietern die folgenden Nachweise/ Angaben einzureichen:
Bezüglich der Referenzen ist das Formular "Referenzliste_Hauptunternehmer.docx" und sofern zutreffend "Referenzliste_Unterauftragnehmer.docx" vollständig auszufüllen. Im Fall der Bewerbung durch eine Bietergemeinschaft gelten alle ihre Teilnehmer als Hauptunternehmer. Von jedem Hauptunternehmer und so-fern zutreffend von jedem Unterauftragnehmer ist eine eigenständige Referenzliste vollständig auszufüllen.Folgende Projekte gelten als vergleichbar:
Bezüglich der Referenzen ist das Formular "Referenzliste_Hauptunternehmer.docx" und sofern zutreffend "Referenzliste_Unterauftragnehmer.docx" vollständig auszufüllen. Im Fall der Bewerbung durch eine Bietergemeinschaft gelten alle ihre Teilnehmer als Hauptunternehmer. Von jedem Hauptunternehmer und so-fern zutreffend von jedem Unterauftragnehmer ist eine eigenständige Referenzliste vollständig auszufüllen.Folgende Projekte gelten als vergleichbar:
- Erstellung von Managementplänen für Natura 2000 Gebiete
- Erstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen für Nationale Naturlandschaften
- Erstellung von naturschutzfachlichen Planungen für Schutzgebiete
B.1 Ausführung von Leistungen durch den Bewerber / der Arbeitsgemeinschaft in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Bewertet wird die Anzahl der nachgewiesenen vergleichbaren Referenzprojekte gemäß B.1, die als Haupt-auftragnehmer erbracht wurden. Bezüglich der Ermittlung der Anzahl gilt jede abgenommene vergleichbare Planung für ein bestimmtes Schutzgebiet als ein Referenzprojekt.
Bewertet wird die Anzahl der nachgewiesenen vergleichbaren Referenzprojekte gemäß B.1, die als Haupt-auftragnehmer erbracht wurden. Bezüglich der Ermittlung der Anzahl gilt jede abgenommene vergleichbare Planung für ein bestimmtes Schutzgebiet als ein Referenzprojekt.
B.2 Erfahrungen des Bewerbers / der Arbeitsgemeinschaft in den letzten drei Jahren in der Er-stellung von naturschutzfachlichen Bewirtschaftungskonzepten. Erfahrungen
Die Vergleichbarkeit wird in Bezug auf die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Anforde-rungen hin geprüft. Für einzelne Gebiete sind besondere Fachkenntnisse und Referenzen erforderlich. Diese fachlichen Qualifikationen sind mit den Referenzen nachzuweisen. Die thematischen Anforderun-gen, die sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung ergeben, sind bei der Auswahl und Darstellung der Referenzen zu beachten und darzustellen.
Die Vergleichbarkeit wird in Bezug auf die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Anforde-rungen hin geprüft. Für einzelne Gebiete sind besondere Fachkenntnisse und Referenzen erforderlich. Diese fachlichen Qualifikationen sind mit den Referenzen nachzuweisen. Die thematischen Anforderun-gen, die sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung ergeben, sind bei der Auswahl und Darstellung der Referenzen zu beachten und darzustellen.
Bewertet wird die Anzahl der nachgewiesenen vergleichbaren Referenzprojekte gemäß B.2, die überwie-gend als Hauptauftragnehmer erbracht wurden. Es zählen eigenverantwortlich erstellte naturschutzfachliche Bewirtschaftungskonzepte.
B.3 Erfahrungen des Bewerbers / der Arbeitsgemeinschaft hinsichtlich erfolgreicher Anwendung geographischer Informationssysteme, Multibase und Access
Es werden maximal 10 ausgewählte Referenzen je Liste eingereicht bei denen geographische Informati-onssysteme, Multibase (oder vergleichbare Programme) und ACCESS erfolgreich angewendet wurden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem
Brandenburgischen Vergabegesetz
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Bei der Begrenzung der Bewerberzahl, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird ein nach Punkten erstelltes einfaches Ranking herangezogen.
Diejenigen Bewerber, die im Rahmen der Eignungsprüfung die Mindestanforderungen erfüllen und bei den (zusätzlich mit Punkten zu bewertenden) Eignungskriterien die 5 höchsten Werte erreichen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Beteiligen sich mehr als 5 Bewerber am Vergabeverfahren und erreichen auch diese Bewerber die Mindestanforderungen, werden nach dem Rankingsystem auch die weiteren, jedoch maximal 10 zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit des 10. Platzes werden alle Teilnehmer mit gleicher Punktzahl zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit der vorderen Plätze 1 - 9 werden diese auf die Plätze 1 - 10 verteilt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Beteiligen sich mehr als 5 Bewerber am Vergabeverfahren und erreichen auch diese Bewerber die Mindestanforderungen, werden nach dem Rankingsystem auch die weiteren, jedoch maximal 10 zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit des 10. Platzes werden alle Teilnehmer mit gleicher Punktzahl zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit der vorderen Plätze 1 - 9 werden diese auf die Plätze 1 - 10 verteilt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-04-06 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-06-07 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation, Berufserfahrung und persönliche Leistungsfähigkeit des Projektleiters*in
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation, Berufserfahrung und Leistungsfähigkeit der eingesetzten Bearbeiter*innen
Eindrücke Bietergespräch (Organisation, Qualifikation, Erfahrung)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20%
Kostenkriterium (Name): Angebotspreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 50%
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
III. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
IV. Bestandteil des Vergabeverfahrens sind Bietergespräche, die in die Zuschlagsbewertung einfließen. Die Gespräche sind im Zeitraum 11.05.-13.05.2022 am Standort Potsdam (Groß-Glienicke), Seeburger Chaussee 2 geplant. Präzisierte Zeit- und Ortsangaben werden mit der Angebotsaufforderung bekanntgegeben; ebenso wie ggf. erforderliche Teilnehmerbeschränkung aufgrund aktuell geltender COVID-Maßnahmen.
IV. Bestandteil des Vergabeverfahrens sind Bietergespräche, die in die Zuschlagsbewertung einfließen. Die Gespräche sind im Zeitraum 11.05.-13.05.2022 am Standort Potsdam (Groß-Glienicke), Seeburger Chaussee 2 geplant. Präzisierte Zeit- und Ortsangaben werden mit der Angebotsaufforderung bekanntgegeben; ebenso wie ggf. erforderliche Teilnehmerbeschränkung aufgrund aktuell geltender COVID-Maßnahmen.
Die Frist zur Überarbeitung der Angebote endet am 18.05.2022.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4RUYP
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich - Mann - Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1610📞
Fax: +49 331866-1652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des §160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin. Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des §160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin. Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 Haus S
Postleitzahl: 14467
Telefon: +49 331866-7232📞
Fax: +49 331866-7248 📠
Internetadresse: www.mluk.brandenburg.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 043-112006 (2022-02-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-06-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 220 205 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Zusätzlicher Hinweis zu optionalen Leistungen:
Im Fall von Rabatten bei mehrfach auszulösenden Positionen ist anzugeben, ab welcher Anzahl (Probenfläche/Tier) der Rabatt gewährt wird. Ansonsten wird vom Auftraggeber davon ausgegangen, dass der Rabatt ab dem zweiten Tier/der zweiten Probefläche gewährt wird.
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
IV. Bestandteil des Vergabeverfahrens sind Bietergespräche, die in die Zuschlagsbewertung einfließen. Die Gespräche sind für den 11. und 12.05.2022 am Standort Potsdam (Groß-Glienicke), Seeburger Chaussee 2 geplant. Präzisierte Zeit- und Ortsangaben werden mit der Einladung nach Angebotsabgabe bekanntgegeben.
Die Frist zur Überarbeitung der Angebote endet am 18.05.2022.
V. Hinweis zu den Formularen:
Grundsätzlich will die Vergabestelle mit der Möglichkeit der elektronischen Übermittlung des Angebotes in Textform die Bearbeitung erleichtern. Es müssen keine Unterlagen ausgedruckt und eingescannt werden.
Das Angebotsschreiben (Formular 3.3) muss nicht persönlich unterschrieben/gestempelt werden, nur der Name des
Verantwortlichen muss in der Unterschriftenleiste des word-Dokuments eingesetzt werden. Fehlt diese Namensangabe wird das Angebot ausgeschlossen.
Auch im Formular "5.3 Vereinbarung Mindestanforderungen" genügt es, die Angaben im Dokument zu machen. Fehlende Angaben führen nicht zum Ausschluss. Es dürfen keine Veränderungen an den Formblättern vorgenommen werden.
Das Angebot darf nicht unter der Rubrik "Kommunikation" abgelegt werden, dies führt zum Ausschluss.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4RPN7
Im Fall von Rabatten bei mehrfach auszulösenden Positionen ist anzugeben, ab welcher Anzahl (Probenfläche/Tier) der Rabatt gewährt wird. Ansonsten wird vom Auftraggeber davon ausgegangen, dass der Rabatt ab dem zweiten Tier/der zweiten Probefläche gewährt wird.
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
IV. Bestandteil des Vergabeverfahrens sind Bietergespräche, die in die Zuschlagsbewertung einfließen. Die Gespräche sind für den 11. und 12.05.2022 am Standort Potsdam (Groß-Glienicke), Seeburger Chaussee 2 geplant. Präzisierte Zeit- und Ortsangaben werden mit der Einladung nach Angebotsabgabe bekanntgegeben.
Die Frist zur Überarbeitung der Angebote endet am 18.05.2022.
V. Hinweis zu den Formularen:
Grundsätzlich will die Vergabestelle mit der Möglichkeit der elektronischen Übermittlung des Angebotes in Textform die Bearbeitung erleichtern. Es müssen keine Unterlagen ausgedruckt und eingescannt werden.
Das Angebotsschreiben (Formular 3.3) muss nicht persönlich unterschrieben/gestempelt werden, nur der Name des
Verantwortlichen muss in der Unterschriftenleiste des word-Dokuments eingesetzt werden. Fehlt diese Namensangabe wird das Angebot ausgeschlossen.
Auch im Formular "5.3 Vereinbarung Mindestanforderungen" genügt es, die Angaben im Dokument zu machen. Fehlende Angaben führen nicht zum Ausschluss. Es dürfen keine Veränderungen an den Formblättern vorgenommen werden.
Das Angebot darf nicht unter der Rubrik "Kommunikation" abgelegt werden, dies führt zum Ausschluss.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4RPN7
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-06-20 📅
Name: Dr. Szamatolski Schrickel Planungsgesellschaft
Postanschrift: Brunnenstraße 181
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10119
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-8647390📞
E-Mail: buero@szsp.de📧
Land: Berlin
🏙️
Internetadresse: http://szsp.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 762490.79 EUR 💰
457 715 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
4
Referenz Zusätzliche Informationen
Zusätzlicher Hinweis zu optionalen Leistungen:
Im Fall von Rabatten bei mehrfach auszulösenden Positionen ist anzugeben, ab welcher Anzahl (Probenfläche/Tier) der Rabatt gewährt wird. Ansonsten wird vom Auftraggeber davon ausgegangen, dass der Rabatt ab dem zweiten Tier/der zweiten Probefläche gewährt wird.
Im Fall von Rabatten bei mehrfach auszulösenden Positionen ist anzugeben, ab welcher Anzahl (Probenfläche/Tier) der Rabatt gewährt wird. Ansonsten wird vom Auftraggeber davon ausgegangen, dass der Rabatt ab dem zweiten Tier/der zweiten Probefläche gewährt wird.
IV. Bestandteil des Vergabeverfahrens sind Bietergespräche, die in die Zuschlagsbewertung einfließen. Die Gespräche sind für den 11. und 12.05.2022 am Standort Potsdam (Groß-Glienicke), Seeburger Chaussee 2 geplant. Präzisierte Zeit- und Ortsangaben werden mit der Einladung nach Angebotsabgabe bekanntgegeben.
IV. Bestandteil des Vergabeverfahrens sind Bietergespräche, die in die Zuschlagsbewertung einfließen. Die Gespräche sind für den 11. und 12.05.2022 am Standort Potsdam (Groß-Glienicke), Seeburger Chaussee 2 geplant. Präzisierte Zeit- und Ortsangaben werden mit der Einladung nach Angebotsabgabe bekanntgegeben.
V. Hinweis zu den Formularen:
Grundsätzlich will die Vergabestelle mit der Möglichkeit der elektronischen Übermittlung des Angebotes in Textform die Bearbeitung erleichtern. Es müssen keine Unterlagen ausgedruckt und eingescannt werden.
Das Angebotsschreiben (Formular 3.3) muss nicht persönlich unterschrieben/gestempelt werden, nur der Name des
Verantwortlichen muss in der Unterschriftenleiste des word-Dokuments eingesetzt werden. Fehlt diese Namensangabe wird das Angebot ausgeschlossen.
Auch im Formular "5.3 Vereinbarung Mindestanforderungen" genügt es, die Angaben im Dokument zu machen. Fehlende Angaben führen nicht zum Ausschluss. Es dürfen keine Veränderungen an den Formblättern vorgenommen werden.
Das Angebot darf nicht unter der Rubrik "Kommunikation" abgelegt werden, dies führt zum Ausschluss.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4RPN7
Quelle: OJS 2022/S 120-341024 (2022-06-21)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-06-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 762490.79 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2024-01-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 762490.79 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2024-01-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 457 715 EUR 💰
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-03-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fortschreibung von Managementplänen für 13 FFH-Gebiete in den Naturparken Barnim und Hoher Fläming - Los 1 Naturpark Barnim
Kurze Beschreibung:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Hinweis: Der/die zuständige Bearbeiter/in muss im Besitz des Brandenburger Fischereischeines zur Ausübung des Fischfangs mit allen zugelassenen Fischfanggeräten sein und vor Durchführung der Befischung die Zustimmung des Fischereiberechtigten bzw. Fischereiausübungsberechtigten für das jeweilige Gewässer bzw. den betreffenden Gewässerabschnitt einholen. Diese Vorgaben richten sich nach den Regelungen der §§ 10 und 17 des Fischereigesetzes für das Land Brandenburg (BbgFischG). Die Genehmigungskosten können vom AG nicht erstattet werden und müssen schon mit im Angebot einkalkuliert werden.
Die Erteilung des Fischereischeines ist daran gebunden, dass der Antragsteller eine fischereiberufliche oder fischereiwissenschaftliche Ausbildung nachweisen kann. Informationen zur Beantragung des Fischereischeines und zu den Fischereiberechtigungen erteilen die Fischereibehörden der Landkreise und kreisfreien Städte (Untere Fischereibehörden:
http://service.brandenburg.de/lis/detail.php/235265).
Alternativ kann zur Erfüllung der zuvor genannten Voraussetzungen auch eine Vereinbarung mit dem jeweiligen Fischereiausübungsberechtigten geschlossen werden. Der genannte Fischereischein ist nicht erforderlich für Personen, die einen Fischereiausübungsberechtigten bei der Ausübung des Fischfangs in dessen Gegenwart unterstützen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
A.1 Personalbestand in den letzten drei Jahren in Bezug auf fachlich für diese Leistungserbrin-gung geeignete MitarbeiterInnen
A.2 Umsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leis-tungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträge
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Angabe der Eignungskriterien
Im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind von den Bietern die folgenden Nachweise/ Angaben einzureichen:
Bezüglich der Referenzen ist das Formular "Referenzliste_Hauptunternehmer.docx" und sofern zutreffend "Referenzliste_Unterauftragnehmer.docx" vollständig auszufüllen.
Keine Änderung nach AÄ
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Hinweis: Der/die zuständige Bearbeiter/in muss im Besitz des Brandenburger Fischereischeines zur Ausübung des Fischfangs mit allen zugelassenen Fischfanggeräten sein und vor Durchführung der Befischung die Zustimmung des Fischereiberechtigten bzw. Fischereiausübungsberechtigten für das jeweilige Gewässer bzw. den betreffenden Gewässerabschnitt einholen. Diese Vorgaben richten sich nach den Regelungen der §§ 10 und 17 des Fischereigesetzes für das Land Brandenburg (BbgFischG). Die Genehmigungskosten können vom AG nicht erstattet werden und müssen schon mit im Angebot einkalkuliert werden.
Die Erteilung des Fischereischeines ist daran gebunden, dass der Antragsteller eine fischereiberufliche oder fischereiwissenschaftliche Ausbildung nachweisen kann. Informationen zur Beantragung des Fischereischeines und zu den Fischereiberechtigungen erteilen die Fischereibehörden der Landkreise und kreisfreien Städte (Untere Fischereibehörden:
http://service.brandenburg.de/lis/detail.php/235265).
Alternativ kann zur Erfüllung der zuvor genannten Voraussetzungen auch eine Vereinbarung mit dem jeweiligen Fischereiausübungsberechtigten geschlossen werden. Der genannte Fischereischein ist nicht erforderlich für Personen, die einen Fischereiausübungsberechtigten bei der Ausübung des Fischfangs in dessen Gegenwart unterstützen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
A.1 Personalbestand in den letzten drei Jahren in Bezug auf fachlich für diese Leistungserbrin-gung geeignete MitarbeiterInnen
A.2 Umsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leis-tungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträge
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Angabe der Eignungskriterien
Im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind von den Bietern die folgenden Nachweise/ Angaben einzureichen:
Bezüglich der Referenzen ist das Formular "Referenzliste_Hauptunternehmer.docx" und sofern zutreffend "Referenzliste_Unterauftragnehmer.docx" vollständig auszufüllen.
Keine Änderung nach AÄ
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 748542.33 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: VB-22-053 Los 1
Titel: Naturpark Barnim
Beschreibung der Beschaffung:
Gemäß Artikel 6 Abs. 1 der FFH-Richtlinie sind für FFH-Gebiete die nötigen Erhaltungsmaßnahmen festzulegen, die den ökologischen Erfordernissen der natürlichen Lebensraumtypen nach Anhang I und der Arten nach Anhang II entsprechen. Die FFH-Managementplanung übernimmt damit die Funktion von eigenständigen Bewirtschaftungsplänen im Sinne von § 32 Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes.
Für alle Bearbeitungsgebiete liegen Managementpläne vor, die im Rahmen des Pflege- und Entwicklungsplanes für den Naturpark Barnim in den Jahren 2008/ 2009 fertiggestellt wurden (siehe: https://www.barnim-naturpark.de/unser-auftrag/pflege-und-entwicklungsplan/). Diese vorhandenen Planungen sind auf Grundlage der methodischen und organisatorischen Vorgaben zu aktualisieren bzw. neu zu bearbeiten.
Im Rahmen der FFH-Managementplanung werden für Lebensraumtypen und Arten der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie und für weitere naturschutzfachlich besonders bedeutsame Bestandteile die in der 14. Erhaltungszielverordnung oder der NSG-Verordnungen festgelegten Erhaltungsziele untersetzt und Entwicklungsziele bzw. ergänzende Schutzziele sowie Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen geplant. Sofern nicht bereits ausreichende aktuelle Daten vorliegen, erfolgt eine Erfassung bzw. Datenaktualisierung und die Bewertung des Erhaltungsgrades der Lebensraumtypen und Arten (einschließlich deren Habitate) der Anhänge I und II der FFH-RL und für weitere naturschutzfachlich besonders bedeutsame Bestandteile (siehe Kap. 3.3.3 des Handbuches).
Gemäß Artikel 6 Abs. 1 der FFH-Richtlinie sind für FFH-Gebiete die nötigen Erhaltungsmaßnahmen festzulegen, die den ökologischen Erfordernissen der natürlichen Lebensraumtypen nach Anhang I und der Arten nach Anhang II entsprechen. Die FFH-Managementplanung übernimmt damit die Funktion von eigenständigen Bewirtschaftungsplänen im Sinne von § 32 Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes.
Für alle Bearbeitungsgebiete liegen Managementpläne vor, die im Rahmen des Pflege- und Entwicklungsplanes für den Naturpark Barnim in den Jahren 2008/ 2009 fertiggestellt wurden (siehe: https://www.barnim-naturpark.de/unser-auftrag/pflege-und-entwicklungsplan/). Diese vorhandenen Planungen sind auf Grundlage der methodischen und organisatorischen Vorgaben zu aktualisieren bzw. neu zu bearbeiten.
Im Rahmen der FFH-Managementplanung werden für Lebensraumtypen und Arten der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie und für weitere naturschutzfachlich besonders bedeutsame Bestandteile die in der 14. Erhaltungszielverordnung oder der NSG-Verordnungen festgelegten Erhaltungsziele untersetzt und Entwicklungsziele bzw. ergänzende Schutzziele sowie Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen geplant. Sofern nicht bereits ausreichende aktuelle Daten vorliegen, erfolgt eine Erfassung bzw. Datenaktualisierung und die Bewertung des Erhaltungsgrades der Lebensraumtypen und Arten (einschließlich deren Habitate) der Anhänge I und II der FFH-RL und für weitere naturschutzfachlich besonders bedeutsame Bestandteile (siehe Kap. 3.3.3 des Handbuches).
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Barnim
🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-06-22 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 748542.33 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Kennung des Angebots: TEN-0001Dr. Szamatolski Schrickel Planungsgesellschaft
Leiter der anbietenden Partei ✅
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Dr. Szamatolski Schrickel Planungsgesellschaft
Nationale Registrierungsnummer: (Reg-Nr.:)
Postleitzahl: 13355
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: buero@szsp.de📧
Telefon: 000📞
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK), dieses vertreten durch das Landesamt für Umwelt (LfU)
Nationale Registrierungsnummer: 0204: <12-121304900588392-28>
Postanschrift: Seeburger Chaussee 2
Postleitzahl: 14476
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Referat S6 - Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelles6@lfu.brandenburg.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/🌏 Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Nationale Registrierungsnummer: t:03318667237
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt
🏙️
E-Mail: poststelle@mluk.brandenburg.de📧 Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg.de📧 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-03-08+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Bei den Eremiten handelt es sich um Käfer. Auf Grund von deren Fortbewegung kann das Vorkommen nicht abschließend abgesteckt werden. Es handelt sich jedoch weiterhin um ein Insekt der der FFH-Richtlinie, weshalb sich der Gesamtcharakter des Vertrages nicht ändert. Zum Zeitpunkt der Feststellung des Anpassungsbedarfes war der Entwurf des Managementplans für das FFH-Gebiet bereits weitgehend dargestellt. Durch die Anpassungen in den Geodaten sind somit auch umfangreiche Anpassungen erforderlich geworden.
Bei den Eremiten handelt es sich um Käfer. Auf Grund von deren Fortbewegung kann das Vorkommen nicht abschließend abgesteckt werden. Es handelt sich jedoch weiterhin um ein Insekt der der FFH-Richtlinie, weshalb sich der Gesamtcharakter des Vertrages nicht ändert. Zum Zeitpunkt der Feststellung des Anpassungsbedarfes war der Entwurf des Managementplans für das FFH-Gebiet bereits weitgehend dargestellt. Durch die Anpassungen in den Geodaten sind somit auch umfangreiche Anpassungen erforderlich geworden.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Nach fachlicher Einschätzung seitens des Kartierers und des Planungsbüros sind zusätzliche Erfassungen des Eremiten in zwei FFH-Gebieten sinnvoll. Nach Abstimmung mit dem LfU wurde beschlossen die Nachkartierung zu beauftragen. Dies gilt für das FFH-Gebiet Schnelle Havel zwischen Wittenberg und der L23 südlich der Havel an im Umfeld von zwei im September 2023 festgestellten Brutbäumen. Außerdem wird optional die Erfassung des Eremiten im FFH-Gebiet Kreuzbruch, angeboten, wo während der Biotopkartierung 2021 ein Brutbaum des Eremiten am Kavelgraben festgestellt wurde.
Zudem hat sich im Zuge der Abstimmungen von Maßnahmen zum FFH-Gebiet Briesetal die Notwendigkeit ergeben, dass durch das LfU die Geo- und Sachdaten zu Biotopen und Lebensraumtypen im FFH-Gebiet noch einmal deutlich korrigiert wurden. Zum Zeitpunkt der Feststellung des Anpassungsbedarfes war der Entwurf des Managementplans für das FFH-Gebiet bereits weitgehend dargestellt. Durch die Anpassungen in den Geodaten sind somit auch umfangreiche Anpassungen im gesamten Text, den Maßnahmenblättern und Karten erforderlich. Abstimmungen müssen zum Teil wiederholt werden.
Nach fachlicher Einschätzung seitens des Kartierers und des Planungsbüros sind zusätzliche Erfassungen des Eremiten in zwei FFH-Gebieten sinnvoll. Nach Abstimmung mit dem LfU wurde beschlossen die Nachkartierung zu beauftragen. Dies gilt für das FFH-Gebiet Schnelle Havel zwischen Wittenberg und der L23 südlich der Havel an im Umfeld von zwei im September 2023 festgestellten Brutbäumen. Außerdem wird optional die Erfassung des Eremiten im FFH-Gebiet Kreuzbruch, angeboten, wo während der Biotopkartierung 2021 ein Brutbaum des Eremiten am Kavelgraben festgestellt wurde.
Zudem hat sich im Zuge der Abstimmungen von Maßnahmen zum FFH-Gebiet Briesetal die Notwendigkeit ergeben, dass durch das LfU die Geo- und Sachdaten zu Biotopen und Lebensraumtypen im FFH-Gebiet noch einmal deutlich korrigiert wurden. Zum Zeitpunkt der Feststellung des Anpassungsbedarfes war der Entwurf des Managementplans für das FFH-Gebiet bereits weitgehend dargestellt. Durch die Anpassungen in den Geodaten sind somit auch umfangreiche Anpassungen im gesamten Text, den Maßnahmenblättern und Karten erforderlich. Abstimmungen müssen zum Teil wiederholt werden.