Beschreibung der Beschaffung
Fortsetzung und Aktualisierung ISEK und Sanierungsberatung in der Marktgemeinde Peiting
Der Auftrag umfasst im Wesentlichen folgende Leistungsbausteine:
1. Bestandsaufnahme
• Auswertung insbesondere vorhandener Struktur- und Planungsdaten für die Gemeinde, wie z. B. Flächennutzungs- und Bebauungspläne, Interkommunales Entwicklungskonzept, ggf. Verkehrsuntersuchungen
• Abfrage der Planungsziele der Gemeinden sowie der für die Ortsentwicklung maßgeblicher Akteure
• Überprüfung des vorgeschlagenen Untersuchungsgebiets
• Ergänzende Erhebungen nach Bedarf
• Sichten und Evaluieren der bisherigen Sanierungsverfahren
• Prüfen der Aktualität der bzgl. der einst festgestellten städtebaulichen Missständen festgelegten Ziele der Sanierung
2. Analyse und Bewertung
• Darstellung der Problemlagen und Entwicklungschancen der Gemeinde
• Zusammenfassung zur Stärken-Schwächen-Analyse
3. Formulierung von Entwicklungszielen
• zur Steuerung der künftigen städtebaulichen Entwicklung und zur Weiterentwicklung des Ortsbildes
• Formulierung von Handlungsempfehlungen, auch in Skizzenform
4. Ausarbeitung eines Handlungskonzeptes
• Ausarbeitung eines Maßnahmenplanes
• Bewertung und Priorisierung der Maßnahmen hinsichtlich Umsetzbarkeit und Wirkung
• Zeitplan
• Kosten- und Finanzierungsübersicht
5. Moderation des Planungsprozesses
• Abstimmung mit dem Gemeinderat
• Beteiligung von Bürgern und weiteren relevanten Akteuren im Planungsprozess
• Abstimmung mit beteiligten Behörden und Fachplanern
6. Dokumentation
• Zusammenfassung des Ergebnisses in einer Broschüre mit Text und Karten; Dokumentation als Datei im Format pdf
• Präsentation des Ergebnisses im Gemeinderat
7. Bauplanungsrechtliche Begleitung der Gemeinde (Besonderes Städtebaurecht)
• Unterstützung bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen für die Umsetzung (von Einleitungsbeschluss bis zur Sanierungssatzung)
• Unterstützung Begründung zur Sanierungssatzung
• Entwicklung von Vorschlägen für die Abgrenzung und Festsetzung des Fördergebiets (z.B. als Sanierungsgebiet, Maßnahmengebiet oder durch Beschluss der Gemeinde), Beratung der Gemeinden zur Wahl des geeigneten Verfahrens
8. Begleitende Sanierungsberatung (Sanierungsarchitekt*in)
• Beratung bei der Umsetzung von Maßnahmen entsprechend den Zielen der Sanierung
• Unterstützung der Gemeinden bei der jährlichen Bedarfsanmeldung sowie bei der Formulierung von Anträgen
• Weitere Beratung nach Bedarf
Die Leistungen werden jeweils für ein Jahr beauftragt und werden anschließend jährlich verlängert. Die Gesamtleistungszeit ist auf 10 Jahre begrenzt.
Für die begleitende Sanierungsberatung ist mit einem jährlichen Aufwand von durchschnittlich 40-80 Stunden pro Jahr (!) zu rechnen.