Beschreibung der Beschaffung
Die neue Grundschule soll entsprechend den Schulbauleitlinien des Landkreises als inklusive Ganztagsschule errichtet werden. Das Raumprogram sieht neben dem Lern- und Unterrichtsbereich, den Fachunterrichtsbereich, den Verwaltungsbereich und die Gemeinschaftsbereiche mit Mensa, Bibliothek und Pausenhalle vor.
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie (siehe Anlage Machbarkeitsstudie NGS, Babenhausen) wurden Betrachtungen angestellt, inwiefern die Bestandsimmobilie, konkret der Kinobereich, für die Aufnahme von einzelnen Nutzungsbereichen geeignet ist.
Fazit der Machbarkeitsstudie ist, dass eine Umnutzung des Kinobereichs sowohl aus pädagogischer Sicht, als auch aus bautechnischer und ökonomischer Sicht durchaus als sinnvoll zu bewerten ist und die Sanierungsvariante den weiteren Planungen zugrunde gelegt werden soll.
Auf Grundlage der Schulbauleitlinien wurden die Teile des Raumprogramms definiert, die zur Nutzung im Gebäudebestand geeignet sind. Hier wurden die Gemeinschaftsbereiche, der Fachunterrichtsbereich, sowie die Räume des Verwaltungsbereichs zur Unterbringung im ehemaligen Kinobereich ausgemacht.
Diese Nutzungsaufteilung ermöglicht die Errichtung eines reinen Lernhauses in einem Neubau, in dem alle allgemeinen Unterrichtsbereiche mit den zugehörigen Teamstationen untergebracht sind.
Beschreibung der Beschaffung Freiraum
Die Größe des Planungsbereiches beträgt ca. 14.000 m². Hiervon entfallen ca. 3.500 m² auf zukünftig vorhandene Gebäudestrukturen. Für die Planung der Außenanlagen werden keine Setzungen gemacht.
Die Außenfläche ist in fünf grundlegende Funktionsbereiche aufzuteilen:
• Eingangsbereich, inklusive Kiss & Ride-Zone
• Schulhof
• Stellplätze für PKWs, Fahrräder, Roller
• Anlieferung, Müllentsorgung
• Sportanlage
Der Schulhof ist so zu gestalten, dass die unterschiedlichen Bedürfnisse der Kinder in den Pausen und freien Zeiten berücksichtigt werden. Es muss also Flächen geben, die einerseits bewegungsorientiertes Spielen und Toben ermöglichen, andererseits soll es Zonen der Ruhe und „im Grünen“ geben.
Möglichst vielfältige Kontakte zwischen Innen und Außen erleichtern die Einbeziehung von Außenräumen in den Unterricht, weshalb inhaltliches, architektonisches und freiraumplanerisches Konzept eng ineinandergreifen müssen.
Treffpunkte und Aufenthaltsbereiche sind so zu konzipieren, dass Schülerinnen und Schüler sowohl geschützte Bereiche für kleinere Gruppen nutzen können, als auch Areale, in denen die Schulgemeinschaft als Ganzes zusammen kommen kann, gleiches gilt für das Schulpersonal.
Zur Aufbewahrung der Außenspielgeräte sind geeignete Räumlichkeiten vorzusehen. Sie sollten von außen zugänglich sein.
Auf eine barrierefreie Erschließung und ausreichende sonnen- und regengeschützte Außenbereiche ist zu achten.
Zielsetzung ist die Fertigstellung der neuen Grundschule zum Schuljahresbeginn 2026/27.
Größe / Umfang
Teilneubau 3.300 m² BGF
Sanierung/Umbau 2.912 m² BGF
Neuanlage Außenanlage 10.500 m²
Kostenrahmen:
Die Baukosten für die Baumaßnahme sollen aus haushalterischen Gründen den Betrag von 2.757.353 € netto, Stand 10/2022, nicht überschreiten. Die genannten Kosten umfassen die Kostengruppe 500 nach DIN 276 vom Dezember 2008 (DIN 276-1: 2008-12). Der Auftragnehmer hat seine Leistungen so zu erbringen, dass dieses Kostenziel eingehalten wird.
Die Baukosten werden aktuell wie folgt geschätzt.
1. Sanierung einer Sporthalle mit Umnutzung eines Kinobereichs zur Schulnutzung
KG 300 + 400 6.811.739 € (brutto)
KG 300 6.811.738 € x 0,755 5.145.953 € (brutto)
KG 400 6.811.738 € x 0,245 1.665.786 € (brutto)
2. Teilneubau
KG 300 + 400 8.236.704 € (brutto)
KG 300 8.236.704 € x 0,65 5.353.858 € (brutto)
KG 400 8.236.704 € x 0,35 2.882.846 € (brutto)
3. Außenanlagen
KG 500 3.281.250 € (brutto)
Planungsleistungen:
Freianlagenplanung gem. §§38 ff. HOAI 2021 Lph 1-9
Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung 3%
Leistungsphase 2: Vorplanung 10%
Leistungsphase 3: Entwurfsplanung 16%
Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung 4%
Leistungsphase 5: Ausführungsplanung 25%
Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe 7%
Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe 3%
Leistungsphase 8: Objektüberwachung und Dokumentation 30%
Leistungsphase 9: Objektbetreuung 2%
100%
Zeitraum der Leistungserbringung:
Als zeitliche Meilensteine sind vorgesehen:
- Planungsbeginn 05/2023
- Baubeginn 08/2024
- Beginn der Phase der Inbetriebnahme 05/2026
- Fertigstellungstermin 07/2026
Zuschlagskriterien (2. Phase)
1. Projektteam / Projektorganisation
Gewichtung 45 Punkte (ca. 29%)
• Projektteam / Personaleinsatzkonzept, interne Organisation,
Präsenz vor Ort
• Maßnahmen zur qualitäts-, termin- und kostengerechten Leistungserbringung
• Zusammenarbeit mit den Planungsbeteiligten (Auftraggeber, Architekt, Fachplaner, andere Gewerke, Nutzer, etc.)
2. Projektanalyse / Herangehensweise
Gewichtung 60 Punkte (ca. 39%)
• Aussagen zur Vorstudie / Machbarkeitsstudie
• Herangehensweise, Einschätzungen besonderer Anforderungen bei der Planung (Gestaltung und Zonierung der Freiflächen)
• Herangehensweise, Einschätzungen besonderer Anforderungen aufgrund des Klimawandels (Begrünung, Bäume und Verschattungen)
• Herangehensweise und Einschätzung besonderer Anforderungen im Baubetrieb (Bauablauf, evtl. Bildung von Bauabschnitten)
3. Honorar
Gewichtung 50 Punkte (ca. 32%)
• Honorarangebot inkl. Besonderer Leistungen, Stundenlohnsätze und Nebenkostenpauschale
max. erreichbare Punkte Gesamt 155 Punkte (100%)