Beschreibung der Beschaffung
Die Nibelungenhalle (Justus-Liebig-Straße 25, Lorsch), die wenige hundert Meter vom historischen Kern der Stadt entfernt liegt, ist als einzige große Mehrzweckhalle für kulturelle und gesellschaftliche Zwecke zentral für das soziokulturelle Leben in Lorsch. Genutzt wird die Nibelungenhalle als Mehrzweckhalle für ein breites Spektrum an Veranstaltungen für Jung und Alt, z.B. für städtische Events, Konzerte, Familienabende, Fastnachtsveranstaltungen, Tanzveranstaltungen (einschließlich Training), schulische Veranstaltungen, Theateraufführungen und Unterhaltungsveranstaltungen (einschließlich Proben) sowie regelmäßige Blutspendetermine des DRK. Seltenere Nutzungen sind etwa Tagungen und Kongresse, Personalversammlungen oder Messen und private Feiern. Insbesondere für das Vereinsleben der Stadt Lorsch ist die Nibelungenhalle die maßgebliche Einrichtung in Lorsch. Die Halle selbst hat derzeit keinen visuellen Bezug zum Außenraum und zur Stadt. Der Zugang zur Halle ist in der Hanglage unglücklich gelöst. Die Hallenebene befindet sich auf Höhenlage des Schulhofs, die Lobby mit Garderobe aber ein Geschoss darunter (Ebene 1).
Die Halle ist heute nicht barrierefrei erreichbar, deutliche Steigungen und Treppenstufen verhindern bzw. erschweren die Zugänglichkeit für Mobilitätseingeschränkte. Die Erschließung und Erreichbarkeit der Halle bzw. des Grundstücks aus der Umgebung/Stadt kommend weisen sowohl gestalterisch als auch funktional Defizite auf.
Die hallenzugehörigen Außenflächen haben hinsichtlich Orientierung, unzureichender Beleuchtung, Parkplatzanordnung und Adressbildung samt städtebaulicher Qualität dringenden Handlungsbedarf. Die Oberflächen sind teilweise marode und vollversiegelt; die Gestaltung nicht mehr zeitgemäß. Es fehlt ferner an repräsentativen Zuwegungen und adäquaten Vorzonen; eine Innen-Außenraum-Beziehung zwischen Halle und Außenraum existiert nicht. Insgesamt ist die Aufenthaltsqualität rund um die Halle sehr gering.
Der nun angefragte Freiraum betrifft zwei Flurstücke westlich der Nibelungenhalle (siehe Anlage 0 und 1, Flurstücke 48/1 und 47/2). Diese werden voraussichtlich u.a. für den Stellplatznachweis der Nibelungenhalle benötigt. Das Flurstück 48/1 ist flächenweise (im Bereich zur Bahnhofstraße hin gelegen) Teil einer Denkmalgesamtanlage, die Nibelungenhalle selbst liegt in der Nähe zu Einzelkulturdenkmälern, hier kommt ein Umgebungsschutz in Betracht. Der Objektplaner für die energetische Sanierung der Nibelungenhalle ist mit der Freiraumplanung des Grundstücks Nibelungenhalle bereits beauftragt.
Die Stadt Lorsch beabsichtigt, die hallenzugehörigen Außenflächen vollständig neu zu strukturieren und zu gestalten. Gemäß der aktuell vorliegenden Konzeption erhält die Nibelungenhalle ein komplett neues städtebauliches Entrée; die bislang rein funktionalen und gewachsenen Strukturen des Außenraums rund um die Halle sollen einen neuen Charakter bekommen, der die Bedeutung der Nibelungenhalle als Bürgerhalle würdigt.
Mit der Neugestaltung der Freianlagen wird die Modernisierung der Halle vervollständigt und städtebaulich in das Stadtzentrum und damit in die Gesellschaft eingebunden. Der Stadtraum wird gefasst, als Aufenthaltsfläche qualifiziert und zeitgemäß gestaltet.
Ziel ist, einen Freiraum zu schaffen, der alle Bewohner und Besucher Lorschs einlädt und zum sozialen Austausch anregt. Mithilfe der Umgestaltung der Freiflächen erhält die Lorscher Bürgerhalle eine adäquate Vorzone und eine räumlich-visuelle Verbindung zum Stadtzentrum.
Nach heutigem Stand ist beabsichtigt, der Mehrzweckhalle eine neue Vorzone im Westen zu geben. Von dort aus kann die Ebene 1 der Halle niveaugleich erschlossen werden. Der Vorplatz eröffnet Chancen zum Aufenthalt, Treffen, zur Pausenverpflegung bei Veranstaltungen und zum sozialen Miteinander. Die Öffnung der Halle gen Westen und Schaffung einer Vorzone dort ermöglichen es, die Einbindung der Nibelungenhalle als zentralen Veranstaltungsort im Stadtzentrum zu verbessern.
Vom neuen Vorplatz aus soll eine barrierefreie und einladende Erschließung sowie eine verbesserte Sichtbarkeit/Wahrnehmbarkeit Richtung Stadtzentrum (Bahnhofstraße) geschaffen werden und damit die Verknüpfung zwischen Nibelungenhalle und Stadt Lorsch in beide Richtungen gestärkt werden. Auch die dort zukünftig wachsende Funktion der Nibelungenhalle als Ort der Integration soll damit verbessert werden.
Im Süden der Halle (nicht auftragsgegenständlich, sondern zur Information) sollen die Freiflächen für das städtischen Jugendzentrum angeordnet werden, das zukünftig vom Stadtrand in das modernisierte Ebene 1 der Nibelungenhalle verlagert wird. Der bislang von der Grundschule genutzte Freiraum soll als Spiel- und Außenraum für Kinder und Jugendliche (JUZ-Besucher) gestaltet und ausgestattet werden. Damit kann eine direkte Beziehung zwischen dem JUZ im Gebäude und den Außenflächen geschaffen und ein geschützter Außenraum, zugeschnitten auf die Bedarfe der Kinder und Jugendlichen, angeboten werden.
Ferner soll die Situation des ruhenden Verkehrs und der Anlieferung neugeordnet und den heutigen Bedarfen entsprechend gestaltet werden. Soweit aufgrund der Topografie möglich, sollen die Zugänge zum Grundstück und die Bewegung auf diesem barrierefrei angelegt werden.
Die zentralen Zielformulierungen sind in den beigefügten Unterlagen visualisiert (Anlage 1). Zu beplanen sind die Flächen, wie sie in Anlage 0 umrissen sind (ca. 1.250 m²). Der geschätzte Grobkostenrahmen liegt für die Kostengruppe 500 bei ca. 350.000 € netto (Stand: Januar 2021). Basis des Kostenansatzes sind BKI-Flächenansätze aus 2016, indiziert auf 2024. Es ist zudem eine Kostenerhöhung zu erwarten.