Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der techn. Leistungsfähigkeit sind folgende Referenzen/Nachweise vom Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften (BG) für die BG vorzulegen. Die Angaben zu den einzelnen Referenzprojekten sind in den Formblättern (siehe subreport) einzutragen. Darüber hinaus gehendes Material (graph. Darstellungen, Planunterlagen, Broschüren, o. ä.) sind nicht erforderlich und werden nicht gewertet.
Als grundsätzliche Voraussetzung für die Wertbarkeit der Referenzen (R-1) bis (R-5) gilt, dass die vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft benannten Referenzen in den letzten 8 Jahren (einschließlich 2015) bis zum Zeitpunkt der vorliegenden Bekanntmachung (August 2022) bearbeitet (d.h. begonnen und abgeschlossen) worden sind.
(R-1) Erfahrungen mit vergleichbaren Aufgabenstellungen für Freianlagenplanungen mit einer Investitionssumme von mind. 500.000 EUR netto (KG 500) (Vergleichbarkeit siehe unten) (Mindestanforderung, d. h. mind. 1 Referenz zu a) oder alternativ zu b) ist zu benennen (Hinweis: Referenzen zu b) müssen nicht benannt werden. Sie können dann genannt werden, wenn ansonsten keine wertbaren Referenzen zu a) vorhanden sind).
Als vergleichbar gelten:
a) Repräsentative öffentliche Platz-/Straßenräume mit Publikumsverkehr und Aufenthaltsfunktion und -qualität (z.B. Fußgängerzonen, Bahnhofsvorplätze, Marktplätze, Stadt-/Dorfplätze, Promenaden. (Fuß- und Radwege mit reiner Verbindungsfunktion gelten nicht als vergleichbar und können nicht gewertet werden); je gewertete Referenz zu a) 25 Punkte.
Oder b) Halböffentliche Außenräume und Freianlagen mit besonderer Aufenthaltsfunktion und -qualität (gemeint sind auf konkrete Nutzungen oder Gebäude bezogene Freiflächen mit hohem Publikumsaufkommen, z. B. Museumshöfe, Freiflächen von Besucherzentren, Parkanlagen von Krankenhäusern oder Klinikanlagen, Freiflächen auf Universitätscampi, u. ä.; (die Planung von privaten Vorgärten oder Hausgärten, Friedhöfen, Spielplätzen, Sportplätzen/-anlagen, u. ä. gelten nicht als vergleichbar und können nicht gewertet werden); je gewertete Referenz zu b) 10 Punkte.
Gewertet werden zu (R-1) insgesamt max. 3 Referenzen (a) oder/und b)).
Maximal können daher bei (R-1) 75 Punkte erreicht werden.
(R-2) Erfahrungen mit vergleichbaren Aufgabenstellungen für Verkehrsplanungen (Vergleichbarkeit siehe unten) (Mindestanforderung, d. h. mind. 1 Referenz ist zu benennen).
Als vergleichbar gelten:
Repräsentative öffentlich, multifunktional genutzte Platz-/Straßenräume mit Publikumsverkehr und Aufenthaltsfunktion und -qualität (z.B. Fußgängerzonen, Bahnhofsvorplätze, Marktplätze, Stadt-/Dorfplätze, Promenaden, u.ä. (Fuß- und Radwege oder Straßen mit reiner Verbindungsfunktion gelten nicht als vergleichbar und können nicht gewertet werden); je gewertete Referenz 10 Punkte.
Gewertet werden zu (R-2) insgesamt max. 2 Referenzen.
Maximal können daher bei (R-2) 20 Punkte erreicht werden.
(R-3) Nachweis des Bewerbers/der BG zu Erfahrungen mit Baumaßnahmen im Rahmen von Förderprogrammen (KfW, Städtebauförderung, EFRE-Förderung etc.). Wertbar sind Referenzen, bei denen in den Formblättern eindeutig dargestellt wurde, dass es sich um ein Förderprojekt handelte und dass ein Mitwirken des Bewerbers bei der Abstimmung mit dem Fördergeber und der Abrechnung der Förderung Bestandteil der Leistung war. (Die reine Nennung eines Projektes, bei dem Fördermittel eingeflossen sind, ist nicht ausreichend für die Wertbarkeit; die tatsächlich vom Bewerber in diesem Zusammenhang erbrachten Leistungen (z.B. Abstimmungen mit dem Fördergeber, Ausfertigung einer im Rahmen der Leistungsphase 3 auf Basis der Entwurfsplanung erstellente Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) einschl. der daran anschließenden Kostenberechnung/en nach DIN 276 sowie eine in Leistungsphase 8 aufzuarbeitende Dokumentation einschl. Kostennachweis nach DIN 276). Erforderlich ist also, dass die vom Bewerber in diesem Zusammenhang erbrachten Leistungen explizit benannt werden.
Gewertet werden zu (R-3) maximal 2 Referenzen mit jeweils 5 Punkten (keine Mindestreferenz).
Maximal können daher bei (R-3) 10 Punkte erreicht werden.
(R-4) Nachweis des Bewerbers/der BG von Wettbewerbserfolgen (Preis bei einem Ideen- oder Realisierungswettbewerb für eine Freianlagenplanung, oder 1. Preis bei einer Mehrfachbeauftragung o.ä. mit Bewertungsjury für eine Freianlagenplanungsaufgabe); Voraussetzung für die Wertbarkeit ist, dass in dem genannten Verfahren ein Preis erzielt wurde (bei Mehrfachbeauftragungen o.ä. ohne Preisverteilung ist nur der 1. Rang wertbar).
Gewertet wird zu (R-4) 1 Referenz mit 15 Punkten (keine Mindestreferenz).
(R-5) Nachweis des Bewerbers/der BG zu Erfahrungen in der Organisation und Durchführung von Bürgerbeteiligungen (z. B. in Form von Bürgerworkshops, u. ä.) zu den von ihnen durchgeführten Projekten. Erforderlich ist die Beschreibung der aktiven Rolle in dem Beteiligungsverfahren (z.B. Organisation, Moderation, Leitung Workshop, o.ä.).
Gewertet wird zu (R-5) 1 Referenz mit 10 Punkten (keine Mindestreferenz).
Insgesamt können max. 130 Punkte erreicht werden.
Es dürfen grundsätzlich mehr Referenzen als erforderlich genannt werden, in diesem Fall ist eine Priorität anzugeben in welcher Reihenfolge die Referenzen zu den genannten Kriterien gewertet werden sollen.
Wertbar sind Referenzen, die die oben formulierten Anforderungen erfüllen und für die aus den auszufüllenden Formblättern die Erfüllung aller genannten Anforderungen ersichtlich ist (z. B. Bearbeitungszeitraum, Investitionssumme zu (R-1), o.ä.). Die übrigen aufgeführten Referenzen gehen in diesem Fall nicht in die Wertung ein.
Die vom Freianlagenplaner/Landschaftsarchitekten benannten Referenzen dürfen auch vom Verkehrsplaner benannt werden, sofern für das betreffende Projekt sowohl Leistungen gem. § 39 als auch gem. § 47 HOAI beauftragt worden waren, was in dem Fall konkret anzugeben ist, damit ein Referenzprojekt wertbar ist.