Die Leistung umfasst Verkehrsleistungen im Freigestellten Schülerverkehr im Odenwaldkreis. Zu befördern sind Kinder zu einer Schule mit dem Förderschwerpunkt "geistige Entwicklung". Einzusetzen sind Fahrzeuge mit nicht mehr als acht Fahrgastsitzen zur Personenbeförderung. Ca. drei Kinder benötigen eine Sitzendbeförderung im Rollstuhl, 1 Kind wird "umgesetzt, ca. 12 Kinder benötigen eine Begleitperson.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-04-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-03-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-03-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Referenznummer: 4613
Kurze Beschreibung:
“Die Leistung umfasst Verkehrsleistungen im Freigestellten Schülerverkehr im Odenwaldkreis. Zu befördern sind Kinder zu einer Schule mit dem...”
Kurze Beschreibung
Die Leistung umfasst Verkehrsleistungen im Freigestellten Schülerverkehr im Odenwaldkreis. Zu befördern sind Kinder zu einer Schule mit dem Förderschwerpunkt "geistige Entwicklung". Einzusetzen sind Fahrzeuge mit nicht mehr als acht Fahrgastsitzen zur Personenbeförderung. Ca. drei Kinder benötigen eine Sitzendbeförderung im Rollstuhl, 1 Kind wird "umgesetzt, ca. 12 Kinder benötigen eine Begleitperson.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Odenwaldkreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-08-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Bei den unter den Ziffern II.1.7), V.2.2) und V.2.4) genannten Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert bzw. die tatsächliche Angabe...”
Bei den unter den Ziffern II.1.7), V.2.2) und V.2.4) genannten Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert bzw. die tatsächliche Angabe der Anzahl abgegebener Angebote. Diese Werte werden nicht offengelegt, weil dies den geschäftlichen Interessen des obsiegenden Bieters schaden und den Wettbewerb beeinträchtigen würde (vgl. § 39 Abs. 6 Nr. 3 + 4 VgV).
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Quelle: OJS 2022/S 150-429744 (2022-08-02)