Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen - mit dem Angebot vorzulegen:
- Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmerentsendegesetz und Mindestlohngesetz sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
- Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat
- aktueller (nicht älter als 6 Monate) Auszug aus dem Handelsregister
- Nachweis der gültigen Akkreditierung für die Fremdprüfung im Deponiebau nach DIN EN ISO/IEC 17020 als Inspektionsstelle und nach DIN EC ISO/IEC 17025 als Prüflaboratorium für die jeweilige Komponente des Deponieabdichtungssystems (mineralische Komponenten und Kunststoffkomponenten)
- Nachweis der gültigen Akkreditierung für die Komponente "Geotextilien zum Filtern und Trennen" gemäß den Anforderungen der Nr. 5.5 des BQS 9-1
- Ingenieurbüro oder Institut im Bereich Bau-/Umweltingenieurwesen mit einschlägigen Erfahrungen insbesondere im Deponiebau, dem Erd- und Grundbau, der Bodenmechanik, der erdstatischen Sicherheitsnachweisen
- für spezielle Prüfungen, für die nach dem BQS 9-1 für die fremdprüfende Stelle keine Pflicht zur Akkreditierung besteht, müssen die eingesetzten Nachunternehmer nach DIN EN ISO/EC 17025 als unabhängige Prüfstelle (Prüflabor) akkreditiert sein. Die zur Probenahme und Untersuchung von Deponieersatzbaustoffen eingesetzten Nachunternehmer müssen den Anforderungen nach Anhang 4 der DepV genügen.
- Nachweis der Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVerG) vom 13.04.2021 (Mindestlohn 13,00 EUR/Zeitstunde)
Allgemein gilt für die Vorlage von den unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Unterlagen:
- Für die Nachforderung gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen.
- Der Auftraggeber kann zur Vorbereitung der vergaberechtlichen Entscheidung Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister einholen.
- Unterbeauftragungen sind zulässig, wenn sie wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Der Bieter hat im Angebot anzugeben, ob und ggf. für welche Leistungsbereiche er beabsichtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen.
- Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die Benennung der Unterauftragnehmer, die unter III.1.1 genannten Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch der Unterauftragnehmer, sowie eine verbindliche, schriftliche Erklärung des Unterauftragnehmers, dass dieser für den Fall des Zuschlags die vorgesehenen Leistungen erbringen wird, zu fordern, ferner für Unterauftragnehmer für wesentliche Leistungen zusätzlich die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Bieter.
- Für die in Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) und/oder im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e. V. enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifikatsnummer/des Unternehmenscodes auch die Eintragung des Bieters in diese Register akzeptiert. Für Referenzen gelten jedoch die unter III.1.3 genannten Mindeststandards.
- Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
- bei Bietergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.