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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Ort der Leistung: Ostholstein🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Fehmarnsund
Beschreibung der Beschaffung: Fehmarnsundquerung Wasserrechtlicher Fachbeitrag - übertragene Leistungen
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Terminplanung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium (Name): Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 80
Kostenkriterium (Name): Stundensätze
Kostenkriterium (Gewichtung): 10
Dauer
Datum des Beginns: 2022-09-27 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Fehmarnsundquerung Wasserrechtlicher Fachbeitrag - optionale Leistungen
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: Cef
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Ausschlusskriterien nach §§ 123/124 GWB (gem. Anlage 01 des Dokumentes 22FEI58931_02 Teilnahme-Antrag_wasserechtlicher_Fachbeitrag)
Erklärung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Ausschlusskriterien nach §§ 123/124 GWB (gem. Anlage 01 des Dokumentes 22FEI58931_02 Teilnahme-Antrag_wasserechtlicher_Fachbeitrag)
Erklärung der Bewerbergemeinschaft (gem. Anlage 02 des Dokumentes 22FEI58931_02 Teilnahme-Antrag_wasserechtlicher_Fachbeitrag)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer (gem. Anlage 03 des Dokumentes 22FEI58931_02...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer (gem. Anlage 03 des Dokumentes 22FEI58931_02 Teilnahme-Antrag_wasserechtlicher_Fachbeitrag)
Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmers (gem. Anlage 04 des Dokumentes 22FEI58931_02 Teilnahme-Antrag_wasserechtlicher_Fachbeitrag)
Nennung von Referenzprojekten für vergleichbare Leistungen
Der Bewerber hat seine Eignung nachzuweisen, in dem er mind. ein bis max. drei Referenzprojekte unter Mitwirkung des eigenen Unternehmens oder in einer Bietergemeinschaft benennt, welche die unten aufgeführten Kriterien erfüllen.
Wird eines der unten ausgeführten Kriterien nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.
Zu jedem Referenzprojekt ist der Name des Auftraggebers (AG) inkl. Ansprechpartner und Kontaktdatenanzugeben. Zudem sind Beginn und Ende der Leistung anzugeben. Als nachvollziehbarer Beleg des Bezugs des Referenzprojektes zur hier ausgeschrieben Leistung ist neben der Bezeichnung des Referenzprojektes eine inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung anzugeben.
1. Für Eisenbahn- und/ oder Straßeninfrastrukturunternehmen
2. Das Gutachten muss bis zur Erlangung der Genehmigungsfähigkeit (z.B. PFV o.ä.) bei der zuständigen Behörde erbracht worden (abgeschlossen) sein
3. Mindestens ein Referenzprojekt mit einem Planungshonorar größer 30.000,00 EUR aus den letzten 8 Jahren (2014ff) mit Nachweis einer Referenz der Leistung
a. Wasserrechtlicher Fachbeitrag
Eine Vorlage für die einzureichenden Referenzbescheinigungen bzw. Eigenerklärungen ist als Anlage beizufügen (gem. Anlage 05 des Dokumentes 22FEI58931_02 Teilnahme-Antrag_wasserechtlicher_Fachbeitrag)
Qualifikation des Projektteams
Qualifikationsanforderung an den vorgesehenen Fachplaner (FP):
1. Abschluss: mind. Dipl.-Ing./Dipl.- Biologe (FH) oder vergleichbar, Master
2. Mind. 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Umweltplanung mit Schwerpunkt Wasserrecht
3. Angabe von einer vergleichbaren Leistung innerhalb der letzten zehn Jahre (2012ff), in denen er/sie bei der Durchführung von Umweltleistungen mit Schwerpunkt Wasserrecht bei Infrastrukturprojekten (Straße/Schiene) tätig war. Die Leistung muss sich auf ein Projekt mit einem Planungshonorar von mindestens 30.000,00 EUR beziehen.
a. Wasserrechtlicher Fachbeitrag
Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft wird im Auftragsfall den nachfolgend benannten Mitarbeiter einsetzen und versichert, dass dieser im Auftragsfall bis zum Vertragsende zur Verfügung stehen wird. Der Austausch des Mitarbeiters ist nur bei krankheitsbedingten längerfristigen Ausfällen und Kündigung des Mitarbeiters möglich. Falls dies eintritt ist ein geeigneter Ersatz zu stellen und vom AG zu bestätigen.
Kurzlebenslauf und beruflicher Werdegang (max. 2 DIN A4-Seiten) des vorgesehenen FP ist als Anlagen beizufügen.(gem. Anlage 06 des Dokumentes 22FEI58931_02 Teilnahme-Antrag_wasserechtlicher_Fachbeitrag)
Anzahl der beschäftigten Arbeitskräfte, Qualifikation
Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte aus den Jahren 2018 ff.
Bei Bietergemeinschaften sowie bei vorgesehenem Einsatz von Nachunternehmern ist dies getrennt aufzuführen.(gem. Anlage 07 des Dokumentes 22FEI58931_02 Teilnahme-Antrag_wasserechtlicher_Fachbeitrag)
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 5 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-06-20
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2022-07-11 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-09-26 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art....”
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2022/S 101-281257 (2022-05-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-10-04) Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 101-281257
Auftragsvergabe
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Titel: FSQ Wasserrechtlicher Fachbeitrag
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-10-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Joswig Ingenieure GmbH
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Karlsruhe🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Name: AKVO GmbH
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2022/S 194-551226 (2022-10-04)