Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: FT 4.4 RWA und Zeitdienstanlage
94035 FT4.4
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Lüftungs- und Klimaanlagen📦
Kurze Beschreibung: Installation der Rauch- und Wärmeabzugsanlage sowie Zeitdienstanlage
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Lüftungs- und Klimaanlagen📦
Ort der Leistung: Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Europa-Universität Viadrina Logenstraße 15230 Frankfurt (Oder)
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Baumaßnahme ist der Umbau des ehemaligen Mensagebäudes zum Coworking-Space der Europa-Universität Viadrina in der Logenstraße 3 in 15203...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Baumaßnahme ist der Umbau des ehemaligen Mensagebäudes zum Coworking-Space der Europa-Universität Viadrina in der Logenstraße 3 in 15203 Frankfurt (Oder).Das Gebäude Coworking-Space umfasst Arbeitsräumen für Studierende und Mitarbeitende der Universität.
Inhalt dieses LVs ist RWA und Zeitdienstanlagen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-08-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Aktueller Auszug aus dem Gewerberegister
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-01-13
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-01-13
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): elektronisch
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote wird von mind. zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Tag unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YRQ6DL8
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661719📞
E-Mail: poststelle@mwae.brandenburg.de📧
Fax: +49 3318661652 📠
URL: www.mwae.brandenburg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wir weisen darauf hin, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wir weisen darauf hin, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 GWB) Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten!
Wir weisen ferner darauf hin, dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsichtsrecht aller Beteiligten nach § 165 GWB mit der konkreten Möglichkeit rechnen muss, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Falle an die Vergabekammer wenden.
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Quelle: OJS 2022/S 229-661205 (2022-11-23)