Schriftverkehr sowie telefonische Fragen etc. in Zusammenhang mit dieser Ausschreibung sind ausschließlich mit der ausschreibenden Stelle zu führen.
Die weiteren Vorgaben ergeben sich aus der beigefügten Leistungsbeschreibung nebst Anlagen.
Das gesamte Vergabeverfahren erfolgt auf der Grundlage der Vorgaben des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) – Teil 4 in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 10 Absatz 2 des Gesetzes vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3274)
Ferner gelten die Vorgaben der Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsverordnung – VergRModVO) vom 12. April 2016.
Ferner gelten die Vorgaben der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) in der Fassung der Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsverordnung - VergRModVO) vom 12. April 2016, BGBl I vom 14.04.2016, S. 624.
Hinsichtlich der „Einheitlichen Europäische Eigenerklärung“ gelten die Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung.
Sofern der Bewerber oder Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung).
Ferner gelten die Vorgaben der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - VOL/B. Für die Ausführung des Auftrages gilt § 128 Abs. 1 GWB.
Ferner gelten die Vorgaben des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (Niedersächsisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge - Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG Nds. GVBl. S. 259 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2019 Nds. GVBl. S. 354)
Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform B_I MEDIEN (
www.bi-medien.de). Eine Angebotsabgabe in Papierform ist nicht zulässig.
Eine Angebotsabgabe in Papierform ist nicht zulässig.
Die Angebotsfrist endet mit Ablauf des als Einreichungstermins festgesetzten Tages. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können hochgeladene Angebote zurückgezogen werden.
Bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist ist der Bieter / Bewerber an das Angebot gebunden. Falls Sie bereit sind, die Leistungen zu übernehmen, bitten wir Sie, das Angebotsschreiben vollständig ausgefüllt und in Textform (§ 126 b BGB) unterschrieben nebst dort genannten Anlagen bis zum Einreichungstermin auf die Vergabeplattform BI Medien hochzuladen.
Der Bieter / Bewerber muss neben dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Angebotsschreiben das vollständig ausgefüllte Preisblatt (je Los) und die vollständig ausgefüllte Bietererklärung hochladen.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die nachstehende Checkliste zur Angebotsabgabe verwiesen.