Für das Strahlenschutzlabor des Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad sollen drei Gammaspektrometriesysteme vom Typ hochreiner Germaniumdetektoren (HPGe) beschafft werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-02-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-01-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-01-10) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstr. 55
Postort: Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5171/431848📞
E-Mail: juerina.germer@bge.de📧
Fax: +49 5171/431502 📠
Region: Peine🏙️
URL: www.bge.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E13853183🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E13853183🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Öffentlicher Auftraggeber gemäß §99 Nr. 2 GWB
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gamma-Spektrometriesysteme (GSPK)
Produkte/Dienstleistungen: Strahlenmessgeräte📦
Kurze Beschreibung:
“Für das Strahlenschutzlabor des Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad sollen drei Gammaspektrometriesysteme vom Typ...”
Kurze Beschreibung
Für das Strahlenschutzlabor des Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad sollen drei Gammaspektrometriesysteme vom Typ hochreiner Germaniumdetektoren (HPGe) beschafft werden.
1️⃣
Ort der Leistung: Salzgitter, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Salzgitter, Bleckenstedt
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung sind drei Gammaspektrometriesysteme vom Typ hochreiner Germaniumdetektoren (HPGe) für das Strahlenschutzlabor des Endlagers...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Ausschreibung sind drei Gammaspektrometriesysteme vom Typ hochreiner Germaniumdetektoren (HPGe) für das Strahlenschutzlabor des Endlagers Konrad. Neben einem integrierten ladungsempfindlichen Vorverstärker umfassen diese je ein Modul zur elektronischen Signalverarbeitung inkl. Hochspannungsversorgung, Hauptverstärker, Analog-Digital-Wandler und Vielkanalanalysator sowie die benötigte Software und Kalibrierstrahler.
Die Gammaspektrometer (GSPK) werden mit LN2 gekühlt und sind jeweils mit 30-l-Dewars und einer automatischen Befülleinrichtung ausgestattet. Der verdampfende Stickstoff wird in die Messkammer geleitet. Für alle drei GSPK sind Bleiabschirmkammern (inkl. Tisch und dekontaminierbarer Lastverteilungsbodenplatte) als Frontladerausführung mit rechteckigem Querschnitt und geteilten Schiebetüren mitzuliefern und zu installieren.
Von den drei GSPK ist eines für Kontrollbereichsproben (p-Typ) vorgesehen, ein weiteres für Proben der Umgebungsüberwachung (n-Typ). Beide HPGe-Typen sind koaxial, haben eine rel. Eff.: > 40 % und eine Al-Endkappe. Ein drittes GSPK dient dem Nachweis niederenergetischer Photonenstrahler (planar, Endkappen mit Carbon-Epoxy-Fenster).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nachweiswahrscheinlichkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45
Preis (Gewichtung): 55
Dauer
Datum des Beginns: 2022-08-01 📅
Datum des Endes: 2025-09-30 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Zu der Beschreibung der Beschaffung und der als Vergabeunterlage beigefügten Leistungsbeschreibung stellen wir klar: Wir führen ein Verhandlungsverfahren...”
Zusätzliche Informationen
Zu der Beschreibung der Beschaffung und der als Vergabeunterlage beigefügten Leistungsbeschreibung stellen wir klar: Wir führen ein Verhandlungsverfahren gemäß § 17 VgV. Wir behalten uns dementsprechend vor, über alle Vertragsinhalte und sonstigen Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, zu verhandeln, auch soweit sie in der Bekanntmachung und den Unterlagen als "Mindestbedingungen" bezeichnet sind (vgl. § 17 Abs. 10 VgV). Von den Verhandlungen ausgenommen sind nur die festgelegten Zuschlagkriterien
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (gem. Formblatt 124 LD)
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (gem. Formblatt 124 LD)
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (gem. Formblatt 124 LD)
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (gem. Formblatt 124 LD)
Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gem. Formblatt 124 LD)
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gem. Formblatt 124 LD)
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten (gem. Formblatt 124 LD)
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (gem. Formblatt 124 LD)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Angaben zu Arbeitskräften (gem. Formblatt 124 LD)
- Referenzen: Der Bewerber hat Angaben und Nachweise über seine unten aufgeführten entsprechenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Angaben zu Arbeitskräften (gem. Formblatt 124 LD)
- Referenzen: Der Bewerber hat Angaben und Nachweise über seine unten aufgeführten entsprechenden Projekte/Objekten der letzten 5 Jahre zu erbringen. Der Bewerber muss Erfahrungen auf dem Gebiet der Strahlenschutzinstrumentierung hierbei insbesondere von Gamma-Spektrometriesystemen mit LN2-Kühlung (und Bleiabschirmkammern) nachweisen. Projektbeschreibungen/Erläuterungen in Wort und Bild sind als Anlage auf jeweils maximal vier DIN A4-Seiten vorzulegen. Es sind Ausführungszeit mit Lieferdatum und Auftraggeber mit Ansprechpartner anzugeben und – soweit vorhanden – Referenzschreiben beizufügen. Des Weiteren sind jeder Referenz die nachfolgend genannten Merkmale, soweit aus Sicht des Bewerbers vorhanden, zuzuordnen. Die Referenzprojekte müssen vom Bewerber selbst entwickelt und hergestellt worden sein und beziehen sich auf die Herstellung von Gamma-Spektrometriesystemen. Die Referenzprojekte müssen folgende Merkmale aufweisen: vergleichbarer Auftragsumfang (Gamma-Spektrometriesysteme mit Bleiabschirmkammern und LN2-Kühlung).
- Qualitätssicherung: 1. Der Bewerber muss über ein durch eine unabhängige Stelle zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig, z. B. ISO 19443) verfügen. Der Nachweis ist zu erbringen durch die Angaben auf dem Formblatt "Selbstauskunft Qualitätsmanagement“ in Verbindung mit Vorlage einer Kopie der Zertifizierungsurkunde.
2. Falls keine Zertifizierung nach ISO 19443 besteht, muss das Qualitätsmanagementsystem des Bewerbers die Anforderungen der Regel KTA 1401 erfüllen. Der Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen der Regel KTA 1401 kann durch Vorlage einer Auftraggeber-Bescheinigung (Eignungsbestätigung gem. Regel KTA 1401) und/oder eine erfolgreiche Auditierung durch die BGE erbracht werden.
Das Qualitätsmanagementsystem und dessen Geltungsbereich muss sämtliche Leistungsbereiche des Liefer- und Leistungsumfanges umfassen. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft müssen diese Anforderungen mindestens von einem Mitglied erfüllt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, das Qualitätsmanagementsystem des Bewerbers im Rahmen der Auswertung des Teilnahmeantrages / des Angebotes zu auditieren. Ein negatives Auditierungsergebnis führt zur Feststellung der mangelnden Eignung des Bewerbers und zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“- Qualitätssicherung: 1. Der Bewerber muss über ein durch eine unabhängige Stelle zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
- Qualitätssicherung: 1. Der Bewerber muss über ein durch eine unabhängige Stelle zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig, z. B. ISO 19443) verfügen. Der Nachweis ist zu erbringen durch die Angaben auf dem Formblatt "Selbstauskunft Qualitätsmanagement“ in Verbindung mit Vorlage einer Kopie der Zertifizierungsurkunde.
2. Falls keine Zertifizierung nach ISO 19443 besteht, muss das Qualitätsmanagementsystem des Bewerbers die Anforderungen der Regel KTA 1401 erfüllen. Der Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen der Regel KTA 1401 kann durch Vorlage einer Auftraggeber-Bescheinigung (Eignungsbestätigung gem. Regel KTA 1401) und/oder eine erfolgreiche Auditierung durch die BGE erbracht werden.
Das Qualitätsmanagementsystem und dessen Geltungsbereich muss sämtliche Leistungsbereiche des Liefer- und Leistungsumfanges umfassen. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft müssen diese Anforderungen mindestens von einem Mitglied erfüllt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, das Qualitätsmanagementsystem des Bewerbers im Rahmen der Auswertung des Teilnahmeantrages / des Angebotes zu auditieren. Ein negatives Auditierungsergebnis führt zur Feststellung der mangelnden Eignung des Bewerbers und zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für Details siehe Ausschreibungsunterlagen. Der Zutritt der Baustelle wird nur Personen gestattet, deren Zuverlässigkeit nach der Atomrechtlichen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für Details siehe Ausschreibungsunterlagen. Der Zutritt der Baustelle wird nur Personen gestattet, deren Zuverlässigkeit nach der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (§12 AtG i.V. § 2 Ziff. 3 AtZüV) festgestellt ist.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-02-09
11:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2022-03-07 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Rechnungen sind aufgrund der E-Rechnungsverordnung vom 13.10.2017 (ERechV) digital über die Rechnungseingangsplattform www.xrechnung-bdr.de einzureichen.” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
- § 135 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
- § 135 GWB Unwirksamkeit
- § 160 GWB Einleitung, Antrag
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, das sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.
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Quelle: OJS 2022/S 010-017899 (2022-01-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 821 253 💰
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Zu der Beschreibung der Beschaffung und der als Vergabeunterlage beigefügten Leistungsbeschreibung stellen
wir klar: Wir führen ein Verhandlungsverfahren...”
Zusätzliche Informationen
Zu der Beschreibung der Beschaffung und der als Vergabeunterlage beigefügten Leistungsbeschreibung stellen
wir klar: Wir führen ein Verhandlungsverfahren gemäß § 17 VgV. Wir behalten uns dementsprechend vor, über alle Vertragsinhalte und sonstigen Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, zu verhandeln, auch soweit sie in der Bekanntmachung und den Unterlagen als "Mindestbedingungen" bezeichnet sind (vgl. § 17 Abs. 10 VgV). Von den Verhandlungen ausgenommen sind nur die festgelegten Zuschlagkriterien
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 010-017899
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 45229049 + 45229050
Titel: Lieferung GSPK
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-08-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Mirion Technologies (Canberra) GmbH
Postort: Rüsselsheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Darmstadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 821 253 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
- § 135 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
- § 135 GWB Unwirksamkeit
- § 160 GWB Einleitung, Antrag
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über
dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, das sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 152-486213 (2023-08-04)