Ganzjahresstützpunkt Maulbronn der Straßenmeisterei Enzkreis, Gewerk: Baustromversorgung und Baubeleuchtung

Landratsamt Enzkreis - Gebäudemanagement

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe der Baustromversorgung und Baubeleuchtung für die Sanierung des Ganzjahresstützpunkts der Straßenmeisterei Enzkreis.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-08-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-07-12.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-07-12 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2022-07-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Baustelleneinrichtung
Referenznummer: 12/771.31.1.100.9.5
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe der Baustromversorgung und Baubeleuchtung für die Sanierung des Ganzjahresstützpunkts der...”    Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Baustelleneinrichtung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Enzkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Enzkreis - Gebäudemanagement
Postanschrift: Zähringerallee 3
Postleitzahl: 75177
Postort: Pforzheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.enzkreis.de 🌏
E-Mail: amt.fuer.technische.dienste@enzkreis.de 📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E72856627 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E72856627 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-07-12 📅
Einreichungsfrist: 2022-08-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-07-15 📅
Datum des Beginns: 2022-09-13 📅
Datum des Endes: 2025-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 135-381917
ABl. S-Ausgabe: 135
Zusätzliche Informationen

“zu IV.2.6) Bindefrist bis 13.09.2022:”
Quelle: OJS 2022/S 135-381917 (2022-07-12)