Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Wenn der Bieter für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung nach Staatenrecht dazu aufgefordert ist,
eine Befähigung und Erlaubnis zur Berufstätigkeit nachzuweisen, wird er dazu aufgefordert diese einzureichen.
Folgende weitere Erklärungen sind mit einem Angebot einzureichen.
- Eigenerklärung zur Eignung
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123,124 GWB und § 7 Abs. 3 ThürVgG vorliegen
- Erklärung der Bietergemeinschaft
- Ein Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen ist dem Angebot beizufügen (§ 12 ThürVgG)
- Ergänzende Vertragsbestimmungen zu §§ 12, 15, 17, 18 ThürVgG. (Formblatt E7)
Wir weißen darauf hin, dass der Auftraggeber den Bestbieter vor Zuschlagserteilung mit einer Frist von 5
Werktagen zur Abgabe folgender Erklärungen auffordern wird:
- Verpflichtung zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§10 und 12 Abs. 2 ThürVgG), Formblatt E10
- Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§11 und 12 Abs. 2 ThürVgG), Formblatt E11
- Verpflichtung nach §12 und §15 ThürVgG - Nachunternehmereinsatz, §17 ThürVgG - Kontrollen, §18 ThürVgG
- Sanktionen, Formblatt E14
Beim Einsatz von Nachunternehmen sind zusätzlich für jeden Nachunternehmer folgende Erklärungen
einzureichen:
- Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§11 und 12 Abs. 2
ThürVgG), Formblatt E12
- Verpflichtung des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§10, 12 Abs. 2
ThürVgG), Formblatt 13
Eine Nichtvorlage der geforderten Nachweise kann zu einem Ausschluss der Wertung des Angebotes führen.
Die Formblätter E10, E11, E12, E13 und E14 werden als Vorabinformation zur Verfügung gestellt. Den Bietern
steht es frei, die Formblätter E10, E11, E12, E13 und E14 bereits mit dem Angebot einzureichen.
Des Weiteren wird der Bieter aufgefordert, einen Unternehmensregisterauszug (bei im Ausland ansässigen
Unternehmen vergleichbar) inkl. Organisationsform, Gründungsjahr usw. einzureichen.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung mit dem Angebot die unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Erklärungen vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen - soweit einschlägig - grundsätzlich von allen Mitgliedern der Gemeinschaft einzureichen. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass die Nichtvorlage von Erklärungen gem. III.1.1 bis III.1.3 zum Ausschluss des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft führ