• Leistungsverzeichnis (siehe Vergabeunterlagen)
Mit Angebotsabgabe ist das Leistungsverzeichnis vollständig und zweifelsfrei auszufüllen. Das Leistungsverzeichnis ist im "aidf-Format" (Administration Intelligence Data Format) zu verwenden. Dieses kann mit der kostenlosen Software "AI LVCockpit"der Firma Administration Intelligence AG bearbeitet und abgespeichert werden. Die aktuellste Version kann unter
http://www.lv-cockpit.de/heruntergeladen werden. Der Bieter hat das Leistungsverzeichnis als Datei im "aidf-Format" mit
dem Angebot über "Meine e-Vergabe" auf die e-Vergabe- Plattform des Bundes hochzuladen. Das Angebot darf die Datei"Leistungsverzeichnis.aidf" jeweils nur einmal enthalten. Die Datei "Leistungsverzeichnis.aidf" darf in keinem zip-Ordner
enthalten sein.
• Angebotsbestätigung (siehe Vergabeunterlagen)
Mit Angebotsabgabe ist die Angebotsbestätigung vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
• Datenblatt (siehe Vergabeunterlagen)
Mit dem Angebot ist ein Datenblatt einzureichen, aus dem hervorgeht, dass das angebotene Gerätesyste die in der Leistungsbeschreibung geforderten technischen Spezifikationen erfüllt.
• Nachweis Gütezeichen für den angebotenen Monitor (siehe Vergabeunterlagen)
Als Nachweis über das Vorhandensein des Gütezeichens TCO Certified Displays 8 oder ver-gleichbarer Gütezeichen hat der Bieter mit Angebotsabgabe einen geeigneten Nachweis, bspw. eine aussagekräftige Produktbeschreibung oder ein Datenblatt
vorzulegen, aus dem das Vorhandensein des o. g. Gütezeichens oder vergleichbarer Gütezeichen hervorgeht.
• Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich allen potenziellen Bietern zur Verfügung gestellt, um eine
Gleichbehandlung zu gewährleisten. Diese Informationen sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten! Die Bereitstellung entsprechender Informationen erfolgt
ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Für einen Zugang zu diesen Informationen ist eine dortige Registrierung als am Vergabeverfahren teilnehmender Nutzer der e-Vergabe zwingend erforderlich! Nur am Vergabeverfahren teilnehmender Nutzer der e-Vergabe erhalten dann per E-Mail automatisierte Nachrichten über neue Informationen zum Vergabeverfahren.
• Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die e- Vergabe-Plattform des Bundes
www.evergabe-online.de mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente "Angebotsassistent ("Meine e-Vergabe")" abzugeben. Angebote, welche auf dem Postweg, per E-Mail, per Fax etc. übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.
• Bietergemeinschaften
Nähere Informationen sind den sind den Teilnahmebedingungen (siehe Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
• Nachunternehmen
Nähere Informationen sind den sind den Teilnahmebedingungen (siehe Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
• Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.
• Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.