Die Stadt Bernburg (Saale) beabsichtigt den Umbau und die Sanierung des Kurhauses in Bernburg (Saale). Der bauliche Zustand des Gebäudes, die unzureichende technische Ausstattung und fehlenden Räumlichkeiten und Ausstattungen für das Cateringangebot behindern die Erhöhung der Auslastung und der Veranstaltungsdichte und vermindern die Wirtschaftlichkeit des Hauses. Die Empore über dem großen Saal ist aus statischen und brandschutztechnischen Gründen gesperrt, der Fontänensaal durch inadäquate Einbauten beeinträchtigt. Die heutige Nutzung des Kurhauses als Kultur- und Versammlungsstätte mit einem breiten Angebot an Veranstaltungen und Möglichkeiten der Vermietung soll erhalten und weiter ausgebaut werden. Der Umsetzung eines bedarfsgerechten Konzeptes für das Catering sowie das Ausloten der Möglichkeiten einer parallelen Bespielung der verschiedenen Räumlichkeiten kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Die technische Modernisierung des Kurhauses umfasst neben dem Brandschutz auch die Wiedernutzbarmachung der Emporen, des Balkons sowie die Umbauten für das Catering. Hinzu kommen neue Licht- und Tontechnik im Bühnenbereich und Sanierungsmaßnahmen am Dach, der Fassade, den Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs- und Elektroinstallationen. Denkmalpflegerischen Gesichtspunkten kommt bei der Sanierung des historischen Jugendstilgebäudes eine hohe Bedeutung zu. Bestandsaufnahme, Planung, Genehmigung, Ausführung und Dokumentation hat in enger Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde sowie dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie unter restauratorischer Begleitung zu erfolgen. Das Ausmaß der restauratorischen Begleitung muss erarbeitet werden. Auf Grundlage von § 14 Abs. 3 VgV i. V. m. § 17 Abs. 1 VgV wird als Vergabeverfahren für die hier zu vergebenden Planungsleistungen ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb inkl. der Erstellung eines Lösungsvorschlages gem. § 76 Abs. 2 VgV durchgeführt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-02-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-02-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Referenznummer: VE01_Sanierung und Umbau Kurhaus Bernburg (Saale)
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Bernburg (Saale) beabsichtigt den Umbau und die Sanierung des Kurhauses in Bernburg (Saale). Der bauliche Zustand des Gebäudes, die unzureichende technische Ausstattung und fehlenden Räumlichkeiten und Ausstattungen für das Cateringangebot behindern die Erhöhung der Auslastung und der Veranstaltungsdichte und vermindern die Wirtschaftlichkeit des Hauses.
Die Empore über dem großen Saal ist aus statischen und brandschutztechnischen Gründen gesperrt, der Fontänensaal durch inadäquate Einbauten beeinträchtigt.
Die heutige Nutzung des Kurhauses als Kultur- und Versammlungsstätte mit einem breiten Angebot an Veranstaltungen und Möglichkeiten der Vermietung soll erhalten und weiter ausgebaut werden. Der Umsetzung eines bedarfsgerechten Konzeptes für das Catering sowie das Ausloten der Möglichkeiten einer parallelen Bespielung der verschiedenen Räumlichkeiten kommt dabei eine zentrale Rolle zu.
Die technische Modernisierung des Kurhauses umfasst neben dem Brandschutz auch die Wiedernutzbarmachung der Emporen, des Balkons sowie die Umbauten für das Catering. Hinzu kommen neue Licht- und Tontechnik im Bühnenbereich und Sanierungsmaßnahmen am Dach, der Fassade, den Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs- und Elektroinstallationen.
Denkmalpflegerischen Gesichtspunkten kommt bei der Sanierung des historischen Jugendstilgebäudes eine hohe Bedeutung zu. Bestandsaufnahme, Planung, Genehmigung, Ausführung und Dokumentation hat in enger Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde sowie dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie unter restauratorischer Begleitung zu erfolgen. Das Ausmaß der restauratorischen Begleitung muss erarbeitet werden.
Auf Grundlage von § 14 Abs. 3 VgV i. V. m. § 17 Abs. 1 VgV wird als Vergabeverfahren für die hier zu vergebenden Planungsleistungen ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb inkl. der Erstellung eines Lösungsvorschlages gem. § 76 Abs. 2 VgV durchgeführt.
Die Stadt Bernburg (Saale) beabsichtigt den Umbau und die Sanierung des Kurhauses in Bernburg (Saale). Der bauliche Zustand des Gebäudes, die unzureichende technische Ausstattung und fehlenden Räumlichkeiten und Ausstattungen für das Cateringangebot behindern die Erhöhung der Auslastung und der Veranstaltungsdichte und vermindern die Wirtschaftlichkeit des Hauses.
Die Empore über dem großen Saal ist aus statischen und brandschutztechnischen Gründen gesperrt, der Fontänensaal durch inadäquate Einbauten beeinträchtigt.
Die heutige Nutzung des Kurhauses als Kultur- und Versammlungsstätte mit einem breiten Angebot an Veranstaltungen und Möglichkeiten der Vermietung soll erhalten und weiter ausgebaut werden. Der Umsetzung eines bedarfsgerechten Konzeptes für das Catering sowie das Ausloten der Möglichkeiten einer parallelen Bespielung der verschiedenen Räumlichkeiten kommt dabei eine zentrale Rolle zu.
Die technische Modernisierung des Kurhauses umfasst neben dem Brandschutz auch die Wiedernutzbarmachung der Emporen, des Balkons sowie die Umbauten für das Catering. Hinzu kommen neue Licht- und Tontechnik im Bühnenbereich und Sanierungsmaßnahmen am Dach, der Fassade, den Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs- und Elektroinstallationen.
Denkmalpflegerischen Gesichtspunkten kommt bei der Sanierung des historischen Jugendstilgebäudes eine hohe Bedeutung zu. Bestandsaufnahme, Planung, Genehmigung, Ausführung und Dokumentation hat in enger Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde sowie dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie unter restauratorischer Begleitung zu erfolgen. Das Ausmaß der restauratorischen Begleitung muss erarbeitet werden.
Auf Grundlage von § 14 Abs. 3 VgV i. V. m. § 17 Abs. 1 VgV wird als Vergabeverfahren für die hier zu vergebenden Planungsleistungen ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb inkl. der Erstellung eines Lösungsvorschlages gem. § 76 Abs. 2 VgV durchgeführt.
Nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs wird die Vergabestelle die ausgewählten Bewerber auf Grundlage von § 52 Abs. 1 VgV auffordern, ein Angebot und ein Lösungsvorschlag einzureichen.
Für die Einreichung eines Angebotes ist das von der Vergabestelle vorbereitete Formblatt zu verwenden (Anlage 4_Formblatt Angebot.pdf). Die Angebote sind in deutscher Sprache zu übermitteln.
Der Termin zur Einreichung der Angebote und Lösungsvorschläge bei der Vergabestelle sowie die vorgesehenen Vorstellungstermine werden mit der Angebotsaufforderung mitgeteilt.
Zu dem Angebot soll zeitgleich ein Lösungsvorschlag in Form eines Vorentwurfs ausgearbeitet werden, bei dem die Einfügung des Erweiterungsbaus zum Bestandsgebäude sowie das Raumnutzungsprogramm und die Einbindung der Außenanlagen erkennbar sind.
Einzureichen sind:
- Lageplan (M 1:500)
- Grundrisse (M 1:200)
- aussagekräftige Ansichten (M 1:200) oder Perspektiven
Für die Erstellung des Lösungsvorschlages und für die damit verbundene Einreichung des Angebotes ist eine Bearbeitungszeit von 6 Wochen vorgesehen.
Die Vergütung der Erarbeitung des Lösungsvorschlages wird auf 4.000 EUR Brutto festgesetzt. Diese Honorierung wird gem. § 77 Abs. 2, 3 VgV einheitlich allen ausgewählten Bewerbern mit Aufforderung zur Erstellung des Angebotes und des Lösungsvorschlages zustehen. Für den Bewerber, der den Zuschlag erhalten wird, wird die Vergütung des Lösungsvorschlages mit dem Honorar in der zugehörigen Leistungsphase/beauftragten Stufe verrechnet.
Ein Nichtvorliegen der Unterlagen führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs wird die Vergabestelle die ausgewählten Bewerber auf Grundlage von § 52 Abs. 1 VgV auffordern, ein Angebot und ein Lösungsvorschlag einzureichen.
Für die Einreichung eines Angebotes ist das von der Vergabestelle vorbereitete Formblatt zu verwenden (Anlage 4_Formblatt Angebot.pdf). Die Angebote sind in deutscher Sprache zu übermitteln.
Der Termin zur Einreichung der Angebote und Lösungsvorschläge bei der Vergabestelle sowie die vorgesehenen Vorstellungstermine werden mit der Angebotsaufforderung mitgeteilt.
Zu dem Angebot soll zeitgleich ein Lösungsvorschlag in Form eines Vorentwurfs ausgearbeitet werden, bei dem die Einfügung des Erweiterungsbaus zum Bestandsgebäude sowie das Raumnutzungsprogramm und die Einbindung der Außenanlagen erkennbar sind.
Einzureichen sind:
- Lageplan (M 1:500)
- Grundrisse (M 1:200)
- aussagekräftige Ansichten (M 1:200) oder Perspektiven
Für die Erstellung des Lösungsvorschlages und für die damit verbundene Einreichung des Angebotes ist eine Bearbeitungszeit von 6 Wochen vorgesehen.
Die Vergütung der Erarbeitung des Lösungsvorschlages wird auf 4.000 EUR Brutto festgesetzt. Diese Honorierung wird gem. § 77 Abs. 2, 3 VgV einheitlich allen ausgewählten Bewerbern mit Aufforderung zur Erstellung des Angebotes und des Lösungsvorschlages zustehen. Für den Bewerber, der den Zuschlag erhalten wird, wird die Vergütung des Lösungsvorschlages mit dem Honorar in der zugehörigen Leistungsphase/beauftragten Stufe verrechnet.
Ein Nichtvorliegen der Unterlagen führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Bernburg (Saale) beabsichtigt den Umbau und die Sanierung des Kurhauses in Bernburg (Saale). Der bauliche Zustand des Gebäudes, die unzureichende technische Ausstattung und fehlenden Räumlichkeiten und Ausstattungen für das Cateringangebot behindern die Erhöhung der Auslastung und der Veranstaltungsdichte und vermindern die Wirtschaftlichkeit des Hauses.
Die Stadt Bernburg (Saale) beabsichtigt den Umbau und die Sanierung des Kurhauses in Bernburg (Saale). Der bauliche Zustand des Gebäudes, die unzureichende technische Ausstattung und fehlenden Räumlichkeiten und Ausstattungen für das Cateringangebot behindern die Erhöhung der Auslastung und der Veranstaltungsdichte und vermindern die Wirtschaftlichkeit des Hauses.
Die Empore über dem großen Saal ist aus statischen und brandschutztechnischen Gründen gesperrt, der Fontänensaal durch inadäquate Einbauten beeinträchtigt.
Die heutige Nutzung des Kurhauses als Kultur- und Versammlungsstätte mit einem breiten Angebot an Veranstaltungen und Möglichkeiten der Vermietung soll erhalten und weiter ausgebaut werden. Der Umsetzung eines bedarfsgerechten Konzeptes für das Catering sowie das Ausloten der Möglichkeiten einer parallelen Bespielung der verschiedenen Räumlichkeiten kommt dabei eine zentrale Rolle zu.
Die heutige Nutzung des Kurhauses als Kultur- und Versammlungsstätte mit einem breiten Angebot an Veranstaltungen und Möglichkeiten der Vermietung soll erhalten und weiter ausgebaut werden. Der Umsetzung eines bedarfsgerechten Konzeptes für das Catering sowie das Ausloten der Möglichkeiten einer parallelen Bespielung der verschiedenen Räumlichkeiten kommt dabei eine zentrale Rolle zu.
Die technische Modernisierung des Kurhauses umfasst neben dem Brandschutz auch die Wiedernutzbarmachung der Emporen, des Balkons sowie die Umbauten für das Catering. Hinzu kommen neue Licht- und Tontechnik im Bühnenbereich und Sanierungsmaßnahmen am Dach, der Fassade, den Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs- und Elektroinstallationen.
Die technische Modernisierung des Kurhauses umfasst neben dem Brandschutz auch die Wiedernutzbarmachung der Emporen, des Balkons sowie die Umbauten für das Catering. Hinzu kommen neue Licht- und Tontechnik im Bühnenbereich und Sanierungsmaßnahmen am Dach, der Fassade, den Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs- und Elektroinstallationen.
Denkmalpflegerischen Gesichtspunkten kommt bei der Sanierung des historischen Jugendstilgebäudes eine hohe Bedeutung zu. Bestandsaufnahme, Planung, Genehmigung, Ausführung und Dokumentation hat in enger Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde sowie dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie unter restauratorischer Begleitung zu erfolgen. Das Ausmaß der restauratorischen Begleitung muss erarbeitet werden.
Denkmalpflegerischen Gesichtspunkten kommt bei der Sanierung des historischen Jugendstilgebäudes eine hohe Bedeutung zu. Bestandsaufnahme, Planung, Genehmigung, Ausführung und Dokumentation hat in enger Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde sowie dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie unter restauratorischer Begleitung zu erfolgen. Das Ausmaß der restauratorischen Begleitung muss erarbeitet werden.
Auf Grundlage von § 14 Abs. 3 VgV i. V. m. § 17 Abs. 1 VgV wird als Vergabeverfahren für die hier zu vergebenden Planungsleistungen ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb inkl. der Erstellung eines Lösungsvorschlages gem. § 76 Abs. 2 VgV durchgeführt.
Auf Grundlage von § 14 Abs. 3 VgV i. V. m. § 17 Abs. 1 VgV wird als Vergabeverfahren für die hier zu vergebenden Planungsleistungen ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb inkl. der Erstellung eines Lösungsvorschlages gem. § 76 Abs. 2 VgV durchgeführt.
Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen folgende Planungsleistungen:
1. Aufgabenbeschreibung der Gebäudeplanung
Leistungsinhalt sollen Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen 1-9 gemäß Anlage 10 (zu § 34 Absatz 1, § 35 Absatz 7) HOAI sein. Auf Grundlage von Anlage 10 HOAI sind Kulturhäuser der Honorarzone IV zuzuordnen.
Es ist beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen:
-Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 34 HOAI
-Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 7 nach § 34 HOAI
-Stufe 3: Leistungsphase 8 nach § 34 HOAI
-Stufe 4: Leistungsphase 9 nach § 34 HOAI
Besondere Leistungen:
-Bestandsaufnahme
-Verfahrensbetreuung, Mitwirken bei der Vergabe von Planungs- und Gutachterleistungen
-Erstellung eines Holzschutzgutachten mit Sanierungskonzept
-Erarbeitung der denkmalpflegerischer Fachplanung
-Restauratorische Begleitung
-Erarbeiten und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz bei baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung, Bestandsbauten oder im Falle von Abweichungen von der Bauordnung
-Mitwirken im Zuwendungsverfahren
-Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von Mittelabrufunterlagen
-Einreichung von prüffähigen ZBau Unterlagen
-Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung bzw. Kostenberechnung
-Fortschreiben der Kostenentwicklung
-Erstellung von Verwendungsnachweisen zur Vorlage bei Fördermittelgebern
2. Aufgabenbeschreibung der Tragwerksplanung
Leistungsinhalt sollen Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen 1-6 gemäß Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2) HOAI sein. Auf Grundlage von Anlage 14.2 HOAI ist das Kulturhaus der Honorarzone III zuzuordnen. Zusätzlich wird die unten genannte besondere Leistung für die Leistungsphase 8 inhaltlicher Bestandteil.
Leistungsinhalt sollen Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen 1-6 gemäß Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2) HOAI sein. Auf Grundlage von Anlage 14.2 HOAI ist das Kulturhaus der Honorarzone III zuzuordnen. Zusätzlich wird die unten genannte besondere Leistung für die Leistungsphase 8 inhaltlicher Bestandteil.
-Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 51 HOAI
-Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 6 nach § 51 HOAI
-Stufe 3: Leistungsphasen 8 nach § 51 HOAI
-ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen
3. Aufgabenbeschreibung der Freianlagenplanung
Leistungsinhalt sollen Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen 1-9 gemäß Anlage 11 (zu § 39 Absatz 4, § 40 Absatz 5) HOAI sein. Auf Grundlage von Anlage 11.2 HOAI sind Freiflächen im Zusammenhang mit historischen Anlagen, historischen Park- und Gartenanlagen und Gartendenkmale der Honorarzone V zuzuordnen.
Leistungsinhalt sollen Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen 1-9 gemäß Anlage 11 (zu § 39 Absatz 4, § 40 Absatz 5) HOAI sein. Auf Grundlage von Anlage 11.2 HOAI sind Freiflächen im Zusammenhang mit historischen Anlagen, historischen Park- und Gartenanlagen und Gartendenkmale der Honorarzone V zuzuordnen.
-Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 39 HOAI
-Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 7 nach § 39 HOAI
-Stufe 3: Leistungsphase 8 nach § 39 HOAI
-Stufe 4: Leistungsphase 9 nach § 39 HOAI
4. Aufgabenbeschreibung der Bauphysik-Wärmeschutz und Energiebilanzierung
Leistungsinhalt sollen Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen 1 bis 7 gemäß HOAI Anlage 1 Punkt 1.2.2 Leistungsbild der Bauphysik des Wärmeschutzes und der Energiebilanzierung sein. Zusätzlich wird die unten genannte besondere Leistung für die Leistungsphase 8 inhaltlicher Bestandteil. Auf Grundlage von Anlage 1 Punkt 1.2.3 sind Theater-, Konzert oder Kongressgebäude im Zusammenhang mit dem Wärmeschutz und der Energiebilanzierung der Honorarzone IV zuzuordnen.
Leistungsinhalt sollen Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen 1 bis 7 gemäß HOAI Anlage 1 Punkt 1.2.2 Leistungsbild der Bauphysik des Wärmeschutzes und der Energiebilanzierung sein. Zusätzlich wird die unten genannte besondere Leistung für die Leistungsphase 8 inhaltlicher Bestandteil. Auf Grundlage von Anlage 1 Punkt 1.2.3 sind Theater-, Konzert oder Kongressgebäude im Zusammenhang mit dem Wärmeschutz und der Energiebilanzierung der Honorarzone IV zuzuordnen.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen:
-Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI Anlage 1 Punkt 1.2.2
-Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 7 nach HOAI Anlage 1 Punkt 1.2.2
-Stufe 3: Leistungsphasen 8 nach HOAI Anlage 1 Punkt 1.2.2
-Messtechnisches Überprüfen der Qualität der Bauausführung und von Bauteil- oder Raumeigenschaften
5. Aufgabenbeschreibung der Bauphysik-Bauakustik
Leistungsinhalt sollen Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen 1 bis 7 gemäß HOAI Anlage 1 Punkt 1.2.2 Leistungsbild der Bauphysik in der Bauakustik und Raumakustik sein. Zusätzlich wird die unten genannte besondere Leistung für die Leistungsphase 8 inhaltlicher Bestandteil. Auf Grundlage von Anlage 1 Punkt 1.2.4 sind Theater-, Konzert oder Kongressgebäude im Zusammenhang mit der Bauakustik der Honorarzone III zuzuordnen.
Leistungsinhalt sollen Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen 1 bis 7 gemäß HOAI Anlage 1 Punkt 1.2.2 Leistungsbild der Bauphysik in der Bauakustik und Raumakustik sein. Zusätzlich wird die unten genannte besondere Leistung für die Leistungsphase 8 inhaltlicher Bestandteil. Auf Grundlage von Anlage 1 Punkt 1.2.4 sind Theater-, Konzert oder Kongressgebäude im Zusammenhang mit der Bauakustik der Honorarzone III zuzuordnen.
6. Aufgabenbeschreibung der Bauphysik-Raumakustik
Leistungsinhalt sollen Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen 1 bis 7 gemäß HOAI Anlage 1 Punkt 1.2.2 Leistungsbild der Bauphysik in der Bauakustik und Raumakustik sein. Zusätzlich wird die unten genannte besondere Leistung für die Leistungsphase 8 inhaltlicher Bestandteil. Auf Grundlage von Anlage 1 Punkt 1.2.5 sind Konzertsäle, Theater oder Opernhäuser im Zusammenhang mit der Raumakustik der Honorarzone V zuzuordnen. Für die Leistungen der Raumakustik sollen lediglich im Erdgeschoss das Foyer sowie der Große Saal, der Kleine Saal, die Bühne, der Vorraum und die Empore betrachtet werden.
Leistungsinhalt sollen Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen 1 bis 7 gemäß HOAI Anlage 1 Punkt 1.2.2 Leistungsbild der Bauphysik in der Bauakustik und Raumakustik sein. Zusätzlich wird die unten genannte besondere Leistung für die Leistungsphase 8 inhaltlicher Bestandteil. Auf Grundlage von Anlage 1 Punkt 1.2.5 sind Konzertsäle, Theater oder Opernhäuser im Zusammenhang mit der Raumakustik der Honorarzone V zuzuordnen. Für die Leistungen der Raumakustik sollen lediglich im Erdgeschoss das Foyer sowie der Große Saal, der Kleine Saal, die Bühne, der Vorraum und die Empore betrachtet werden.
Zusätzliche Informationen:
Nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs wird die Vergabestelle die ausgewählten Bewerber auf Grundlage von § 52 Abs. 1 VgV auffordern, ein Angebot und ein Lösungsvorschlag einzureichen.
Für die Einreichung eines Angebotes ist das von der Vergabestelle vorbereitete Formblatt zu verwenden (Anlage 4_Formblatt Angebot.pdf). Die Angebote sind in deutscher Sprache zu übermitteln.
Der Termin zur Einreichung der Angebote und Lösungsvorschläge bei der Vergabestelle sowie die vorgesehenen Vorstellungstermine werden mit der Angebotsaufforderung mitgeteilt.
Zu dem Angebot soll zeitgleich ein Lösungsvorschlag in Form eines Vorentwurfs ausgearbeitet werden, bei dem die Einfügung des Erweiterungsbaus zum Bestandsgebäude sowie das Raumnutzungsprogramm und die Einbindung der Außenanlagen erkennbar sind.
Einzureichen sind:
- Lageplan (M 1:500)
- Grundrisse (M 1:200)
- aussagekräftige Ansichten (M 1:200) oder Perspektiven
Für die Erstellung des Lösungsvorschlages und für die damit verbundene Einreichung des Angebotes ist eine Bearbeitungszeit von 6 Wochen vorgesehen.
Die Vergütung der Erarbeitung des Lösungsvorschlages wird auf 4.000 EUR Brutto festgesetzt. Diese Honorierung wird gem. § 77 Abs. 2, 3 VgV einheitlich allen ausgewählten Bewerbern mit Aufforderung zur Erstellung des Angebotes und des Lösungsvorschlages zustehen. Für den Bewerber, der den Zuschlag erhalten wird, wird die Vergütung des Lösungsvorschlages mit dem Honorar in der zugehörigen Leistungsphase/beauftragten Stufe verrechnet.
Die Vergütung der Erarbeitung des Lösungsvorschlages wird auf 4.000 EUR Brutto festgesetzt. Diese Honorierung wird gem. § 77 Abs. 2, 3 VgV einheitlich allen ausgewählten Bewerbern mit Aufforderung zur Erstellung des Angebotes und des Lösungsvorschlages zustehen. Für den Bewerber, der den Zuschlag erhalten wird, wird die Vergütung des Lösungsvorschlages mit dem Honorar in der zugehörigen Leistungsphase/beauftragten Stufe verrechnet.
Ein Nichtvorliegen der Unterlagen führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 06406 Bernburg (Saale)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Qualifikationsnachweis (Architekt, etc.) und Nachweis, dass eine Bauvorlageberechtigung im Sinne von § 64 Absatz 2 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt für die Einreichung eines Bauantrages als Entwurfsverfasser besteht.
Qualifikationsnachweis und Nachweis, dass eine Bauvorlageberechtigung im Sinne von § 65 Absatz 2 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt für die Erstellung der notwendigen Unterlage Standsicherheit besteht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV und § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV
Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 2.000.000 € für Personenschäden und 2.000.000 € für sonstige Schäden, 2-fach maximiert.
Sollte eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe nicht vorliegen, ist als Nachweis auch die Bestätigung eines Versicherers ausreichend, dass dieser bereit ist, im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
Referenzangabe Sanierung eines denkmalgeschützten Kulturgebäudes: Angabe einer Referenz des Bewerbers für die Sanierung eines unter Denkmalschutz stehenden Kulturgebäudes mit hohem Schwierigkeitsgrad (Honorarzone IV). Hierfür können maximal 29 Punkte erreicht werden.
Referenzangabe Sanierung eines denkmalgeschützten Kulturgebäudes: Angabe einer Referenz des Bewerbers für die Sanierung eines unter Denkmalschutz stehenden Kulturgebäudes mit hohem Schwierigkeitsgrad (Honorarzone IV). Hierfür können maximal 29 Punkte erreicht werden.
Referenzangabe Sanierung eines denkmalgeschützten öffentlichen Gebäudes: Angabe einer Referenz des Bewerbers für die Sanierung eines denkmalgeschützten öffentlichen Gebäudes mit hohem Schwierigkeitsgrad (Honorarzone IV). Hierfür können maximal 29 Punkte erreicht werden.
Referenzangabe Sanierung eines denkmalgeschützten öffentlichen Gebäudes: Angabe einer Referenz des Bewerbers für die Sanierung eines denkmalgeschützten öffentlichen Gebäudes mit hohem Schwierigkeitsgrad (Honorarzone IV). Hierfür können maximal 29 Punkte erreicht werden.
Referenzangabe Tragwerksplanung für die Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad (Honorarzone III). Hierfür können maximal 22 Punkte erreicht werden.
Referenzangabe Bauphysik in Wärmeschutz/Energiebilanzierung für die Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes: Angabe eines Referenzprojektes des Bewerbers für die Sanierung eines denkmalgeschützten Kultur-, Theater- oder Konzertgebäudes bei dem Beratungsleistungen Bauphysik erbracht worden. Hierfür können maximal 27 Punkte erreicht werden.
Referenzangabe Bauphysik in Wärmeschutz/Energiebilanzierung für die Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes: Angabe eines Referenzprojektes des Bewerbers für die Sanierung eines denkmalgeschützten Kultur-, Theater- oder Konzertgebäudes bei dem Beratungsleistungen Bauphysik erbracht worden. Hierfür können maximal 27 Punkte erreicht werden.
Referenzangabe Bauphysik in Bauakustik für die Sanierung eines denkmalgeschützten Kulturgebäudes: Angabe eines Referenzprojektes des Bewerbers für die Sanierung eines denkmalgeschützten Kultur-, Theater- oder Konzertgebäudes bei dem Beratungsleistungen Bauphysik erbracht worden. Hierfür können maximal 27 Punkte erreicht werden.
Referenzangabe Bauphysik in Bauakustik für die Sanierung eines denkmalgeschützten Kulturgebäudes: Angabe eines Referenzprojektes des Bewerbers für die Sanierung eines denkmalgeschützten Kultur-, Theater- oder Konzertgebäudes bei dem Beratungsleistungen Bauphysik erbracht worden. Hierfür können maximal 27 Punkte erreicht werden.
Referenzangabe Bauphysik in Raumakustik für die Sanierung eines denkmalgeschützten Kulturgebäudes: Angabe eines Referenzprojektes des Bewerbers für die Sanierung eines denkmalgeschützten Kultur-, Theater- oder Konzertgebäudes bei dem Beratungsleistungen Bauphysik erbracht worden. Hierfür können maximal 27 Punkte erreicht werden.
Referenzangabe Bauphysik in Raumakustik für die Sanierung eines denkmalgeschützten Kulturgebäudes: Angabe eines Referenzprojektes des Bewerbers für die Sanierung eines denkmalgeschützten Kultur-, Theater- oder Konzertgebäudes bei dem Beratungsleistungen Bauphysik erbracht worden. Hierfür können maximal 27 Punkte erreicht werden.
Referenzangabe Fördermaßnahme: Angabe einer Referenz des Bewerbers für ein Gebäude mit Fördermittelhintergrund. Hierfür können maximal 27 Punkte erreicht werden.
§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV
Nennung des vorgesehenen Personals für die Leistungserbringung sowie Angabe zu dessen Qualifikation. Hierfür können maximal 7 Punkte erreicht werden.
§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens einschließlich Führungskräften in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Hierfür können maximal 10 Punkte erreicht werden.
Insgesamt können 265 Punkte erreicht werden.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Natürliche Personen, die nach Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung (Landschafts-)Architekt/Ingenieur, oder vergleichbar berechtigt sind. Juristische Personen, deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf die hier verlangte Leistung ausgerichtet ist und deren Gesellschafter/ bevollmächtigter Vertreter und der verantwortliche Projektleiter die an natürlichen Personen gestellte Anforderungen erfüllen. Ist die Berufsbezeichnung „(Landschafts-)Architekt“ oder „Ingenieur“ in einem Herkunftsland gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über einen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinen 2013/55 /EU des EU-Parlaments und des Rates vom 20.11.2013 zur Änderung der RL 2005/36/EU über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung EU Nr. 1024/2012 des EU-Parlaments und des Rates über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems entspricht. Für das Projekt gelten die Bau-, Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt sowie nutzerspezifische Vorschriften, welche sich aus der Mitfinanzierung des Vorhabens aus öffentlichen Finanzierungshilfen ergeben.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Natürliche Personen, die nach Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung (Landschafts-)Architekt/Ingenieur, oder vergleichbar berechtigt sind. Juristische Personen, deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf die hier verlangte Leistung ausgerichtet ist und deren Gesellschafter/ bevollmächtigter Vertreter und der verantwortliche Projektleiter die an natürlichen Personen gestellte Anforderungen erfüllen. Ist die Berufsbezeichnung „(Landschafts-)Architekt“ oder „Ingenieur“ in einem Herkunftsland gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über einen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinen 2013/55 /EU des EU-Parlaments und des Rates vom 20.11.2013 zur Änderung der RL 2005/36/EU über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung EU Nr. 1024/2012 des EU-Parlaments und des Rates über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems entspricht. Für das Projekt gelten die Bau-, Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt sowie nutzerspezifische Vorschriften, welche sich aus der Mitfinanzierung des Vorhabens aus öffentlichen Finanzierungshilfen ergeben.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation und Struktur im Hinblick auf die zu vergebenden Leistungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Lösungsvorschlages
Qualitätskriterium (Gewichtung): 75
Preis (Gewichtung): 50
1. Die in bzw. unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Angaben werden in einem Teilnahmeantrag abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Der Teilnahmeantrag kann als Word-Dokument heruntergeladen werden. Er ist unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden und in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und in der in Ziffer IV.2.2) genannten Frist ausschließlich digital über die Vergabeplattform einzureichen. Das Fehlen der Angabe der Person (bei juristischen Personen-Firmenname und Anschrift), die den Teilnahmeantrag oder das Angebot abgibt, führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es gilt die Textform nach §126b BGB. Der Teilnahmeantrag ist fristgerecht bei der unter Abschnitt I.3) genannten Kontaktstelle digital über das Vergabeportal einzureichen. Teilnahmeanträge die als E-Mail oder per Fax oder auf dem Postweg eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang auf dem Vergabeportal an. Eine qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur wird nicht gefordert.
1. Die in bzw. unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Angaben werden in einem Teilnahmeantrag abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Der Teilnahmeantrag kann als Word-Dokument heruntergeladen werden. Er ist unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden und in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und in der in Ziffer IV.2.2) genannten Frist ausschließlich digital über die Vergabeplattform einzureichen. Das Fehlen der Angabe der Person (bei juristischen Personen-Firmenname und Anschrift), die den Teilnahmeantrag oder das Angebot abgibt, führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es gilt die Textform nach §126b BGB. Der Teilnahmeantrag ist fristgerecht bei der unter Abschnitt I.3) genannten Kontaktstelle digital über das Vergabeportal einzureichen. Teilnahmeanträge die als E-Mail oder per Fax oder auf dem Postweg eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang auf dem Vergabeportal an. Eine qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur wird nicht gefordert.
2. Unter der in Ziff. I.3) genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen inkl. Aufgabenbeschreibung, Angaben zur Verfahrensdurchführung sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu informieren.
2. Unter der in Ziff. I.3) genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen inkl. Aufgabenbeschreibung, Angaben zur Verfahrensdurchführung sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu informieren.
3. Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind über das Vergabeportal oder per E-Mail in elektronischer Form an die Kontaktstelle (Kontaktdaten unter I.3. SALEG) zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter Punkt I.3) genannten Web-Seite einsehbar.
3. Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind über das Vergabeportal oder per E-Mail in elektronischer Form an die Kontaktstelle (Kontaktdaten unter I.3. SALEG) zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter Punkt I.3) genannten Web-Seite einsehbar.
4. Hinweise zu Ziff. II.2.5) Zuschlagskriterien: Die Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien sowie die Anlage zu Honorarangaben im indikativen Angebot sind in der Vergabeunterlage aufgeführt und unter der in I.3) genannten Adresse abrufbar. Zum Verhandlungsgespräch wird der für die Vertragsdurchführung vorgesehene Personenkreis erwartet: Kosten für die Bewerbung und Angebotserstellung sowie die Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden nicht erstattet.
4. Hinweise zu Ziff. II.2.5) Zuschlagskriterien: Die Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien sowie die Anlage zu Honorarangaben im indikativen Angebot sind in der Vergabeunterlage aufgeführt und unter der in I.3) genannten Adresse abrufbar. Zum Verhandlungsgespräch wird der für die Vertragsdurchführung vorgesehene Personenkreis erwartet: Kosten für die Bewerbung und Angebotserstellung sowie die Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden nicht erstattet.
Die Vergütung der Erarbeitung des Lösungsvorschlages wird auf 4.000 EUR Brutto festgesetzt. Diese Honorierung wird gem. § 77 Abs. 2, 3 VgV einheitlich allen ausgewählten Bewerbern mit Aufforderung zur Erstellung des Angebotes und des Lösungsvorschlages zustehen.
Die Vergütung der Erarbeitung des Lösungsvorschlages wird auf 4.000 EUR Brutto festgesetzt. Diese Honorierung wird gem. § 77 Abs. 2, 3 VgV einheitlich allen ausgewählten Bewerbern mit Aufforderung zur Erstellung des Angebotes und des Lösungsvorschlages zustehen.
Gemäß §17 Abs. 11 VgV behält sich der Auftraggeber vor, den Auftrag auf Grundlage der eingereichten Erstangebote mit Lösungsvorschlag zu erteilen.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2022/S 031-079777 (2022-02-09)
Ergänzende Angaben (2022-03-08) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für thermische Bauphysik📦
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-08-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge