Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Für Versicherungsunternehmen gilt:
- Rechtsverbindlich* unterzeichnetes Formblatt B Eigenerklärung zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB oder Erklärung gleichen Inhalts
− Rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Russlandembargo (Anlage C)
− Nachweis über den Eintrag in das Berufs- oder Handelsregister (zum Zeitpunkt des Einreichungstermins nicht älter als 12 Monate) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder Vertragsstaats des EWR−Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist.
− Erlaubnis der BaFin gemäß § 8 Abs. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
− Eigenerklärung, dass Rückversicherungsschutz besteht
− Eigenerklärung zum aktuellen, für den Risikoträger geltenden Rating, welches folgen-de Anforderungen erfüllt:
− Externes Rating einer anerkannten Ratingagentur (z. B. Standard & Poor‘s, Fitch Rating, Moody’s, A.M. Best),
− Insurer Financial Strenght Rating,
− Mindestens Ratingklasse/-stufe BBB- (S&P) oder gleichwertig
Bieter, welche nicht über ein externes, für den Risikoträger geltendes Rating verfügen, müssen anstelle der vorbezeichneten Anforderungen eine Solvenzquote (SCR, mit Übergangsmaßnahmen, mit Volatilitätsanpassungen) von mindestens 250 % erfüllen. Der Auftraggeber kann im Bedarfsfall weitere Informationen, bspw. das Rating oder einen Nachweis der Solvenzquote, nachfordern.
− Ausgefülltes „Formblatt E Eigenerklärung MiLoG“
− Ausgefülltes „Formblatt F Eigenerklärung zum Datenschutz
Zusätzlich zu den für das Versicherungsunternehmen einzureichenden Unterlagen sind mit der Angebotsabgabe folgende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Versicherungsvermittlers vorzulegen:
− Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärungen zur Eignung sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB (Formblatt B Allgemeine Erklärungen des Bieters)
− Rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Russlandembargo (Anlage C)
− Ausgefülltes „Formblatt E Eigenerklärung MiLoG“
− Ausgefülltes „Formblatt F Eigenerklärung zum Datenschutz
− Eigenerklärung zur Zulassung zum Geschäftsbetrieb (Nachweis über den Eintrag in das Berufs- oder Handelsregister (zum Zeitpunkt des Einreichungstermins nicht
älter als 12 Monate)
− Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Die Bestätigung darf nicht älter als drei Monate sein. Sofern eine solche nicht existiert, ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass diese im Auftragsfall abgeschlossen wird. Der Nachweis ist spätestens in dem Zeitpunkt zu erbringen, in dem der Auftraggeber dem Bieter ankündigt, sein Angebot bezuschlagen zu wollen, und ihn zum Nachweis der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung auffordert.
− Vollmachterklärung des vertretenen Versicherers bzw. der am Konsortium beteiligten Versicherer (Kopie). Auf Verlangen ist das Original vorzuweisen.
Für Versicherungskonsortien gilt:
Bei der Bewerbung von Versicherungskonsortien sind der Konsortialführer sowie die beteilig-ten Versicherer zu benennen. Es werden nur 100 %-ige Konsortien zum weiteren Verfahren zugelassen. Die Beteiligten des Konsortiums haften nicht gesamtschuldnerisch, sondern nur mit ihrem jeweiligen Anteil.
Einzureichen ist
− ein vom bevollmächtigten Vertreter der Konsortialmitglieder unterzeichnetes Angebot nebst ausgefüllter Prämienberechnungstabelle (Anlage 06)
− Zeichnungsliste (Anlage 07)
Zum Zwecke der Eignungsprüfung sind zudem Unterlagen für den Konsortialführer sowie für jedes Konsortialmitglied einzureichen:
Für jedes Konsortialmitglied einzureichen sind:
− Rechtsverbindlich* unterzeichnetes Formblatt B Eigenerklärung zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB oder Erklärung gleichen Inhalts
− Rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Russlandembargo (Anlage C)
− Nachweis über den Eintrag in das Berufs- oder Handelsregister (zum Zeitpunkt des Einreichungstermins nicht älter als 12 Monate) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder Vertragsstaats des EWR−Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist
− BaFin-Erlaubnis nach dem VAG
− Eigenerklärung, dass Rückversicherungsschutz besteht
− Eigenerklärung zum aktuellen, für den Risikoträger geltenden Rating, welches folgende Anforderungen erfüllt:
− Externes Rating einer anerkannten Ratingagentur (z. B. Standard & Poor‘s, Fitch Rating, Moody’s, A.M. Best),
− Insurer Financial Strenght Rating,
− Mindestens Ratingklasse/-stufe BBB- (S&P) oder gleichwertig
Bieter, welche nicht über ein externes, für den Risikoträger geltendes Rating verfügen, müssen anstelle der vorbezeichneten Anforderungen eine Solvenzquote (SCR, mit Übergangsmaßnahmen, mit Volatilitätsanpassungen) von mindestens 480 % erfüllen. Der Auftraggeber kann im Bedarfsfall weitere Informationen, bspw. das Rating oder ei-nen Nachweis der Solvenzquote, nachfordern.
− Ausgefülltes „Formblatt E Eigenerklärung MiLoG“
− Ausgefülltes „Formblatt F Eigenerklärung zum Datenschutz
*) Die rechtsverbindliche Unterschrift ist von der Person zu leisten, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen ist die Vertretungsberechtigung im Handels , Vereins- oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die Geschäftsführung oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen gemeinsam mit der Geschäftsführung. Ist eine Eintragung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister nicht erforderlich, ist die Gewerbeanmeldung/-ummeldung als Kopie dem Teilnahmeantrag / Angebot beizufügen. Die Vertretungsberechtigung ist durch Vollmacht (in Kopie) mit Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes nachzuweisen. Auf Verlangen ist das Original vorzuweisen.