Auftragsbekanntmachung (2022-02-17) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstr. 55
Postort: Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5171/43-1271📞
E-Mail: sabine.petry@bge.de📧
Fax: +49 5171/43-1502 📠
Region: Peine🏙️
URL: www.bge.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E83125461🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Öffentlicher Auftraggeber gem. § 98 Nr. 2 GWB
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudeautomation in der Umladeanlage, Schachtanlage Konrad 2 in Salzgitter
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Kurze Beschreibung: Gebäudeautomation in der Umladeanlage Schachtanlage Konrad 2 in Salzgitter
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Ort der Leistung: Salzgitter, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 28239 Salzgitter - Bleckenstedt
Beschreibung der Beschaffung:
“Installation der Gebäudeautomation in der Umladeanlage Konrad 2 bestehend aus: Automationsebene auf Basis Kieback&Peter, Schaltschrank Leistungs- und...”
Beschreibung der Beschaffung
Installation der Gebäudeautomation in der Umladeanlage Konrad 2 bestehend aus: Automationsebene auf Basis Kieback&Peter, Schaltschrank Leistungs- und Steuerungsteil, Elektroinstallation und Aufschaltung auf die bereits vorhandene Gebäudeleittechnik der Firma Kieback&Peter.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-08-17 📅
Datum des Endes: 2026-06-26 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Handelsregisterauszug Eigenerklärung zum Nichtbestehen eines Insolvenz-/Liquidationsverfahrens Nachweis über die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Handelsregisterauszug Eigenerklärung zum Nichtbestehen eines Insolvenz-/Liquidationsverfahrens Nachweis über die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Nachweis über die Zahlung von Steuern und Abgaben Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB Sämtliche Nachweise / Bescheinigungen, in denen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen der für sie zuständigen Behörde/ Institutionenen ihres Heimatlandes mit beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen. Im Fall von Bietergemeinschaften sind sämtliche Erklärungen / Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-03-29
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-06-17 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-03-29
11:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekamme des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
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Quelle: OJS 2022/S 037-094399 (2022-02-17)