Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die für die Bewertung vorzulegenden Erklärungen und Nachweise sind III. 1.2) und III. 1.3) zu entnehmen.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach § 44 (1) VgV, Wichtung: 20%
Folgende Bepunktung ist vorgesehen:
5 Punkte: öffentl. best. Sachverständige(r) und Dipl.-Ingenieur(in)
4 Punkte: nicht belegt
3 Punkte: Sachverständige(r) und Dipl.-Ingenieur(in)
2 Punkte: nicht belegt
1 Punkt: Sachverständige(r) oder Dipl.-Ingenieur(in)
0 Punkte: keine der v. g. Qualifikationen nachgewiesen
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren nach
§ 45 (4) Pkt. 4 VgV, Wichtung: 25%
Folgende Bepunktung ist vorgesehen:
5 Punkte: gemittelter Umsatz der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen pro Jahr ≥ 100.000 EUR/a brutto
4 Punkte: gemittelter Umsatz der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen pro Jahr ≥ 80.000 EUR/a brutto
3 Punkte: gemittelter Umsatz der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen pro Jahr ≥ 60.000 EUR/a brutto
2 Punkte: gemittelter Umsatz der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen pro Jahr ≥ 40.000 EUR/a brutto
1 Punkt: gemittelter Umsatz der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen pro Jahr ≥ 20.000 EUR/a brutto
0 Punkte: gemittelter Umsatz der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen pro Jahr < 20.000 EUR/a brutto
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Referenzen über vergleichbare abgeschlossene Leistungen in den letzten drei Jahren nach
§ 46 (3) 1 VgV, Wichtung: 55% Die Anzahl der Referenzen ist nicht begrenzt.
Als vergleichbare Referenzen werden Gebäudebeweissicherungen (inkl. Zustandsfeststellung von angrenzenden öffentlichen Verkehrswegen, Ver- und Entsorgungsleitungen, Vermessungsleistungen, Lärm- und Erschütterungsmessungen) definiert.
Folgende Bepunktung ist vorgesehen:
5 Punkte: Gebäudebeweissicherung an tidebeeinflussten Gewässern
4 Punkte: Gebäudebeweissicherung an Binnengewässern
3 Punkte: Gebäudebeweissicherung an Land
2 Punkte: sonstige Gebäudebeweissicherungen
1 Punkt: nicht belegt
0 Punkte: nicht belegt
Ist eine der geforderten, bekannt gemachten Mindestanforderungen nicht erfüllt (0 Punkte des Bewerbers), ist die Eignung nicht nachgewiesen und der Bewerber wird nicht zur Verhandlung / zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.