Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden maximal 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften.
Gibt es nur 5 oder weniger Bewerber/Bewerbergemeinschaften ohne Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag, werden nur diese zugelassen.
Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 5 vorliegen, werden die 5 zugelassen, die bei den unter 1. und 2. im folgenden benannten Kriterien die höchste Punktzahl erzielen (gemäß Wertungsmatrix).
Insgesamt können bei Berücksichtigung aller Kriterien 500 Punkte erreicht werden.
Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z.B. mit 0 - 5 Punkte bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. Es werden die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen.
1. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (insgesamt 20%, 100 mögliche Punkte)
Umsätze in den letzten 3 Jahren 50 Punkte, Personalstruktur 50 Punkte.
Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren und eine Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Jahren abgegeben werden.
2. technische Leistungsfähigkeit (insgesamt 80%, 400 mögliche Punkte)
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
Die Referenzen A, B und C sind zwingend erforderlich.
Mehrfachnennungen sind möglich.
Es gelten die Kriterien in Bezug auf die Referenzen auch dann als erfüllt, wenn die jeweilige Referenz als Projektleiter in einem anderen Büro erbracht worden ist. In dem Fall ist ein Nachweis des anderen Büros über die verantwortliche Projektleitung vorzulegen.
Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80% gewertet, davon die qualitative Bewertung der Referenzprojekte:
max. 200 Punkte für Referenz A (40%),
max. 100 Punkte für Referenz B (20%),
max. 100 Punkte für Referenz C (20%).
Referenz A - zwingend:
Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Projektes, Thema Kita oder sonstige soziale Einrichtung
(Kriterien der Vergleichbarkeit: Neu- oder Umbau Kita, Neu- oder Umbau sonstige soziale Einrichtung, Kita wird höher bewertet)
Referenz B - zwingend:
Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Projektes, Thema Holz- oder Holzhybridbauweise (Neubau oder Erweiterung/Umbau)
(Kriterien der Vergleichbarkeit: Holz- oder Holzhybridbauweise, ca. 400 m² BGF)
Referenz C - zwingend:
Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Projektes, Thema Umbau/Sanierung/Erweiterung
(Kriterien der Vergleichbarkeit: Umbau/Sanierung/Erweiterung, ca. 600m² BGF)
Für alle Referenzen gilt:
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind unter III.1.3 formuliert.