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Geforderte Nachweise:
"Für die Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung"
"Für die Leistung und Aufsicht vorgesehenes Personal"
"Umsatzerklärung - Firmenstruktur" (Bereich Firmenstruktur), hier sind folgende Angaben zu machen: Bieter, Hauptsitz, Zuständige Niederlassung, Mitarbeiterstruktur (Anzahl), Minijobber(innen), Mitarbeiter(innen) mit Steuerkarte, Davon ausgebildete Fachkräfte (m/w/d), Meister, Geselle, Reinigungs- und Hygienetechniker, Bachelor, Desinfektor, Sonstige Qualifikationen
"Referenzliste - Unterhaltsreinigung"- Angabe von mindestens drei bezüglich der zu erbringenden Leistungen, vergleichbaren Referenzprojekten der letzten 3 Jahre.
Mindestkriterien für eine vergleichbare Referenz: 1. Auftraggeber mit Schulobjekten und Kindertagesstätten, 2. Nettoumsatz pro Jahr mindestens 100.000 EUR mit Leistungen in der Unterhalts- inkl. Grundreinigung
Bei den Referenzkunden 1-3 sind folgende Angaben zu machen: Auftraggeber, Anschrift des Auftraggebers, Ansprechpartner(in) des Auftraggebers, Telefonnummer, e-mail-Adresse, Auftragsbeginn/-dauer, Netto-Umsatz pro Jahr Unterhaltsreinigung, Netto-Umsatz pro Jahr Grundreinigung
"Eigenerklärung Arbeitssicherheit" - Das Unternehmen erklärt als Bieter oder Unterauftragnehmer, dass
1. es in dem Unternehmen eine Grundsatzerklärung der Unternehmensleitung zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz gibt;
2. die Verantwortung für den Arbeitsschutz geregelt ist;
3. die Beschaffung und Verteilung von neuen oder geänderten Arbeitsschutzvorschriften geregelt ist;
4. sichergestellt ist, dass die Mitarbeiter über neue oder geänderte Arbeitsschutzvorschriften in Kenntnis gesetzt werden und diese für sie einsehbar sind;
5. die Mitarbeiter die Möglichkeit haben, in Besprechungen Ideen und Verbesserungsvorschläge zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz einzubringen;
6. regelmäßig Unterweisungen zur Einhaltung und Förderung der Arbeitssicherheit durchgeführt werden;
7. in dem Unternehmen Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt, regelmäßig aktualisiert und vor Ort ausgelegt werden;
8. bei der Gefährdungsbeurteilung auftragsspezifische Risiken berücksichtigt werden;
9. sichergestellt ist, dass die Mitarbeiter über die für die Arbeiten erforderliche Qualifikation und Beauftragung verfügen;
10. sichergestellt ist, dass die Mitarbeiter bei der Leistungserbringung nur sichere Arbeitsmittel verwenden;
11. Prüfungen der Arbeitsmittel durchgeführt und dokumentiert werden;
12. die eingesetzten Subunternehmer die gleichen sicherheitstechnischen Voraussetzungen erfüllen wie der Betrieb und die Zusammenarbeit vor Ort geregelt ist;
13. gewährleistet ist, dass Schutzmaßnahmen zur Einhaltung der neuen Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) für A-Staub (Auswahl und Kombination geeigneter Schutzmaßnahmen) auf der Baustelle zum Schutz der Mitarbeiter sowie zum Schutz Dritter vorgesehen sind;
14. die sicherheitstechnische Betreuung im Betrieb sichergestellt und dokumentiert ist und Sicherheitsbeauftragte in ausreichender Zahl bestellt sind;
15. für gefährliche Arbeiten Arbeitserlaubnisscheine vorhanden sind und eine extra Unterweisung der Mitarbeiter erfolgt;
16. für relevante Bereiche Betriebsanweisungen erstellt werden und die Mitarbeiter anhand der Betriebsanweisungen unterwiesen werden;
17. regelmäßig Betriebsbegehungen auf der Grundlage von Checklisten durchgeführt und die Erkenntnisse ausgewertet werden;
18. die Umsetzung von Rückmeldungen (Mängelmeldungen oder Verbesserungsvorschläge) sichergestellt ist;
19. die Beschäftigten im Bereich Erste Hilfe und Brandschutz unterwiesen sind und eine ausreichende Anzahl von Ersthelfern sowie ein Verzeichnis von wichtigen Rufnummern vorhanden ist;
20. ein Betriebsarzt bestellt ist und die erforderlichen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt werden.
Zur "Referenzliste Unterhaltsreinigung" gelten folgende Mindestanforderungen für vergleichbare Referenzen:
1. Auftraggeber mit Schulobjekten und Kindertagesstätten
2. Nettoumsatz pro Jahr mindestens 100.000 EUR mit Leistungen in der Unterhalts- inkl. Grundreinigung