Gebäudereinigung kommunaler Gebäude - "Wohnheim der Berufsbildenden Schulen in Weimar"

Stadt Weimar, Stadtverwaltung

Gebäudereinigung kommunaler Gebäude "Wohnheim der Berufsbildenden Schulen in Weimar", Carl-Gärtig-Straße 9-15, 99427 Weimar Unterhalts- und Grundreinigung, Glasreinigung

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-01-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-01-18 Auftragsbekanntmachung
2022-05-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-01-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigungsdienste
Referenznummer: 600.58-01/22
Kurze Beschreibung:
Gebäudereinigung kommunaler Gebäude "Wohnheim der Berufsbildenden Schulen in Weimar", Carl-Gärtig-Straße 9-15, 99427 Weimar Unterhalts- und Grundreinigung, Glasreinigung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigungsdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Reinigung von Unterkünften 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Weimar, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Weimar, Stadtverwaltung
Postanschrift: Schwanseestr. 17
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Kontakt
Internetadresse: http://www.weimar.de 🌏
E-Mail: ausschreibung@stadtweimar.de 📧
Telefon: +49 3643/762309 📞
Fax: +49 3643/762326 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E57456171 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E57456171 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-01-18 📅
Einreichungsfrist: 2022-03-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-01-21 📅
Datum des Beginns: 2022-08-01 📅
Datum des Endes: 2026-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 015-034468
ABl. S-Ausgabe: 15
Zusätzliche Informationen
Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen. Bieter sind zum Eröffnungstermin nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Unterhaltsreinigung öffentliche Bereiche ca. 66.700 m²/ Jahr;
Unterhaltsreinigung Wohnungen ca. 883 m²/ Jahr;
Sonderreinigung Wohnungen ca. 883 m²/ Jahr;
Balkonreinigung ca. 53 m²/ Jahr;
Glasreinigung ca. 380 m²/ Jahr
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 99427 Weimar, Carl-Gärtig-Straße 9-15

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweise gemäß § 44 VgV - Absatz 1 Eintragung des Unternehmens in das Berufs- und/oder Handelsregister des Staates, in dem das Unternehmen
zugelassen ist (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen) - Angabe zur Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft und Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen) - Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung)
Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https:// stadt.weimar.de/ fileadmin/redaktion/Dokumente/aktuell/ausschreibungen/leistungen/2017/07/124_LD-2019.pdf -
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweise gemäß § 45 VgV - Absatz 4 Nr. 4 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen)
- Absatz 4 Nr. 2 Nachweis einer entsprechenden Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen)
- Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung)
Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https:// stadt.weimar.de/ fileadmin/redaktion/Dokumente/aktuell/ausschreibungen/leistungen/2017/07/124_LD-2019.pdf -
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweise nach § 46 VgV - Absatz 3 Nr. 1: Referenzliste über vergleichbare früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der letzten 3 Jahre mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen)
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- Absatz 3 Nr. 8 - Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren
ersichtlich ist (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen) - Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung)
Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https:// stadt.weimar.de/ fileadmin/redaktion/Dokumente/aktuell/ausschreibungen/leistungen/2017/07/124_LD-2019.pdf -
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-06-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-03-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadtverwaltung Weimar, Abt. Bauverwaltung, Schwanseestraße 17, Haus 2, Zimmer 424, 99423 Weimar
Zusätzliche Informationen:
Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen.
Bieter sind zum Eröffnungstermin nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadtverwaltung Weimar, Abt. Bauverwaltung
Internetadresse: www.weimar.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E57456171 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen sowie die Angebotsabgabe erfolgen ausschließlich elektronisch.
Obwohl die Registrierung auf der E-Vergabeplattform nicht erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, empfehlen wir die Registrierung. Nur so ist eine Benachrichtigung über Veränderungen im Verfahren möglich. Unternehmen, die sich nicht registrieren und Vergabeunterlagen anonym herunterladen, gehen also das Risiko ein wichtige Informationen zu verpassen.
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Der Bestbieter muss im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise - zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG);
- zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG);
- zu § 12 und § 15 ThürVgG Nachunternehmereinsatz, § 17 ThürVgG Kontrollen, § 18
ThürVgG Sanktionen und ggf.
- Verpflichtung des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG)
- Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
innerhalb von 4 Werktagen nach Aufforderung elektronisch vorlegen.
Bei nicht fristgerechter Vorlage ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
Fax: +49 361573321059 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Entsprechend den Regelungen in § 160 GWB:
Die Rüge wegen eines Verstoßes des Auftraggebers gegen Vergabevorschriften ist innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen i.S.d.
§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB zu erheben. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 2 GWB).
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Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 3 GWB).
Erhält der Antragsteller eine Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser einer Rüge nicht abhelfen will, so ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers über die Nichtabhilfe zulässig (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Weimar, Stadtverwaltung, Abt. Bauverwaltung
Postanschrift: Schwanseestraße 17
Telefon: +49 3643762309 📞
E-Mail: ausschreibung@stadtweimar.de 📧
Fax: +49 3643762326 📠
Quelle: OJS 2022/S 015-034468 (2022-01-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-05-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-05-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-06-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 105-293805
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 015-034468
ABl. S-Ausgabe: 105
Zusätzliche Informationen
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV abgesehen. Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) und V.2.4) als Auftragswert 0,01 EUR eingetragen.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität, Umwelteigenschaften, Kundendienst/ Beschwerdemanagement, Vertretung von Personal Vertretung von Personal
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 80

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-05-24 📅
Name: KK3 Dienstleistungsunternehmung Weimar GmbH
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99427
Land: Deutschland 🇩🇪
Weimar, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Referenz
Zusätzliche Informationen
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV abgesehen.
Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) und V.2.4) als Auftragswert 0,01 EUR eingetragen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u.a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen:
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 1 und 2 lauten:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2022/S 105-293805 (2022-05-27)