Gebäudereinigung und optionale Grundreinigung in Schulen, Verwaltungs- und sonstigen städtischen Objekten (insgesamt 50 Objekte) mit einer Fläche von ca. 90.303 m² für die Zeit vom 01.12.2022 bis 31.07.2026 mit Option auf Verlängerung um zweimal 1 Jahr zuzüglich ersten drei Sommerferienwochen in dem Beendigungsjahr. Aufgeteilt in drei annähernd gleichgroße Lose, welche aufgrund von Ortsbezüglichkeit gebildet wurden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-09-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-08-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
Referenznummer: 30-01.59.06-21-27-EU
Kurze Beschreibung:
“Gebäudereinigung und optionale Grundreinigung in Schulen, Verwaltungs- und sonstigen städtischen Objekten (insgesamt 50 Objekte) mit einer Fläche von ca....”
Kurze Beschreibung
Gebäudereinigung und optionale Grundreinigung in Schulen, Verwaltungs- und sonstigen städtischen Objekten (insgesamt 50 Objekte) mit einer Fläche von ca. 90.303 m² für die Zeit vom 01.12.2022 bis 31.07.2026 mit Option auf Verlängerung um zweimal 1 Jahr zuzüglich ersten drei Sommerferienwochen in dem Beendigungsjahr. Aufgeteilt in drei annähernd gleichgroße Lose, welche aufgrund von Ortsbezüglichkeit gebildet wurden.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Gebäudereinigung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Steinfurt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-08-18 📅
Einreichungsfrist: 2022-09-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-08-23 📅
Datum des Beginns: 2022-12-01 📅
Datum des Endes: 2026-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 161-459251
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 096-265629
ABl. S-Ausgabe: 161
Zusätzliche Informationen
“Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen”
Quelle: OJS 2022/S 161-459251 (2022-08-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-10-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 004 479 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Die Stadt Steinfurt hat die Durchführung der Gebäudereinigung und optionale Grundreinigung in Schulen und Verwaltungsgebäuden der Stadt Steinfurt für die...”
Die Stadt Steinfurt hat die Durchführung der Gebäudereinigung und optionale Grundreinigung in Schulen und Verwaltungsgebäuden der Stadt Steinfurt für die Jahre 2022 bis 2026 vergeben. Sie hat mit der Durchführung des Vergabeverfahrens den Kreis Steinfurt beauftragt. Federführend und Ansprechpartner für die Auftraggeber und damit Vertragspartner ist
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Quelle: OJS 2022/S 210-603704 (2022-10-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-03-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 20230315
Kurze Beschreibung:
“Gebäudereinigung in Schulen, Verwaltungs- und sonstigen städtischen Objekten (insgesamt 50 Objekte mit einer Fläche von insgesamt ca. 88.719 m²) für die...”
Kurze Beschreibung
Gebäudereinigung in Schulen, Verwaltungs- und sonstigen städtischen Objekten (insgesamt 50 Objekte mit einer Fläche von insgesamt ca. 88.719 m²) für die Zeit vom 01.03.2023 bis 31.07.2023. Die Aufteilung der Lose und Zuordnung der Gewerke ist unter örtlichen und mengenmäßigen Gesichtspunkten erfolgt.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreisstadt Steinfurt, Die Bürgermeisterin
Postanschrift: Emsdettener Straße 40
Kontakt
Internetadresse: http://www.steinfurt.de🌏
E-Mail: brueffer@stadt-steinfurt.de📧
“Bei Punkt II.1.7) handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da eine Eingabe erforderlich ist, wurde der Wert 0,01 EUR eingetragen....”
Bei Punkt II.1.7) handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da eine Eingabe erforderlich ist, wurde der Wert 0,01 EUR eingetragen. Die Angabe des Wertes betrifft nicht den tatsächlichen Auftragswert.
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Quelle: OJS 2023/S 056-166040 (2023-03-15)