Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für
die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese):
1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den
in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der
Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die
Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die
eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten
von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von
Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b
zutrifft.
2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren
Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch
genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt,
gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu
Russland im Sinne der Vorschrift.
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im
Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen
werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts
entfällt