Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen
Dem Angebot sind je Los mindestens 3 Referenzen über durch Eigenleistung erbrachte vergleichbare Reinigungsleistungen an jeweils einem Standort beizufügen (D.h. pro Referenz 1 Standort mit der entsprechenden Grundfläche).
Da es sich bei Los 1 und Los 2 um unterschiedliche Kernleistungen handelt, darf für beide Lose die selbe Referenz (Auftraggeber) genannt werden.
Die Grundfläche beinhaltet alle Flächen, die in dem jeweiligen Auftrag des Bieters enthalten sind und die regelmäßig und nicht explizit regelmäßig gereinigt werden.
Es dürfen nur die Flächen in die Grundfläche mit eingerechnet werden, die im Reinigungsauftrag des Bieters enthalten sind. Die Flächen, die innerhalb eines Standortes liegen, die aber nicht in dem jeweiligen Auftrag enthalten sind, dürfen in der Referenz der Grundfläche nicht mit eingerechnet werden.
Beispiel: Ausschreibung über 4 Lose. Alle 4 Lose beinhalten die selbe Kernleistung an einem Standort, z.B. Unterhaltsreinigung. Der Bieter hat aber nur den Zuschlag für die Lose 1, 2 und 3 erhalten. Somit dürfen die Flächen von Los 4 in der Referenz nicht mit eingerechnet / angegeben werden.
An die Vergleichbarkeit werden folgende Kriterien gestellt:
Die beigefügten Referenzen müssen laufende Vertragsverhältnisse betreffen, die bereits mindestens 2 Jahre bestehen und/oder beendete Vertragsverhältnisse, die mindestens 2 Jahre bestanden haben und deren Vertragsende nicht länger als 1 Jahr zurückliegt (berechnet ab Datum der Bekanntmachung dieses Verfahrens).
Los 1: Mindestens 3 angegebene Referenzen des Bieters verfügen jeweils über eine vom Bieter zu reinigende und zusammenhängende Fußboden-Grundfläche von mindestens 7.900 m² an einem Standort.
Los 2: Mindestens 3 angegebene Referenzen des Bieters verfügen jeweils über eine vom Bieter zu reinigende Glas-Grundfläche an einem Standort von mindestens 1.450 m²".
Referenzen sind nur vergleichbar, wenn in den Referenzen entsprechende Kontrollverfahren und marktübliche Methoden des Qualitätsmanagements - u.a. regelmäßige Leistungsausführungskontrollen durch die Vorarbeiter, regelmäßige Arbeitsvorbereitungs- und Leistungsausführungskontrollen durch den Facility Services Leiter (Objektleiter), detaillierte Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung - wie in den losspezifischen Vergabeunterlagen beschrieben - umgesetzt wurden.
Konkret bedeutet dies (seit Vertragsbeginn bei der Referenz):
Los 1:
??Täglicher Einsatz eines Vorarbeiters / einer Vorarbeiterin, die mit Leistungsführungskontrollen betraut ist.
??Mindestens wöchentliche Qualitätsprüfungen durch Objektleiter / Vertretung.
Die Kontrollen sind in schriftlicher Form durchzuführen, wie
z.B. in einer Checkliste, App oder ähnliches (digital oder analog). Die
Prüfberichte werden dem Kunden zur Verfügung gestellt.
??Ein vertraglich durch den Kunden vorgegebenes professionelles Leistungsüberprüfungssystem mit Malusregelung.
? Mindestens jährliche Mitarbeiterschulungen zur Arbeit mit Gefahrstoffen sowie der Grundunterweisung.
? Arbeit mit und mindestens jährliche Aktualisierung von Revierplänen
(Mitarbeiterarbeitspläne).
? Aktualisierung der beim Auftraggeber liegenden Objektakte durch den Auftragnehmer. Die Aktualisierung erfolgt bei jeder Änderung (Reinigungszylen, Ansprechpartner etc.) oder mind. 1 x jährlich.
Los 2:
??Mindestens jährliche Mitarbeiterschulungen zur Arbeit mit Gefahrstoffen sowie der Grundunterweisung.
Die Darstellung der Referenzen muss die folgenden Angaben enthalten:
??Name und Anschrift des Auftraggebers
??Nach Möglichkeit: Angabe eines Ansprechpartners des Referenzkunden mit
Telefonnummer. Sollte ein Ansprechpartner aus datenschutzrechtlichen Gründen
nicht benannt werden, muss der Bieter den WDR in anderer Art und Weise in die Lage versetzen, die Referenz überprüfen zu können, z.B. durch Darstellung,
an welche Abteilung des Referenzgebers sich der WDR zur Referenzprüfung
wenden muss, einschließlich deren Rufnummer.
??Benennung des/ der Vertragsobjekte(s)
??Vertragsbeginn und bei bereits beendetem oder gekündigten Vertragsverhältnis
das Datum des bereits erfolgten bzw. vereinbarten Vertragsendes.
??Benennung der in den Vertragsobjekten erbrachten Leistungsfelder, die mit denen
in der Ausschreibung genannten Feldern übereinstimmen (Intervallreinigung,
Glasreinigung)
??Jahresauftragswert/ -umsatz in TEUR gesamt und in Teilen für die losspezifischen
Leistungsschwerpunkte (Intervallreinigung, Glasreinigung)
??Auftragsvolumen in qm der Gebäudegrundfläche, für die Reinigungsleistungen
(Intervallreinigung, Glasreinigung) durchgeführt werden/ wurden.
??Kurzbeschreibung der Kontroll- und Qualitätssicherungsmaßnahmen.
??Kurzbeschreibung der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung.
??Benennung wesentlicher Nachunternehmer mit prozentualer Angabe von Eigenanteil/
Nachunternehmereinsatz für die erbrachten Leistungsfelder (Intervallreinigung,
Glasreinigung).
Der WDR behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung
basiert allein auf den vom Bieter gemachten Angaben. Der Bieter hat insofern
unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle
geforderten Angaben zu achten. Es gibt für Los 1 und Los 2 jeweils einen eigenen
Vordruck.
Sofern und soweit der Bieter auf Referenzen von Nachunternehmern zurückgreift,
so sind nur solche Referenzen des Nachunternehmers zulässig, die inhaltlich
mit dem Leistungsteil vergleichbar sind, den der Nachunternehmer konkret
im Rahmen der angebotenen Leistung erbringen soll.
Nachweis Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001, 14001 und 45001 für Los 1
? Eigenerklärungen (mit Angebotsabgabe vorzulegen)
Die Bieter müssen über gültige Zertifizierungen eines DAkkS-akkredierten Zertifizierungsunternehmens
nach DIN EN ISO 9001 : 2015 und DIN EN ISO 14001
: 2015 sowie DIN EN ISO 45001 : 2018 (oder OSHAS 18001 soweit das Zertfikat noch gültig ist) verfügen.
Anbieter aus anderen EU - Staaten müssen eine Zertifizierung vorlegen, welche
von einem, mit dem Status der DAkkS vergleichbaren, Unternehmen durchgeführt
wurde. Die Vergleichbarkeit ist dem AG vom AN auf Anforderung nachzuweisen.
? Zertifikat (nach separater Aufforderung vorzulegen)
Der WDR behält sich vor, den Bieter, der nach Abschluss der Angebotsprüfung
den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, die Zertifizierungen in Kopie vorzulegen.
Für ausländische Bieter gelten gleichwertige Zertifizierungen von der
DAkkS gleichgestellten Zertifizierungsstellen aus dem Herkunftsland. Ausländische
Bieter haben der Vergabestelle die Gleichwertigkeit nachzuweisen.