Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer hat alle für die Reinigungsobjekte geltenden allgemeinen und spezifischen Unfallverhütungs- und Sicherheitsvorschriften zu beachten.
Die Leistungen sind nach wirtschaftlichen, betrieblichen und ökologischen Erfordernissen unter Einhaltung der für das Gebäudereiniger-Handwerk gültigen Bestimmungen, behördlichen Auflagen und Bestimmungen, den jeweils gültigen allgemeinen anerkannten Regeln und dem Stand der Technik und Wissenschaft, Arbeitsmedizin und Hygiene, sonstigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen, den Herstellerangaben und unter Beachtung der Besonderheiten der Objekte durchzuführen.
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Vor Aufnahme der Beschäftigung erfolgt eine schriftliche Benennung sämtlicher Reinigungskräfte, die für den ständigen und auch den vertretungsweisen Einsatz in den Objekten vorgesehen sind. Gleiches gilt für das Aufsichtspersonal. Personaländerungen sind der Auftraggeberin und dem jeweiligen Verantwortlichen des Nutzers der Liegenschaft umgehend schriftlich mitzuteilen. Unangemeldetem Personal ist der Zutritt zu den Objekten ausdrücklich untersagt.
Der Auftragnehmer hat durch organisatorische Maßnahmen (Gestellung von Ersatzkräften) sicherzustellen, dass die Reinigung durch Personalausfälle infolge Krankheit, Urlaub usw. nicht beeinträchtigt wird.
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Alle beschriebenen Aufgaben und Leistungen innerhalb der dem Objektleiter übertragenen Liegenschaft sind von diesem eigenverantwortlich zu koordinieren und zu überwachen. Er hat die Abläufe eigeninitiativ und aktiv zu steuern und ist für die störungsfreie Objektbewirtschaftung nach den jeweiligen Erfordernissen verantwortlich. Zu den wesentlichen Aufgaben und Anforderungen gehören u. a.:
- Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift,
- monatliche Rundgänge zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung,
- Ansprechpartner der Auftraggeberin und des Nutzers,
- Verantwortlichkeit für die ständige Qualitätssicherung,
- Führen monatlicher Gespräche zur Bestätigung der vertragsgemäßen Durchführung der Reinigungsleistungen mit dem jeweiligen Verantwortlichen der Auftraggeberin und bzw. oder des Nutzers der Liegenschaften,
- Bindeglied zwischen den Verantwortlichen der Auftraggeberin sowie des Nutzers der Liegenschaft und den ausführenden Servicekräften des Auftragnehmers,
- Gewährleistung der permanenten, ordnungsgemäßen Leistungserbringung und Vertragserfüllung,
- ständige Erreichbarkeit des Objektleiters bzw. seines Stellvertreters,
- Erarbeiten von Dienstanweisungen, Personaleinsatz-/Schichtplänen,
- Prüfen der Leistungsnachweise, Berichte, Prüfbücher etc. bezüglich des ordnungsgemäßen Eintrags, der Vollständigkeit und der Übereinstimmung mit der durchgeführten Maßnahme,
- Erfassung, Bearbeitung und Erledigung von Mängel- und Schadensmeldungen (inkl. Rücklauf zur Auftraggeberin),
- Begleiten von Einweisungen, Abnahmen und Übergaben,
- Sicherstellen der Einhaltung von Hausordnungen und Umweltschutzrichtlinien (Emissionen)
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Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Reinigungsarbeiten in den zu reinigenden Räumen:
- nur fachkundige, zuverlässige Arbeitskräfte einzusetzen,
- zu einem Einsatz von Arbeitskräften, die zu einer mündlichen Verständigung in deutscher Sprache fähig sind,
- die für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge und alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, besonders die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzes, einzuhalten.
Die Auftraggeberin sowie Beauftragte des Nutzers sind berechtigt, das Personal auf Zuverlässigkeit zu überprüfen und nach ihrer Ansicht unzuverlässige Reinigungskräfte abzulehnen.
Der Auftragnehmer hat vor der erstmaligen Leistungserbringung für sein Reinigungspersonal Revierpläne mit Zeitangaben zu erstellen und der Auftraggeberin zur Genehmigung vorzulegen. Bei den durchzuführenden Reinigungsleistungen muss zur Gewährleistung einer Überprüfbarkeit für die Auftraggeberin deutlich erkennbar sein, wann die jeweilige Tätigkeit ausgeführt wird. Zudem ist von dem Auftragnehmer vor der erstmaligen Leistungserbringung ein Hygieneplan zu erstellen sowie laufend anzupassen.
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Die Leistungen umfassen Unterhalts- und Intensivreinigungsleistungen auf 4.911,47 qm Grundfläche mit einer gleichen Jahresreinigungsfläche für die Intensivreinigung (nach Beauftragung). Die Jahresgesamtreinigungsfläche für die Unterhaltsreinigung beträgt 352.690,62 qm.
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Die Leistungserbringung erfolgt in den Raumgruppen:
Raumgruppe A: Büro- und Verwaltungsräume, Kopierräume; (Bodenbeschaffenheit: Teppich, Linoleum)
Raumgruppe B: Sitzungs- und Schulungsräume; (Bodenbeschaffenheit: Teppich, Kunststein)
Raumgruppe C: Sozialräume und Teeküchen; (Bodenbeschaffenheit: Linoleum)
Raumgruppe D: Sanitärräume; (Bodenbeschaffenheit: Fliesen)
Raumgruppe E: Eingangszonen und -hallen; (Bodenbeschaffenheit: Kunststein, Linoleum)
Raumgruppe F: täglichgenutzte Verkehrswege; (Bodenbeschaffenheit: Kunststein,Teppich, Linoleum)
Raumgruppe G: nicht täglich genutzte Verkehrsflächen; (Bodenbeschaffenheit: Kunststein)
Raumgruppe H: Büroneben-, Abstell- und Serverräume; (Bodenbeschaffenheit: Linoleum, Stein)
Raumgruppe I: Archive-, Boden- und Kellerräume; (Bodenbeschaffenheit: Beton)
Raumgruppe J: Aufzüge; (Bodenbeschaffenheit: Estrich, Linoleum)
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mit folgenden m² Grundfläche und Reinigungsintervallen:
Raumgruppe A: 2.401,90 (Teppich) und 123,20 (Linoleum) - jeweils W1 (einmal pro Woche)
Raumgruppe B: 56,05 (Teppich), 70,54 (Kunststein) und 175,12 (Teppich) - jeweils W1
Raumgruppe C: 107,95 (Linoleum) - W5 (fünfmal pro Woche)
Raumgruppe D: 202,11 (Fliesen) - W5 und 5,11 (Fliesen) - W1
Raumgruppe E: 8,65 (Kunststein) und 6,72 (Linoleum)- jeweils W1
Raumgruppe F: 318,41 (Kunststein), 193,42 (Teppich), 575,53 (Linoleum) - jeweils W1, und 10,87 (Linoleum) - W1 nach Beauftragung
Raumgruppe G: 6,76 (Kunststein) - W1 nach Beauftragung
Raumgruppe H: 262,52 (Linoleum) - W1, 204,06 (Linoleum) und 51,46 (Stein) - W1 nach Beauftragung
Raumgruppe I: 169,70 (Beton) - W1 nach Beauftragung
Raumgruppe J: 8,34 (Estrich)- W1 nach Beauftragung und 6,05 (Linoleum)- W1
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Für ungeplant zu erbringende Leistungen sind zusätzlich 20 h Unterhaltsreinigung jährlich zu erwarten.
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Für die Reinigungsleistungen der einzelnen Raumgruppen sind folgende maximale Richtleistungen / Std. /Reinigungkraft einzuhalten:
Raumgruppe A: 180 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe B: 160 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe C: 80 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe D: 90 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe E: 250 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe F: 250 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe G: 250 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe H: 280 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe I: 280 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe J: 80 qm/Std./Reinigungskraft
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Angebote, die höhere Richtleistungen als diese maximalen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen.
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Es ist davon auszugehen, dass der Abfall bereits durch die Gebäudenutzer fraktioniert wird und durch den Auftragnehmer nur zu der ausgewiesenen Sammelstelle (z. B. Container) zu verbringen ist. Eine nachträgliche Sortierung ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs.
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Detaillierte Angaben zur Ausführung der Leistungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.