Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Für die erforderliche Überprüfung Ihrer Eignung in Bezug auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist es erforderlich, dass Sie die Anlage 1 "Eigenerklärung zur Eignung" sowie -falls zutreffend- die entsprechenden Formblätter ausgefüllt mit dem Angebot einreichen.
Eigenerklärung, dass ihr Unternehmen über mindestens drei Referenzen (2021, 2020,2019) vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung der JVA Bremen und mindestens einer der u. a. Punkte zutrifft:
- Ein Gefangenentelekommunikationssystem und ein Haftraummultimediasystem in einer JVA in Deutschland zur Verfügung gestellt wird
- Zeitgleich bis zu 478 Gefangene die Leistung in Anspruch nehmen können, ohne dass das zur Verfügung gestellte Netz dadurch an Qualität oder Leistung einbüßt
- Es sich um eine Kombinationsdienstleistung aus der Bereitstellung von Fernsehen, Radio und Telefonie handelt sowie die Möglichkeit besteht, einen DVD-Player anzuschließen und DVDs zu sehen
- Die erhöhten Sicherheitsmaßnahmen zum Datenschutz gem. des Bremischen Justizvollzugsdatenschutzgesetzes und § 53 Bundesdatenschutzgesetz sowie nach § 35 Sozialgesetzbuch (SGB I), in Bezug auf das Sozialgeheimnis, bei der Bereitstellung der Leistung eingehalten wurden
- Die zur Verfügung gestellten Leistungen durch das Personal des AG verwaltet und limitiert werden kann, insbesondere im Hinblick auf Schwarz- und Weißlisten, Unterbrechung eines aktiven Anrufes oder anderen genutzten Dienstes und das Mithören von Telefonaten (Formblatt 3)
Nachweis, dass ihr Unternehmen über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, die folgenden Mindestdeckungssummen abdeckt: 1 000 000 Euro Personen- und Sachschäden pro Schadensfall und Person, 500 000 Euro für Vermögensschäden pro Schadensfall, 250 000 Euro für Verletzungen von Vorschriften zum Datenschutz (einschließlich Sozialdaten) pro Schadensfall und 1 000 000 Euro für sonstige Schäden.
oder
dass ihr Unternehmen im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen wird, die folgenden Mindestdeckungssummen abdeckt: 1 000 000 Euro Personen- und Sachschäden pro Schadensfall und Person, 500 000 Euro für Vermögensschäden pro Schadensfall, 250 000 Euro für Verletzungen von Vorschriften zum Datenschutz (einschließlich Sozialdaten) pro Schadensfall und 1 000 000 Euro für sonstige Schäden. (Formblatt 2)
Eigenerklärung, dass ihr Unternehmen über die erforderlichen Arbeitskräfte verfügt, die für die Ausführungen der ausgeschriebenen Leistung erforderlich sind. (Formblatt 2)
Falls zutreffend: "Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen" (Formblatt 233), "Verzeichnis der Leistung/Kapazitäten anderer Unternehmen" (Formblatt 235) und "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" (Formblatt 236).