Die vorliegende Bekanntmachung betrifft einen Auftrag, dessen geschätzter Auftragswert unterhalb des maßgeblichen Schwellenwertes liegt.
__________________________________________________________________________________________________________________
Das Verfahren wird als Verhandlungsvergabe mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (gem. § 12 UVgO) in zwei Stufen durchgeführt.
Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der Teilnahmefrist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments (siehe
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP6MKD/documents) genügen müssen.
In einem ersten Schritt wird die Eignung der Bewerber durch den Auftraggeber überprüft. Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der durch die Bewerber mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Unterlagen.
Die im Teilnahmewettbewerb als geeignet identifizierten Bieter werden sodann zur Angebotsabgabe über das Vergabeportal DTVP aufgefordert. Die Bieter erhalten dazu eine Bieternachricht über das Vergabeportal DTVP sowie eine automatisierte E-Mail des Vergabeportals mit dem Zugang zu dem Projektraum des Vergabeportals, über den die Angebote einzureichen sind.
Bieter haben das Angebot innerhalb der Frist einzureichen, die den im Teilnahmewettbewerb als geeignet identifizierten Bietern mit der Angebotsaufforderung mitgeteilt wird.
Das Verhandlungsverfahren, das sich an den abgeschlossenen Teilnahmewettbewerb anschließt, wird wie folgt ausgestaltet:
Es erfolgt zunächst je Angebot eine Prüfung auf Vollständigkeit der geforderten Angaben und Unterlagen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte leistungsbezogene Unterlagen nachzufordern. Eine Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen mit Ausnahme von unwesentlichen Preisangaben gemäß § 41 Abs. 2 und 3 UVgO.
Der Auftraggeber behält sich vor, bereits die (Erst-)Angebote zu bezuschlagen.
Nach Prüfung der Angebote auf allgemeine Vollständigkeit und Plausibilität nimmt der Auftraggeber im Regelfall eine Angebotsaufklärung vor. Geeignete Bieter, deren Angebot die formalen Voraussetzungen erfüllen, werden hierbei zu einem Aufklärungsgespräch bei dem Auftraggeber eingeladen, in dem das Angebot vorgestellt und näher erläutert sowie nachgebessert werden kann.
Der Auftraggeber behält sich vor, von einem Aufklärungsgespräch abzusehen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Rückfragen zu dem Angebot in dem Aufklärungsgespräch zu stellen. Im Rahmen der Angebotsaufklärung darf über den gesamten Angebotsinhalt verhandelt werden mit Ausnahme der von dem Auftraggeber in den Vergabeunterlagen festgelegten Mindestanforderungen und Wertungskriterien.
Im Anschluss an das Aufklärungsgespräch erhalten alle am Verfahren beteiligten Bieter eine noch zu bestimmende Frist, um innerhalb dieser Frist ihr Angebot zu überarbeiten und nachzubessern.
Der Auftraggeber behält sich vor, auch weitere Aufklärungsgespräche und schriftliche Aufklärungen über die Inhalte der Angebote zu führen sowie weitere Verhandlungsrunden durchzuführen.
Nach Eingang der verbindlichen Angebote erfolgt eine Wertung der Angebote auf Grundlage der unter Ziff. II des Leistungsverzeichnisses (
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP6MKD/documents) niedergelegten Wertungsmatrix.