Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1.1) Gesamtumsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
10 Punkte: ab durchschnittl. Gesamtnettoumsatz > 353.750 EUR
Gewichtung: 5 %
1.2) spezifischer Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Gebäude + Innenräume
10 Punkte: ab durchschnittl. Gesamtnettoumsatz im Bereich des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume > 212.625 EUR.
Gewichtung: 10 %
1.3) Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung:
Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Deckungssummen (bei ARGE Zusatzvermerk über Mitversicherung von Tätigkeit in ARGE oder Versicherung ausgestellt auf ARGE).
Personenschäden: min. 2,0 Mio. EUR
sonstige Schäden: min. 1,5 Mio. EUR
Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr beträgt mindestens das Zweifache der Deckungssumme.
2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
2.1.) Personalbedarf/Bürokapazität (Gewichtung 10 %)
10 Punkte: ab durchschnittl. Mitarbeiterzahl > 3 Architekten/Ingenieuren
2.2.) Referenzen (Gewichtung 75 %)
2.2.1) Referenz 1 (Grundkompetenz): maximale Punktzahl von 1,5 Punkten wird erreicht
- abgerechnete anrechenbare Kosten 1.900.000 EUR oder mehr (0,5 Punkte)
- Honorarzone 3 oder höher (0,5 Punkte)
- Leistungen der Leistungsphasen 2-9 zu 90 % oder mehr erbracht (0,5 Punkte).
Bei Nichterfüllung einer Referenzeigenschaft wird die Referenz mit 0 Punkten bewertet.
2.2.2) Referenzen (2-5), weitere Anforderungen: maximale Punktzahl von 8,5 Punkten wird erreicht
- Erfahrung mit Fördermitteln (0,25 Punkte)
- Bauen im Bestand und im laufenden Betrieb (0,5 Punkte)
- Bauen in Hanglage (0,25 Punkte)
- Erfahrung mit pädagogischen Konzepten (0,5 Punkte)
- Umsetzung von Nachhaltigkeitsaspekten (0,5 Punkte)
- Erfahrung mit Holz- und Massivbauweise (0,5 Punkte). Werden im Rahmen der 4 Referenzen beide Bauweisen nachgewiesen, erhält der Bewerber 0,5 Punkte, wird nur eine Bauweise nachgewiesen erhält der Bewerber 0,25 Punkte, sonst 0 Punkte.
Bei Nichterfüllung wird das jeweilige Kriterium mit 0 Punkten bewertet.
Referenzen werden nicht gewertet, wenn der maximale Zeitraum zwischen
- dem Abschluss Leistungsphase 8 (=Fertigstellung, Inbetriebnahme / Bezugsfertigkeit) bzw. Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase, sofern kein Vollauftrag) und
- dem Ablauf der Bewerbungsfrist aus der Bekanntmachung
größer als 10 Jahre ist.
Gewertet werden
- die Referenz mit den erbetenen Referenzeigenschaften zum Nachweis der Grundkompetenz des Bewerbers (= Referenz 1) und
- bis zu 4 weitere Referenzen, die die darüber hinaus erbetenen Referenzeigenschaften am besten abbilden.
Der Bewerber beschreibt seine angeführten Referenzprojekte - besonders im Hinblick auf die im vorliegenden Projekt zu bewertenden Aspekte. Mit seiner Referenz Nr. 1 weist er seine Grundkompetenz hinsichtlich des Umfangs (anrechenbare Kosten), der Honorarzone und des Leistungsbereichs (erbrachte Leistungen nach HOAI) dar. Er beschreibt das Referenzprojekt, den Leistungsumfang analog der Leistungsphasen nach den Grundleistungen der HOAI und eventueller Besonderer Leistungen und stellt die tiefergehenden Besonderheiten der Referenz - Dienstleistung dar. Der Nachweis der Referenzleistung ist durch eine Eigenerklärung zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.