Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Dabei sind folgende Mindestreferenzen nachzuweisen:
(1) Mindestens eine Referenz über die schlüsselfertige Errichtung einer Bildungseinrichtung eines privaten oder öffentlichen Auftraggebers. Die Inbetriebnahme muss in den letzten fünf Jahren bis zur Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (2021, 2020, 2019, 2018, 2017) stattgefunden haben.
(2) Mindestens eine Referenz über Planungsleistungen der Objektplanung einer Bildungseinrichtung eines privaten oder öffentlichen Auftraggebers (Kindertagesstätte/eines Kindergartens oder Schule) in den Leistungsphasen 2 bis 5 nach HOAI. Die Inbetriebnahme muss in den letzten fünf abgeschlossen Geschäftsjahren bis zur Auftragsbekanntmachung (2021, 2020, 2019, 2018, 2017) stattgefunden haben.
Stufe 3:
Schließlich wird - sofern mehr als maximal sechs geeignete Bewerber sich am Verfahren beteiligt haben - unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der EU-Auftragsbekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Für die Auswahl wird jeweils nur die als priorisiert gekennzeichnete Referenz für "Schlüsselfertige Bauleistung" sowie die als priorisiert gekennzeichnete Referenz für "Planungsleistungen" berücksichtigt. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Die Vorlage von mehr als jeweils drei Referenzen "Schlüsselfertige Bauleistung" und "Planungsleistungen" ist nicht erwünscht.
(1)
Dabei wird die als priorisiert gekennzeichnete Referenz "Schlüsselfertige Bauleistung" wie folgt bewertet:
Kriterium "Projektart"
Erwachsenenbildungsbau (Universität, VHS o.ä.) 1 Punkt
Schule 2 Punkte
Kindertagesstätte / Kindergarten 5 Punkte
Kriterium "Auftragswert des Referenzgebäudes in EUR netto (KG 300 und 400)"
Unter EUR 1 Mio. netto (KG 300 + 400) nach DIN 276) 1 Punkt
EUR 1 bis EUR 3 Mio. netto (KG 300 + 400) nach DIN 276) 2 Punkte
Über EUR 3 Mio. netto (KG 300 + 400) nach DIN 276) 3 Punkte
(2)
Weiterhin wird die als priorisiert gekennzeichnete Referenz "Planungsleistungen" wie folgt bewertet:
Kriterium "Auftragswert des Referenzgebäudes in EUR netto (KG 300 und 400)"
Unter EUR 1 Mio. netto (KG 300 + 400) nach DIN 276) 1 Punkt
EUR 1 bis EUR 3 Mio. netto (KG 300 + 400) nach DIN 276) 2 Punkte
Über EUR 3 Mio. netto (KG 300 + 400) nach DIN 276) 3 Punkte
Kriterium "Projektart"
Kindertagesstätte / Kindergarten 5 Punkte
(3)
"Sonderpunkte"
Weiterhin werden, sofern eine oder beide der als priorisiert gekennzeichneten Referenzen eines oder mehrere der nachfolgend genannten Kriterien erfüllt, Sonderpunkte vergeben. Die Punkte können entweder mit der Referenz "schlüsselfertige Bauleistungen" oder mit der Referenz "Planungsleistungen" erreicht werden, sie werden aber nur einmal vergeben. Die maximale Anzahl an erreichbaren Sonderpunkten beträgt damit 7 Punkte.
Sonderpunkt für den Erhalt eines Architekturpreises (z.B. BDA, Hugo-Häring-Preis o.ä.) 1 Punkt
Sonderpunkt für den Erhalt eines Holzbaupreises (z.B. Deutscher oder BaWü-Holzbaupreis o.ä.) 2 Punkte
Sonderpunkt Holz- oder Holzhybridbau 2 Punkte
Weiterhin wird, sofern eine der vorgelegten Planungsreferenzen die nachfolgend genannten Kriterien erfüllt, ein Sonderpunkt vergeben:
Sonderpunkt für die Erbringung weiterer Leistungsphasen
Planungsleistungen für ein Gebäude gleich welcher Art mit einem Auftragswert des Referenzgebäudes in Höhe von mind. 1 Mio. EUR netto (KG 300 + 400); Erfüllung der Leistungsphasen 2 bis 8.
1 Punkt
Sofern der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrags bestätigt, dass beabsichtigt ist, ein "junges" Planungsbüro einzubeziehen, wird hierfür ein Sonderpunkt vergeben:
Sonderpunkt für die "Förderung junger Büros" - Gründungsjahr des eingebundenen Objektplanungsbüros
Gründung nach dem 1.1.2017
1 Punkt
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, führen jüngere Referenzen (späterer Inbetriebnahmezeitpunkt) zur Bevorzugung eines Bewerbers. Bei gleichen Abnahmezeitpunkten entscheidet ggf. das Los.