Beschreibung der Beschaffung
1. Beschreibung der geplanten Maßnahme Aufgabe ist es, ein Feuerwehrgerätehaus im Ortsteil Stücken der Gemeinde Michendorf zu erstellen, dass den Erhalt der Feuerwehrinfrastruktur und die Erhöhung der Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Feuerwehr sowie die aktuellen Anforderungen an den Arbeits-, Brand-, Wärme-, Schall- und Gesundheitsschutz erfüllt.
Für die geplante Maßnahme steht ein Gesamtbudget Brutto in Höhe von 1.465.000 EUR zur Verfügung. Dies ist die einzuhaltende Kostenobergrenze und Bestandteil der Aufgabenstellung. Die Planung und Ausführung hat sich diesem Budget zu beugen.
Es ist beabsichtigt das Bestandsgebäude zu erhalten und einer anderen Nutzung zuzuführen. Gegenüber, auf der anderen Straßenseite, in der Stückener Dorfstraße 7 soll der, dem Bedarf angepasste, barrierefreie Neubau entstehen. Aktuell gibt es 18 Kameraden im OT Stücken, die ihren ehrenamtlichen Dienst verrichten. Der Jugendfeuerwehr gehören aktuell 10 Kinder/Jugendliche an. Für das Bauvorhaben liegt seit Mai 2022 ein Fördermittelbescheid gem. Feuerwehrinfrastrukturrichtlinie vor. Grundlage des Fördermittelbescheides ist die von der
Gemeinde Michendorf in Auftrag gegebene Entwurfsplanung. Die Entwurfsplanung wird, ebenso wie der Fördermittelbescheid, den in diesem Verfahren ausgewählten Bewerbern im Rahmen der Angebotsphase zur Verfügung gestellt werden. Da der Neubau nunmehr auf dem Grundstück Dorfstraße 7 errichtet werden soll, und nicht, wie zum Zeitpunkt der Beantragung der Fördermittel geplant, auf dem Grundstück, auf dem das bisherige Feuerwehrgebäude errichtet ist, werden Teile der bereits erbrachten Leistungen in den Leistungsphasen 1 und 2 im Sinne der HOAI 2021 ebenso erbracht werden müssen, wie eine Fertigstellung der Entwurfsplanung.
Einige Anforderungen im Einzelnen
1. Baukörper
o Massiv- oder Holzbauweise
o kein Keller
o 2 Geschosse
o kein WDVS System, keine Kerndämmung, keine Vorhangfassade
2. Energieversorgung
o Wärmeerzeugung über regenerative Energiequellen
o ggf. PV - Anlage auf dem Dach
o Solarthermie zur Unterstützung der Warmwasserbereitung
3. Fenster
o Metall oder Holzfenster ? kein Kunststoff
4. Akustik
o Schulungsräume erhalten Akustikdecken, revisionier- und austauschbar
5. Es ist zu prüfen, ob der Löschwasserbrunnen am vorhandenen Feuerwehrgerätehaus
als Notwasserversorgung eingebunden werden kann.
Die Geländegestaltung um das Gebäude herum ist so vorzunehmen, dass das gesamte Ensemble als Einheit in der dörflichen Struktur wahrgenommen wird.
2. Honorar
Honorarzone: III Honorarsatz: Basissatz
Es wird davon ausgegangen, dass das zu errichtende Gebäude der Honorarzone III im Sinne des § 35 Abs. 6 HOAI 2021 zuzuordnen ist. Da das Vorhaben mit Fördermitteln realisiert werden wird, sind die Grundsätze des wirtschaftlichen und sparsamen Mitteleinsatzes im besonderen Maße zu beachten. Als Honorarsatz wird daher der Basissatz zu vereinbaren sein.
3. Zeitplan
Planung: 2022 - 2023
Ausführung: 2023 - 2024