Gemeinde Wenzenbach, Generalsanierung der Mittelschule Wenzenbach, Neubau Zweifachsporthalle sowie evtl. Zusammenlegung mit der Grundschule Wenzenbach - Architektenleistungen (Gebäude und Innenräume)
Die Gemeinde Wenzenbach beabsichtigt die Generalsanierung der Mittelschule Wenzenbach am Standort Roither Weg 15 in 93173 Wenzenbach. Nach derzeitigem Stand der Vorplanungen soll im Zuge der Sanierung eine Zusammenlegung der genannten Mittelschule mit der Grundschule Wenzenbach erfolgen, welche sich momentan in der Pestalozzistraße 15 ebenfalls in Wenzenbach befindet. Vorgesehen ist, den bestehenden Schulkomplex durch Teilabbrüche und –neubauten an den künftigen Platzbedarf einer gemeinsamen Grund- und Mittelschule anzupassen und eine moderne Lernlandschaft zu schaffen. Ausgeschrieben werden die Planungsleistungen Leistungsbild Gebäudeplanung. Nach schulischer Bedarfsplanung hat die Gemeinde Wenzenbach bei der Zusammenlegung von Grund- und Mittelschule zu einem Schulkomplex Anspruch auf eine 2-Feld- Sporthalle. Diese soll im Zuge der Baumaßnahmen der Schule neu errichtet werden. Beauftragt werden sollen Leistungsphasen 2 bis 9 inkl. Besondere Leistungen. Siehe im Übrigen II.2.4!
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-12-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-11-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-11-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Wenzenbach beabsichtigt die Generalsanierung der Mittelschule Wenzenbach am Standort Roither Weg 15 in 93173 Wenzenbach. Nach derzeitigem Stand der Vorplanungen soll im Zuge der Sanierung eine Zusammenlegung der genannten Mittelschule mit der Grundschule Wenzenbach erfolgen, welche sich momentan in der Pestalozzistraße 15 ebenfalls in Wenzenbach befindet. Vorgesehen ist, den bestehenden Schulkomplex durch Teilabbrüche und –neubauten an den künftigen Platzbedarf einer gemeinsamen Grund- und Mittelschule anzupassen und eine moderne Lernlandschaft zu schaffen. Ausgeschrieben werden die Planungsleistungen Leistungsbild Gebäudeplanung. Nach schulischer Bedarfsplanung hat die Gemeinde Wenzenbach bei der Zusammenlegung von Grund- und Mittelschule zu einem Schulkomplex Anspruch auf eine 2-Feld- Sporthalle. Diese soll im Zuge der Baumaßnahmen der Schule neu errichtet werden. Beauftragt werden sollen Leistungsphasen 2 bis 9 inkl. Besondere Leistungen. Siehe im Übrigen II.2.4!
Die Gemeinde Wenzenbach beabsichtigt die Generalsanierung der Mittelschule Wenzenbach am Standort Roither Weg 15 in 93173 Wenzenbach. Nach derzeitigem Stand der Vorplanungen soll im Zuge der Sanierung eine Zusammenlegung der genannten Mittelschule mit der Grundschule Wenzenbach erfolgen, welche sich momentan in der Pestalozzistraße 15 ebenfalls in Wenzenbach befindet. Vorgesehen ist, den bestehenden Schulkomplex durch Teilabbrüche und –neubauten an den künftigen Platzbedarf einer gemeinsamen Grund- und Mittelschule anzupassen und eine moderne Lernlandschaft zu schaffen. Ausgeschrieben werden die Planungsleistungen Leistungsbild Gebäudeplanung. Nach schulischer Bedarfsplanung hat die Gemeinde Wenzenbach bei der Zusammenlegung von Grund- und Mittelschule zu einem Schulkomplex Anspruch auf eine 2-Feld- Sporthalle. Diese soll im Zuge der Baumaßnahmen der Schule neu errichtet werden. Beauftragt werden sollen Leistungsphasen 2 bis 9 inkl. Besondere Leistungen. Siehe im Übrigen II.2.4!
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Regensburg, Landkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-11-07 📅
Einreichungsfrist: 2022-12-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-11-11 📅
Datum des Beginns: 2023-03-01 📅
Datum des Endes: 2033-09-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 218-622552
ABl. S-Ausgabe: 218
Zusätzliche Informationen
Die Bewerbung ist nur zulässig auf den von der Vergabestelle vorgegebenen Formularen.
Die Bewerbung ist als EINE einzige .pdf-Datei auf das Portal hochzuladen
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 300 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Wenzenbach beabsichtigt die Generalsanierung der Mittelschule Wenzenbach am Standort Roither Weg 15 in 93173 Wenzenbach. Nach derzeitigem Stand der Vorplanungen soll im Zuge der Sanierung eine Zusammenlegung der genannten Mittelschule mit der Grundschule Wenzenbach erfolgen, welche sich momentan in der Pestalozzistraße 15 ebenfalls in Wenzenbach befindet. Vorgesehen ist, den bestehenden Schulkomplex durch Teilabbrüche und –neubauten an den künftigen Platzbedarf einer gemeinsamen Grund- und Mittelschule anzupassen und eine moderne Lernlandschaft zu schaffen.
Die Gemeinde Wenzenbach beabsichtigt die Generalsanierung der Mittelschule Wenzenbach am Standort Roither Weg 15 in 93173 Wenzenbach. Nach derzeitigem Stand der Vorplanungen soll im Zuge der Sanierung eine Zusammenlegung der genannten Mittelschule mit der Grundschule Wenzenbach erfolgen, welche sich momentan in der Pestalozzistraße 15 ebenfalls in Wenzenbach befindet. Vorgesehen ist, den bestehenden Schulkomplex durch Teilabbrüche und –neubauten an den künftigen Platzbedarf einer gemeinsamen Grund- und Mittelschule anzupassen und eine moderne Lernlandschaft zu schaffen.
Nach schulischer Bedarfsplanung hat die Gemeinde Wenzenbach bei der Zusammenlegung von Grund- und Mittelschule zu einem Schulkomplex Anspruch auf eine 2-Feld- Sporthalle. Diese soll im Zuge der Baumaßnahmen der Schule neu errichtet werden. Zu klären ist, ob die Gemeinde den Bedarf einer 3-Feld-Halle sieht und diese ohne die Förderung für das dritte Hallenfeld umsetzt. Die Option der Erweiterung des Neubaus einer 2-Feld-Halle um ein weiteres Feld ist vorzusehen.
Nach schulischer Bedarfsplanung hat die Gemeinde Wenzenbach bei der Zusammenlegung von Grund- und Mittelschule zu einem Schulkomplex Anspruch auf eine 2-Feld- Sporthalle. Diese soll im Zuge der Baumaßnahmen der Schule neu errichtet werden. Zu klären ist, ob die Gemeinde den Bedarf einer 3-Feld-Halle sieht und diese ohne die Förderung für das dritte Hallenfeld umsetzt. Die Option der Erweiterung des Neubaus einer 2-Feld-Halle um ein weiteres Feld ist vorzusehen.
Die bereits am Standort Roither Weg 15 bestehende 2-Feld-Sporthalle ist nicht Teil der weiteren Planungen.
Bei der Gestaltung sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden:
• Lernhauskonzept jeweils für Grund- und Mittelschule mit separaten Eingangsbereichen
• Gruppenräume mit Anbindung an jeweiligen Klassenraum
• Erreichbarkeit aller Fachräume sowohl für Grund- als auch für Mittelschüler
• Schülercafé zur Mitbenutzung von der offenen Ganztagsschule
• Aula im Mittelschullernhaus
• überdachter Pausenbereich im Grundschullernhaus
• baulich getrennte Pausenhöfe für verschiedene Altersgruppen (im Idealfall 3)
• Neubau einer 2-Feld Turnhalle mit optionaler Erweiterung um ein drittes Hallenfeld
• zentral gelegener Verwaltungstrakt mit separaten Lehrerarbeitszimmern sowie Fachräume im bestehenden 3-geschossigen Gebäudeteil im Süden
• Förderrichtlinien welche im Zusammenhang mit der Gebäudeplanung stehen
Zur Vorbereitung des Bauvorhabens sind die Gebäudeteile, welche nach dem Konzept des Architekturbüros bestehen bleiben sollen,hinsichtlich ihres Zustandes zu bewerten. Es wird zu prüfen sein, inwieweit die bestehende Bausubstanz für eine weitere Nutzung geeignet ist. Eine Untersuchung auf Schadstoffe ist bereits erfolgt und war ohne Befund.
Zur Vorbereitung des Bauvorhabens sind die Gebäudeteile, welche nach dem Konzept des Architekturbüros bestehen bleiben sollen,hinsichtlich ihres Zustandes zu bewerten. Es wird zu prüfen sein, inwieweit die bestehende Bausubstanz für eine weitere Nutzung geeignet ist. Eine Untersuchung auf Schadstoffe ist bereits erfolgt und war ohne Befund.
Gesucht wird daher ein Planungsbüro für das Leistungsbild Gebäude gem. § 34 HOAI, welches in enger Abstimmung mit weiteren beteiligten Fachplanern und externen Experten ein Sanierungskonzept ausarbeitet, dessen Umsetzung vorbereitet und während der Bauausführung überwacht. Vorleistungen bis zur Leistungsphase 2 (Konzeptstudie) wurden bereits erbracht. Die Ergebnisse dieser Vorplanung sollen als Grundlage der ausgeschriebenen Planungsleistungen angenommen werden. Im Rahmen des Vergabeverfahrens soll die Konzeptstudie von den zu ladenden Bietern der Phase 2 weiterentwickelt werden, für diese Leistungen im Rahmen des Vergabeverfahrens wird eine Pauschale von 5.000,00 € an die geladenen Büros gezahlt; dieser Betrag wird bei Beauftragung angerechnet.
Gesucht wird daher ein Planungsbüro für das Leistungsbild Gebäude gem. § 34 HOAI, welches in enger Abstimmung mit weiteren beteiligten Fachplanern und externen Experten ein Sanierungskonzept ausarbeitet, dessen Umsetzung vorbereitet und während der Bauausführung überwacht. Vorleistungen bis zur Leistungsphase 2 (Konzeptstudie) wurden bereits erbracht. Die Ergebnisse dieser Vorplanung sollen als Grundlage der ausgeschriebenen Planungsleistungen angenommen werden. Im Rahmen des Vergabeverfahrens soll die Konzeptstudie von den zu ladenden Bietern der Phase 2 weiterentwickelt werden, für diese Leistungen im Rahmen des Vergabeverfahrens wird eine Pauschale von 5.000,00 € an die geladenen Büros gezahlt; dieser Betrag wird bei Beauftragung angerechnet.
Beauftragt werden sollen die Leistungsphasen 2 bis 9 inkl. zahlreicher als Optionen ausgestalteter Besonderer Leistungen.
Die Planung soll unmittelbar im Anschluss an die Beauftragung (ca. März 2023) erfolgen, Fördermittelantrag noch 2023 gestellt werden.
Die Baumaßnahme erfolgt parallel zum laufenden Schulbetrieb.
Es ist mit Bauabschnittsbildung zu rechnen, diese sinnvoll zu erstellen ist Teil der Planungsaufgabe.
Baubeginn geplant: Quartal 01/2024
Fertigstellung: Quartal 02/2029
Nutzungsbeginn: Schuljahresbeginn 2029/2030.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 600 000 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
— stufenweise Beauftragung.
— Stufe 1: Lph. 2;
— Stufe 2: Lph. 3 + 4;
— Stufe 3: Lph. 5, 6, 7;
— Stufe 4: Lph. 8 + 9.
Ein Anspruch auf Beauftragung mit einer weiteren Stufe besteht nicht.
— optional: Besondere Leistungen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wenzenbach
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bei juristischen Personen: Nachweis der Eintragung im Handelsregister (nicht älter als diese Bekanntmachung),
bei Kommanditgesellschaften sind die Handelsregisterauszüge sowohl der Kommanditgesellschaft als auch der
Bei Partnerschaftgsgesellschaften und Parnterschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis
der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als diese Bekanntmachung) (nach gesonderter
Aufforderung).
Erklärungen nach GWB zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB.
Erklärung zur Einhaltung von § 128 GWB.
Erklärung zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. III.2.2.
Berufsstand: siehe III.2.1.
Im Übrigen: Siehe III.1.2 bis III.2.3.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.) durchschnittlicher spezifischer Umsatz (netto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf
Planungsleistungen beim Leistungsbild Gebäude und Innenräume für Gebäude der Gruppe "Ausbildung/Wissenschaft/Forschung" oder "Büro/Verwaltung/Staat/Kommune" oder "Gesundheit/Betreuung" im Sinne der Anlage 10.2 zur HOAI: 10 %
Mindeststandards: zu 1.) Mindestens 200.000 EUR spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
2.) Personalstärke des Bewerbers für PLANER (nur Architekten/Ingenieure), berechnet nach Vollzeitäquivalenten (Ein Vollzeitäquivalent beträgt 38 h/Woche; zwei Personen mit einmal 18 und einmal 20 Stunden/Woche ergeben also ein Vollzeitäquivalent) (Doppelnennung mit Ziffer 3 möglich): 10 %
2.) Personalstärke des Bewerbers für PLANER (nur Architekten/Ingenieure), berechnet nach Vollzeitäquivalenten (Ein Vollzeitäquivalent beträgt 38 h/Woche; zwei Personen mit einmal 18 und einmal 20 Stunden/Woche ergeben also ein Vollzeitäquivalent) (Doppelnennung mit Ziffer 3 möglich): 10 %
3.) Personalstärke des Bewerbers für BAULEITER (Architekten/Ingenieure/Techniker mit Abschlussprüfung) berechnet nach Vollzeitäquivalenten (Ein Vollzeitäquivalent beträgt 38 h/Woche; zwei Personen mit einmal 18 und einmal 20 Stunden/Woche ergeben also ein Vollzeitäquivalent) (Doppelnennung mit Ziffer 2 möglich): 10 %
3.) Personalstärke des Bewerbers für BAULEITER (Architekten/Ingenieure/Techniker mit Abschlussprüfung) berechnet nach Vollzeitäquivalenten (Ein Vollzeitäquivalent beträgt 38 h/Woche; zwei Personen mit einmal 18 und einmal 20 Stunden/Woche ergeben also ein Vollzeitäquivalent) (Doppelnennung mit Ziffer 2 möglich): 10 %
4.) Liste A: Mindestprojekt: VERGLEICHBARES PROJEKT der letzten 7 Jahre, das jedenfalls die folgenden
Kriterien erfüllt: Gebäude "Ausbildung/Wissenschaft/Forschung", "Büro/Verwaltung/Staat/Kommune" oder "Gesundheit/Betreuung", Leistungsbild Gebäude, HZ III, a.K. mind. 6 Mio. EUR, mindestens erbracht sein muss LPh. 3, 4 und 5 SOWIE LPh. 8 (§ 650s BGB): 0 %, da MINDESTKRITERIUM
Kriterien erfüllt: Gebäude "Ausbildung/Wissenschaft/Forschung", "Büro/Verwaltung/Staat/Kommune" oder "Gesundheit/Betreuung", Leistungsbild Gebäude, HZ III, a.K. mind. 6 Mio. EUR, mindestens erbracht sein muss LPh. 3, 4 und 5 SOWIE LPh. 8 (§ 650s BGB): 0 %, da MINDESTKRITERIUM
5.) Liste A: erstes weiteres Projekt: VERGLEICHBARES PROJEKT der letzten 7 Jahre, das jedenfalls die folgenden
Kriterien erfüllt: Gebäude "Ausbildung/Wissenschaft/Forschung", "Büro/Verwaltung/Staat/Kommune" oder "Gesundheit/Betreuung", Leistungsbild Gebäude, HZ III, a.K. mind. 6 Mio. EUR, mindestens erbracht sein muss LPh. 3, 4 und 5 SOWIE LPh. 8 (§ 650s BGB): 10 %
Kriterien erfüllt: Gebäude "Ausbildung/Wissenschaft/Forschung", "Büro/Verwaltung/Staat/Kommune" oder "Gesundheit/Betreuung", Leistungsbild Gebäude, HZ III, a.K. mind. 6 Mio. EUR, mindestens erbracht sein muss LPh. 3, 4 und 5 SOWIE LPh. 8 (§ 650s BGB): 10 %
6.) Liste A: zweitesweiteres Projekt: VERGLEICHBARES PROJEKT der letzten 7 Jahre, das jedenfalls die folgenden
7.) Kostensicherheit aus Referenzliste A: 10 %
8.) Terminsicherheit auf Referenzliste A: 10 %
9.) Liste B: Erfahrungen der letzten 10 Jahre mit öffentlich geförderten Projekten, Leistungsbild Gebäude, mind. erbrachte Leistungsphasen 3, 4 und 5 vollständig sowie 8 vollständig inkl. Verwendungsnachweis: 10 %.
10.) Liste C: Liste C: Erfahrungen mit der Planung und Verwirklichung von Baumaßnahmen der letzten 10 Jahre IM LAUFENDEN BETRIEB MIT ZWISCHENNUTZUNG/ÜBERGANGSLÖSUNGEN: 10 %
11.) Berufserfahrung in Projektleitung des konkret für das Projekt vorgesehenen verantwortlichen
PROJEKTLEITERS (Mehrfachnennung mit Ziffer 12 möglich, sofern von der betreffenden Person auch
nachweislich Planung erbracht wird und darin Berufserfahrung besteht): 5 %
12.) Berufserfahrung in BAULEITUNG des konkret für das Projekt vorgesehenen verantwortlichen BAULEITERS (Mehrfachnennung mit Ziffer 11 möglich, sofern von der betreffenden Person auch nachweislich Planung erbracht wird und darin Berufserfahrung besteht): 5 %
12.) Berufserfahrung in BAULEITUNG des konkret für das Projekt vorgesehenen verantwortlichen BAULEITERS (Mehrfachnennung mit Ziffer 11 möglich, sofern von der betreffenden Person auch nachweislich Planung erbracht wird und darin Berufserfahrung besteht): 5 %
Mindeststandards:
zu 2.) mind. 2 Planer/Personen in Vollzeit (nicht: Vollzeitäquivalente).
zu 3.) mind. 2 Bauleiter/Personen in Vollzeit (nicht: Vollzeitäquivalente).
zu 4.) Mindestprojekt 1 muss vorliegen, Ausschlusskriterium, liegt das Mindestprojekt nicht vor, erfolgt sofort Ausschluss
zu 7.) Mindestens eine positive Referenz muss vorliegen, Ausschlusskriterium, liegt das Mindestprojekt nicht vor, erfolgt sofort Ausschluss
zu 8.) Mindestens eine positive Referenz muss vorliegen, Ausschlusskriterium, liegt das Mindestprojekt nicht vor, erfolgt sofort Ausschluss
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Architekten im Sinne von § 75 Abs. 1 VgV. siehe BayBO und Bauvorlageverordnung Bayern
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
- Einzelbewerber allein oder Arbeitsgemeinschaft, jeweils ggf. mit Subunternehmer, gesamtschuldnerisch
haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
- Nachweis einer bestehenden/im Auftragsfalle vorbehaltlos gewährten Haftpflichtversicherung über
3.000.000,00 € für Personenschäden und sonstige
Schäden, 2-fach maximiert, ist zu erbringen. Bei ARGE muss die Versicherung für die ARGE als solche
bestehen. Die Versicherungssummen müssen jeweils 2-fach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen! Bei
Projektversicherung ist es ausreichend, wenn die Versicherungssumme 2-fach für die gesamte Laufzeit zur
Verfügung steht.
- stufenweise Beauftragung, aus der stufenweisen Beauftragung kann kein Mehrhonorar abgeleitet werden
- voraussichtlich Bildung von Bauabschnitten, daraus kann kein Mehrhonorar abgeleitet werden
- zahlreiche Besondere Leistungen als Optionen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Anzahl der Bewerber, die zur weiteren Teilnahme zugelassen und zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, wird gem. § 51 Abs. 2 VgV auf 5 begrenzt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-04-15 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung der Aufgabenstellung aus der Mehrfachbeauftragung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erläuterung der Umsetzung aus der Mehrfachbeauftragung im Vergabegespräch
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Budgetüberwachung/Kostensicherheit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Örtliche Verfügbarkeit
Vertragsbedingungen Akzeptanz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 15
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglic hin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglic hin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 218-622552 (2022-11-07)
Ergänzende Angaben (2022-11-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Wenzenbach beabsichtigt die Generalsanierung der Mittelschule Wenzenbach am Standort Roither Weg 15 in 93173 Wenzenbach. Nach
derzeitigem Stand der Vorplanungen soll im Zuge der Sanierung eine Zusammenlegung der genannten Mittelschule mit der Grundschule Wenzenbach
erfolgen, welche sich momentan in der Pestalozzistraße 15 ebenfalls in Wenzenbach befindet. Vorgesehen ist, den bestehenden Schulkomplex durch
Teilabbrüche und –neubauten an den künftigen Platzbedarf einer gemeinsamen Grund- und Mittelschule anzupassen und eine moderne Lernlandschaft zu
schaffen. Ausgeschrieben werden die Planungsleistungen Leistungsbild Gebäudeplanung.