Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Betriebsstätten der Hochschulgastronomie mit Gemüse und Obst - unterteilt in zwei (2) Produktgruppen. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen. Die Rahmenvereinbarung wird für ein (1) Jahr, mit der Option der dreimaligen Verlängerung um je ein weiteres Jahr geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.08.2022 und endet für das erste Vertragsjahr am 31.07.2023. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Vertragsende des jeweiligen laufenden Vertragszeitraums, ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag endet nach 3-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 31.07.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn die Maximalauftragssumme i.H.v. EUR 4.440.000,00 netto erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Frist. Eine Preisanpassung anhand der in den Vergabeunterlagen genannten Bedingungen ist möglich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-06-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-05-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-05-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gemüse, Obst und Schalenfrüchte
Referenznummer: Verg_EU-037_22
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Betriebsstätten der Hochschulgastronomie mit Gemüse und Obst - unterteilt in zwei (2) Produktgruppen. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen.
Die Rahmenvereinbarung wird für ein (1) Jahr, mit der Option der dreimaligen Verlängerung um je ein weiteres Jahr geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.08.2022 und endet für das erste Vertragsjahr am 31.07.2023. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Vertragsende des jeweiligen laufenden Vertragszeitraums, ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag endet nach 3-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 31.07.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag endet, wenn die Maximalauftragssumme i.H.v. EUR 4.440.000,00 netto erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Eine Preisanpassung anhand der in den Vergabeunterlagen genannten Bedingungen ist möglich.
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Betriebsstätten der Hochschulgastronomie mit Gemüse und Obst - unterteilt in zwei (2) Produktgruppen. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen.
Die Rahmenvereinbarung wird für ein (1) Jahr, mit der Option der dreimaligen Verlängerung um je ein weiteres Jahr geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.08.2022 und endet für das erste Vertragsjahr am 31.07.2023. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Vertragsende des jeweiligen laufenden Vertragszeitraums, ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag endet nach 3-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 31.07.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag endet, wenn die Maximalauftragssumme i.H.v. EUR 4.440.000,00 netto erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Eine Preisanpassung anhand der in den Vergabeunterlagen genannten Bedingungen ist möglich.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gemüse, Obst und Schalenfrüchte📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-05-06 📅
Einreichungsfrist: 2022-06-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-05-11 📅
Datum des Beginns: 2022-08-01 📅
Datum des Endes: 2023-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 091-249620
ABl. S-Ausgabe: 91
Zusätzliche Informationen
Es erfolgt eine Unterteilung in zwei (2) Produktgruppen (PG1: unverarbeitete Ware & PG2: küchenfertige Ware) wegen der unterschiedlichen Preisgültigkeit der Produktgruppen. Ein Angebot ist zwingend für beide Produktgruppen abzugeben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Betriebsstätten der Hochschulgastronomie mit Gemüse und Obst - unterteilt in zwei (2) Produktgruppen. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen.
Die Rahmenvereinbarung wird für ein (1) Jahr, mit der Option der dreimaligen Verlängerung um je ein weiteres Jahr geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.08.2022 und endet für das erste Vertragsjahr am 31.07.2023. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Vertragsende des jeweiligen laufenden Vertragszeitraums, ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag endet nach 3-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 31.07.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Rahmenvereinbarung wird für ein (1) Jahr, mit der Option der dreimaligen Verlängerung um je ein weiteres Jahr geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.08.2022 und endet für das erste Vertragsjahr am 31.07.2023. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Vertragsende des jeweiligen laufenden Vertragszeitraums, ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag endet nach 3-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 31.07.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag endet, wenn die Maximalauftragssumme i.H.v. EUR 4.440.000,00 netto erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Eine Preisanpassung anhand der in den Vergabeunterlagen genannten Bedingungen ist möglich.
Beschreibung der Verlängerungen:
Option der dreimaligen Verlängerung um je ein weiteres Jahr; maximale Gesamtlaufzeit bis 31.07.2026
Zusätzliche Informationen:
Es erfolgt eine Unterteilung in zwei (2) Produktgruppen (PG1: unverarbeitete Ware & PG2: küchenfertige Ware) wegen der unterschiedlichen Preisgültigkeit der Produktgruppen. Ein Angebot ist zwingend für beide Produktgruppen abzugeben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München und Umgebung, Freising, Rosenheim
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters
mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung –
Liefer-/Dienstleistungen). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen,ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124
(Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gemäß §
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-06-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: www.regierung-oberbayern.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2022/S 091-249620 (2022-05-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-07-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-07-04 📅
Name: Gessler Obst- und Gemüsegroßhandel GmbH
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪 München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach