Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Auftraggeber wird für den Bieter, mit dem der Vertrag geschlossen werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen.
Der Bewerber hat den Teilnahmeantrag innerhalb der Bewerbungsfrist in Form eines vollständig ausgefüllten, Bewerbungsbogens u. den geforderten Erklärungen, Anlagen u. Nachweisen zu den Ziffern III.1.2) bis III.2.3) über das Vergabeportal einzureichen. Darüber hinausgehende Informationen sind nicht erwünscht u. werden nicht berücksichtigt. Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers sind die Auftragsanteile, die als Unterauftrag vom Auftraggeber vergeben sollen werden, zu benennen (Anlage 3: Nachunternehmerleistungen, 3.2 Auftragsanteile). Die Bewerber müssen in Stufe 1 des Verfahrens (Teilnahmeantrag) ansonsten keine Angaben über die vom Auftragnehmer beteiligten Nachunternehmer machen, es sein denn, dass Nachunternehmer mit der Erbringung von Grundleistungen der vorgenannten Objektplanung oder Technische Gebäudeausrüstung beauftragt werden sollen oder für die Erfüllung von Mindestanforderungen herangezogen werden (Eignungsleihe). Der Auftraggeber muss in diesem Fall die Erklärungen u. Nachweise sowie die Verpflichtungserklärung (Anlage 3: Nachunternehmerleistungen, 3.1 Leistungsbereitstellung) für den Nachunternehmer mit der Bewerbung vorlegen. Sofern nicht bereits in Stufe 1 alle Angaben zu Nachunternehmern gemacht werden müssen, sind in Stufe 2 (Angebotsaufforderung) des Verfahrens die Erklärungen u. Nachweise der Nachunternehmer vom Auftragnehmer mit dem Angebot vorzulegen.
Für den Fall einer Bewerbergemeinschaft und/oder für den Fall, dass der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erbringung von Grundleistungen oder beim Nachweis der Mindestanforderungen (Eignungsleihe) der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Nachunternehmer), ist ein Bewerbungsbogen abzugeben, der alle geforderten Nachweise und Erklärungen für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. für alle Nachunternehmer enthält. Anlagen u. Nachweise, die sich nur auf ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. auf einen Nachunternehmer beziehen, sind als solche kenntlich zu machen. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet u. ein Mitglied als Projektleiter u. Ansprechpartner dem Auftraggeber gegenüber benannt u. mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird. Nimmt ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche u. finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so müssen der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft u. das andere Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften (§ 47 Abs. 3 VgV). Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber u. gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig u. führen zum Ausschluss sowohl des Einzelbewerbers als auch der Bewerbergemeinschaft. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist die Anlage 2: Bewerbergemeinschaft auszufüllen. Es sind folgende Erklärungen u. Nachweise erforderlich:
Anlage 1.1: Nachweis der Unterschriftenberechtigung
Anlage 1.2: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Anlage 1.3: Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
Anlage 1.4.1: Erklärung Beschäftigtenzahl Anlage 1.4.2: Erklärung zum Umsatz
Anlage 1.5: Vorstellung Projektteam
Anlage 1.6: Vorstellung Referenzprojekte
Anlage 1.7: Nachweis zur Leistungsfähigkeit
Anlage 1.8: Erklärung zu Richtigkeit aller Angaben u. Nachweise
Anlage 2: Bewerbergemeinschaft
Anlage 3: Nachunternehmerleistungen
Hinweise zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE): Bei einigen Nachweisen ist es möglich, anstelle des Bewerbungsbogens die EEE zu verwenden. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Bewerbungsbogen einschl. Anlagen vollständig ausgefüllt ist.
Bei keiner Präqualifizierungsbescheinigung- Vorlage folgender Einzelnachweise ;
Bewerbererklärung Land Sachsen-Anhalt,Eintragung Handelsregister oder vergleichbaren Nachweis nach Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist.
Gewebeanmeldung/ -ummeldung oder Steuernummer oder vergleichbare Nachweise nach Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist.
Bei Bietergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche unterschriebene Erklärung zur gesamtschuldnerische Haftung abzugeben. Für Nachunternehme r ist die Bewerbererklärung Sachsen- Anhalt ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.