Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber (AG) beabsichtigt, Generalplanerleistungen für den Neubau der Gesamtschule Mitte-Süd und der dazugehörigen Sporthalle einschließlich aller erforderlichen Frei- und Außenlagen stufenweise zu vergeben. Zu den Leistungen des Generalplaners zählen insbesondere folgende Leistungsbilder:
- Gebäude und Innenräume
- Freianlagen
- Tragwerksplanung
- Technische Ausrüstung
Der AG erwartet von den Bietern im Vergabeverfahren Vorschläge, wie die Bauaufgabe gelöst werden soll. Diese "Studienentwicklung" betrifft Leistungen im Bereich Objektplanung und Freianlagenplanung. Die über die Studienentwicklung erarbeiteten Lösungsvorschläge der Bieter werden mit Hilfe einer Jury bewertet. Spätestens mit Beginn des Bieterverfahrens wird der AG eine realistische Baukostenobergrenze unter Berücksichtigung der Schulbaustandards der Stadt Duisburg sowie den aktuellen Marktbedingungen entsprechend angemessen formulieren und verbindlich für die Zwecke der Studienentwicklung vorgeben. Bieter, die ein wertungsfähiges Angebot abgeben, erhalten eine Entschädigung für die Teilnahme am Verfahren (vgl. Ziffer VI.3). Neben der dem Ergebnis der Studienentwicklung wertet der AG das Honorarangebot, die Herangehensweise sowie die Qualität des Projektteams.
Im Einzelnen:
Der AG plant für das betreffende Grundstück der neuen Gesamtschule Mitte-Süd, Düsseldorfer Str. 382, 47055 Duisburg, ca. 24.480 m² Grundstücksfläche, die Realisierung eines Neubaus einer 6-zügigen Gesamtschule sowie einer 5-fach Sporthalle einschl. aller erforderlichen Frei- und Außenlagen. Nach derzeitiger Planung geht der AG von Baukosten in Höhe von ca. 3.000 EUR brutto/m² BGF einschl. prognostizierter Kostensteigerungen für eine Realisierung im Zeitraum Mitte 24 bis Mitte 26 aus. Die Qualitäten ergeben sich aus der beiliegenden Unterlage "Schulbaustandards Duisburg".
Die aktuell noch vorhandenen Bestandsgebäude der ehemaligen "Didierwerke" sind abgängig und werden im Vorfeld bauseits vollständig zurückgebaut.
Perspektivisch wird angestrebt, dass Ecke Gießingstraße/Düsseldorfer Straße befindliche, direkt angrenzende Eckgrundstück anzukaufen. Der potentielle Umgang mit dieser Fläche soll im Entwurf mitgedacht werden, z.B. wie diese Fläche zu einem späteren Zeitpunkt baulich genutzt werden kann, so dass städtebaulich und funktional das Schul-Ensemble sinnvoll ergänzt wird. Für den Fall, dass der Erwerb des Grundstücks nicht realisierbar sein wird, muss sichergestellt sein, dass die Schule vollumfänglich mit allen ihren notwendigen Flächen und Funktionen, auch ohne diese Fläche realisiert werden kann.
Das Schulgrundstück liegt in unmittelbarer Nähe des geplanten Randschnellweg 1 (RS 1). Die mögliche Anbindung der Schule an den RS 1 soll konzeptionell mitgedacht und die Planung der Schule schwerpunktmäßig auf das Thema Fahrradmobilität bzw. alternative Mobilitätskonzepte abgestellt sein. Dabei soll die außerschulische Nutzung der Sporthalle, die für bis zu 350 Zuschauer ausgelegt werden soll, ebenfalls von der Umsetzung der alternativen Mobilitätskonzepte profitieren.
Folgende Leistungen sind Auftragsgegenstand:
Zunächst sind in allen übrigen Fachplanungsbereichen die Leistungen auf den Stand der Studienentwicklung nachzuziehen. So sind im weiteren Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI zu erbringen.
Die Leistungsphasen 4 - 8 HOAI werden dabei zunächst nur optional, in noch näher auszugestaltenden Stufen und abhängig von der Beschlusslage, abgerufen.
Es ist geplant, die Bauleistungen auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung mit ergänzenden Leitdetails an einen Generalunternehmer zu vergeben. Die Erstellung der ergänzenden LPH 5 erfolgt durch den Generalunternehmer. Dem Generalplaner kommt die Prüfung dieser Planung auf Übereinstimmung mit dem Vertragssoll zu.
Die Leistungen Brandschutzplanung und thermische Bauphysik sind bis einschließlich LPH 8 vollumfänglich durch den Generalplaner zu erbringen, so dass eine durchgängige Bearbeitung über alle Leistungsphasen qualitätssichernd - insbesondere im Hinblick auf die durch den GU zu erbringenden Leistungen - sichergestellt ist.
Insbesondere folgende Leistungen sind - teilweise mit BIM - zu erbringen:
- Objektplanung gem. §34 HOAI Gebäude und Innenräume
Besondere Leistung:
Farb- und Materialkonzept / Leitsystem
Erstellung eines Möblierungskonzepts anhand der pädagogischen Anforderungen der Schule bzw. als Phantomplanung zum Nachweis der erforderlichen Funktionalitäten und Nutzbarkeit
Mitwirken bei Probeläufen und Inbetriebnahme mit Ausführenden und Betreiber
- Technische Ausrüstung gem. HOAI §55
Haustechnik/Elektro/Aufzug
Bühnentechnische Anlagen für Klein- oder Mittelbühnen
Küchentechnik für Aufwärmküchen "Cook and Chill" einschl. zugehöriger Kälteanlagen
Anlagengruppen 1-8
Besondere Leistung:
Mitwirken bei Probeläufen und Inbetriebnahme mit Ausführenden und Betreiber
- Fachraumplanung Naturwissenschaften, Hauswirtschaft, Musik, Kunst, Technik, etc.
- Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI
- Freianlagen gem. §39 HOAI
- Ingenieurbauwerke gem. §43 HOAI im Sinne von Entwässerungskanalarbeiten auf eigenem Grundstück sowie im öffentlichen Raum bis zum Einleitpunkt in die öffentliche Kanalisation einschließlich erforderlicher Rückhalte- und/oder Versickerungsvorrichtungen
- Brandschutzberatung und -planung gem. AHO, Heft 17, Stand Juni 2015
- Wärmeschutz gem. AHO, Heft 23 vom September 2015
- Planung Barrierefreiheit gem. AHO, Heft 40 vom Februar 2021
- Schallschutz
Die Koordination und Integration aller Leistungen (Gesamtprojektleitung) ist von dem Objektplaner zu erbringen.
Der Generalplaner soll mit einem Pauschalfesthonorar unter Berücksichtigung realistischer Baukosten und realistischen Annahmen zur Baupreissteigerung vergütet werden.
Angebote, die den Basissatz der HOAI unterschreiten, werden vom AG umfassend auf ihre Auskömmlichkeit hin überprüft.